Bayern drängt beim Thema Burka-Verbot aufs Tempo: Zusammen mit Baden-Württemberg bringt der Freistaat die Forderung nach einem bundesweiten Verbot in Gerichtsprozessen in den Bundesrat ein. Justizminister Winfried Bausback will muslimische Frauen, die ihr Gesicht auch vor Gericht hinter einem Gesichtsschleier verbergen, per Gesetz dazu zwingen, ihr Antlitz bei der Verhandlung zu enthüllen – zumindest, wenn sie „Verfahrensbeteiligte“ sind. Das kündigte der CSU-Politiker jetzt an.
Bausback: Richter müssen in Gesichter blicken können
Die Argumentation des Ministers: Wenn die Richter einer Zeugin nicht ins Gesicht sehen können, sei es ihnen regelmäßig auch nicht möglich, deren Aussagen umfassend zu würdigen oder auch nur ihre Identität eindeutig zu klären. „Auf die Wahrheit können wir in unserem Rechtsstaat aber nicht verzichten“, stellte Bausback klar.
Wir können in unserem Rechtsstaat nicht auf die Wahrheit verzichten.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback
Die Burka und der Nikab-Gesichtsschleier widersprächen dabei nicht nur dem in Deutschland vorherrschenden Verständnis von Gleichberechtigung und offener Kommunikation, so der CSU-Mann. „Vor Gericht erschweren sie außerdem die Ermittlung der Wahrheit und die Durchsetzung von materieller Gerechtigkeit.“ Unterstützung erhält Bausback dabei von seinem baden-württembergischen Amtskollgen Guido Wolf. Der CDU-Politiker sieht jetzt den Bund in dieser Frage am Zug: „Die Bundesregierung muss hier zügig für Rechtssicherheit sorgen und eine klare gesetzliche Regelung auf den Weg bringen.“
Zur ordentlichen Durchführung des Gerichtsverfahrens brauchen wir eindeutige Regeln.
Marcel Huber
Der Bundesrat stimmt nun über den bayerischen Entschließungsantrag ab, wonach Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen in aller Regel ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen. Staatskanzleichef Marcel Huber erklärte: „Die Burka gehört nicht in den Gerichtssaal. Es geht uns nicht um persönliche oder religiöse Überzeugungen, sondern um die ordentliche Durchführung des Gerichtsverfahrens. Das Gesicht der Verfahrensbeteiligten muss für die Richter voll sichtbar sein. Das ist bei der Identifizierung offensichtlich und darüber hinaus auch zur Wahrheitsfindung unerlässlich. Denn Kommunikation umfasst mehr als nur Worte. Wenn die Richter die Glaubwürdigkeit von Zeugen beurteilen wollen, müssen sie auch die Mimik und Gestik bewerten können. Schleier sind deshalb vor Gericht zu verbieten.“
Bislang gibt es keine spezifischen Regelungen, wie im Falle einer Verschleierung zu verfahren ist. Die Entscheidung, ob Kleidungsstücke während der Gerichtsverhandlung abgelegt werden müssen, trifft der Richter im Einzelfall. „Das ist eine Grundsatzfrage, die der Gesetzgeber zu klären hat. Zur ordentlichen Durchführung des Gerichtsverfahrens brauchen wir eindeutige Regeln“, ergänzte Huber.