Die EU kritisiert die deutschen Mautpläne. (Bild: Fotolia/Trueffelpix)
Österreich

„Die Maut ist nicht diskriminierend“

In einem Artikel für die FAZ verteidigt der österreichische Jurist Bernhard Müller die deutschen Mautpläne und zieht einen Vergleich zum österreichischen "Pickerl" und dessen Einführung 1997. Dabei kommt er zu dem Schluss: Die Maut ist legal, und gerade die Empörung der Österreicher darüber unangebracht.

„Die Maut ist legal“ – mit dieser Feststellung beginnt der Text von Bernhard Müller. Der Privatdozent und Rechtsanwalt aus Wien hat sich in einem Artikel für die Frankfurter Allgemeine Zeitung aus österreichischer Sicht mit der Debatte um die Einführung einer Pkw-Maut auf deutschen Straßen befasst. In seinem Heimatland herrsche die Meinung vor, die deutsche Infrastrukturabgabe werde spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern – denn der „perfide Trick“ der Kompensation für Einheimische über die Kfz-Steuer sie schlicht und ergreifend unzulässig und diskriminierend für ausländische Autofahrer.

„Keine Diskriminierung anderer EU-Bürger“

Doch genau diese Diskriminierung sieht Müller im deutschen Maut-Konzept überhaupt nicht. Zwar löse die Tatsache, dass österreichische Autofahrer nun zusätzlich Geld für die Benutzung deutscher Autobahnen abdrücken müssen – etwa im „deutschen Eck“ in Südbayern – keine Begeisterungsstürme aus, stellt der Jurist fest. Für die rechtliche Betrachtung des Konzepts sei dies aber unerheblich, und eine Diskriminierung daher gar nicht gegeben. Müller sagt es so: „Die deutsche Pkw-Maut diskriminiert andere EU-Bürger nicht.“ Diskriminierend sei die Abgabe nur, wenn sie von der Staatsangehörigkeit abhängig gemacht worden wäre – dies sei aber nicht der Fall. Es gehe vielmehr um den Registrierungsort eines Pkws. So würden etwa auch Österreicher, die ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug nutzten, bei der Maut entlastet.

Aber auch indirekt seien österreichische Autofahrer nicht schlechter gestellt als ihre deutschen Kollegen, findet Bernhard Müller. EU-Ausländer konnten das deutsche Bundesfernstraßennetz bisher unentgeltlich nutzen, während die Halter von in Deutschland zugelassenen Pkws ihren Beitrag zur Verkehrsinfrastruktur schon durch ihre Kfz-Steuern geleistet hätten, stellt der Jurist fest. „Hier müssten die österreichischen Kfz-Halter schon ihre Haltung überdenken.“ Eigentlich würden durch die Maut deutsche Autofahrer nur den ausländischen Pkw-Haltern gleichgestellt.

Unverständnis über österreichische Kritik

Die Aufregung in seinem Heimatland über die deutsche Maut kann Bernhard Müller überhaupt nicht verstehen. Er zieht einen Vergleich zur Einführung der Vignette in Österreich 1997. Das Konzept dort sei von der EU damals nicht beanstandet worden, dabei hätte auch dort eine Kompensation stattgefunden – im Falle Österreichs aber nicht über die Kfz-Steuer, sondern über die deutliche Anhebung der Pendlerpauschale. Außerdem stehe jedem Arbeitnehmer in Österreich zusätzlich ein sogenannter „Verkehrsabsetzbetrag“ zu, und für „Sondermautstrecken“ wie etwa den Arlbergtunnel gebe es weitere Vergünstigungen für Österreicher.

Daher kommt Bernhard Müller zu dem Schluss, dass es Deutschland freistehen müsse, genau wie in Österreich eine Infrastrukturabgabe einzuführen. Dabei könnten im Rahmen der Kompensation auch Steuerleistungen angerechnet werden, findet der Jurist. Von einem „perfiden Trick“, wie es in machen österreichischen Medien heißt, kann der Wiener Rechtsanwalt nichts erkennen.