Die geplante Pkw-Maut von Verkehrsminister Dobrindt kommt vor den Europäischen Gerichtshof. (Foto: Imago/Ralph Peters)
Inland

EU klagt gegen Pkw-Maut

Die deutsche Pkw-Maut ist bisher nur ein Plan. Dennoch will die EU-Kommission vor dem EuGH dagegen klagen, weil sie eine Diskriminierung ausländischer Autofahrer darstelle. Verkehrsminister Alexander Dobrindt begrüßte, dass nach monatelanger Verzögerungstaktik endlich gehandelt werde.

Die EU-Kommission hatte im Juni 2015 ein Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht eingeleitet. Aus ihrer Sicht werden Ausländer bei den Mautplänen benachteiligt. Zwar sollen sowohl In- als auch Ausländer die deutsche Maut zahlen müssen. Doch allein Inländer würden im Gegenzug bei der Kfz-Steuer entlastet, und zwar ganz genau in Höhe der Mautgebühren. Dies war zwar in der Vergangenheit bei anderen Ländern wie Österreich kein Problem, doch bei dem wichtigsten Transitland mitten in Europa, nämlich Deutschland, ist das anscheinend anders. Österreich ließ, um den Anschein zu wahren, ein Jahr Zeit zwischen der Mauteinführung und der entlastenden Anhebung der Pendlerpauschale sowie weiteren Vergünstigungen für Österreicher verstreichen – unterm Strich kommt jedoch dasselbe raus.

Dies sahen auch österreichische Juristen so.

EU verzögerte die Mauteinführung

Weiter moniert die EU-Kommission die Preise für Kurzzeitvignetten – für Zeiträume unter einem Jahr – die in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch seien.

Diese Vignetten soll es für in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge geben.

Wenn die Maut umgesetzt werde, würde sie de facto dazu führen, dass ausschließlich deutsche Autohalter von der Straßennutzungsgebühr befreit seien, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission. Sie gab sich aber gesprächsbereit. „Wir werden weiter in engem Kontakt mit den deutschen Behörden bleiben, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.“ In den vergangenen Monaten waren immer wieder Schriftsätze zwischen Brüssel und Berlin hin und her gegangen. Trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden seien die Bedenken aber nicht ausgeräumt worden, teilte die EU-Kommission mit.

Die Entscheidung ist längst überfällig. Brüssel hat das Verfahren schon viel zu lange verzögert.

Alexander Dobrindt

„Endlich macht die Kommission den nächsten Schritt im Streit um die Infrastrukturabgabe. Das ist eine gute Nachricht“, machte Bundesverkehrsminister Dobrindt seinem Ärger über die schwerfällige EU-Kommission Luft. „Die Entscheidung ist längst überfällig. Brüssel hat das Verfahren schon viel zu lange verzögert.“ Der Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof werde bestätigen, dass die Infrastrukturabgabe europarechtskonform sei, so Dobrindt weiter. „Deutschland erwartet jetzt ein zügiges Verfahren, damit die Infrastrukturabgabe anschließend technisch umgesetzt werden kann.“ Er argumentiert, Maut gebe es auch in den meisten Nachbarländern Deutschlands. Jeder Euro aus der Maut fließe ins Verkehrsnetz, was wiederum allen Nutzern zugute komme. Und daran werde nun eben auch jeder Straßennutzer angemessen beteiligt.

Die Bevölkerung ist auf seiner Seite: Laut Umfragen halten drei Viertel der Deutschen die Einführung der vorbereiteten Infrastrukturabgabe für richtig.

Bisher zahlen nur die Deutschen für die Straßen

Dass kein Inländer extra belastet werden darf, ist im schwarz-roten Koalitionsvertrag verankert. Das Projekt ist seit inzwischen einem Jahr beschlossen und im Gesetzblatt besiegelt. Die Autobahnen und Bundesstraßen der Republik sind für Millionen Pkw aus dem In- und Ausland aber immer noch gratis, wenn sie nicht gerade hier tanken und Mineralölsteuer zahlen, weil Dobrindt wegen der Bedenken aus Brüssel die Maut-Umsetzung erstmal aussetzen musste. Nach europäischem Recht dürfen EU-Staaten Straßenbenutzungsgebühren für Lkw und Pkw einführen. „Eine Straßennutzungsgebühr ist nur dann EU-rechtskonform, wenn sie nicht auf Grund der Staatsangehörigkeit diskriminiert“, hatte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc bereits bei der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens im Jahr 2015 gesagt. Zu einer Klage kommt es nicht oft: In etwa 95 Prozent der so genannten Vertragsverletzungsverfahren lenken die Staaten nach Darstellung der EU-Kommission ein.

Die deutschen Autofahrer und Steuerzahler warten nun lange genug auf eine Entscheidung der EU, damit endlich auch in der Finanzierung des deutschen Straßennetzes Gerechtigkeit herrscht.

Daniela Ludwig, MdB

Die Rosenheimer CSU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der CSU-Verkehrskommission, Daniela Ludwig, sieht dem nun anstehenden Verfahren optimistisch entgegen: „Die PKW-Maut ist europarechtskonform. Das haben Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und der Deutsche Bundestag im Gesetzgebungsverfahren sichergestellt. Die EU-Kommission hat das Verfahren in den vergangenen Monaten unnötig in die Länge gezogen und verzögert. Ich begrüße es deshalb, dass die PKW-Maut nun vor dem EuGH liegt und somit für Rechtssicherheit gesorgt werden kann. Die deutschen Autofahrer und Steuerzahler warten nun lange genug auf eine Entscheidung der EU, damit endlich auch in der Finanzierung des deutschen Straßennetzes Gerechtigkeit herrscht.“

Die Maut

– gilt für inländische Autobesitzer auf Autobahnen und Bundesstraßen, für Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf Autobahnen.

– kostet Inländer im Schnitt 74 Euro Jahresmaut, je nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos. Für Ausländer gibt es außerdem eine gestaffelte Zehn-Tages- und Zwei-Monats-Maut (5 bis 30 Euro).

– belastet zusätzlich unterm Strich nur Fahrer aus dem Ausland, Inländer bekommen ihr Geld über eine niedrigere Kfz-Steuer zurück.

– wird kontrolliert durch elektronischen Abgleich von Autokennzeichen, es gibt also keine Klebe-Vignette.

– bringt laut Ministerium 500 Millionen Euro jährlich nach Abzug der Systemkosten ein.