Die Pflicht, das Gesicht zu zeigen
Burkas und Gesichtsschleier sind nun in den Niederlanden in öffentlichen Einrichtungen verboten. Das Land folgt damit anderen europäischen Ländern. Auch in Deutschland ist eine deutliche Mehrheit für das Verbot der Vollverschleierung.
Burkaverbot

Die Pflicht, das Gesicht zu zeigen

Burkas und Gesichtsschleier sind nun in den Niederlanden in öffentlichen Einrichtungen verboten. Das Land folgt damit anderen europäischen Ländern. Auch in Deutschland ist eine deutliche Mehrheit für das Verbot der Vollverschleierung.

Burkas und Gesichtsschleier sind ab jetzt in den Niederlanden in öffentlichen Einrichtungen verboten. Nach einer 14 Jahre lang geführten heftigen Debatte trat am Donnerstag das Gesetz über das „Verbot auf gesichtsbedeckende Kleidung” in Kraft.

Der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders sprach von einem „historischen Tag”. „Das ist die erste Anti-Islam-Maßnahme”, sagte der Politiker im niederländischen Radio.

Verbot nur in öffentlichen Gebäuden

In den Niederlanden mit gut 17 Millionen Einwohnern gibt es schätzungsweise 150 Frauen, die regelmäßig eine Burka oder einen Nikab tragen. Zusätzlich soll es noch rund 250 geben, die ab und zu ihr Gesicht bedecken. Das Innenministerium will nach drei Jahren überprüfen, wie wirksam die Maßnahme ist.

Das Verbot der „gesichtsbedeckenden Kleidung” wird in den Niederlanden kurz nur Burka-Verbot genannt. Es gilt für die islamische Burka und den Gesichtsschleier Nikab, aber auch für Integralhelme oder Sturmhauben.

Anders als in anderen europäischen Ländern mit ähnlichen Gesetzen ist die Vollverschleierung in den Niederlanden aber nur in öffentlichen Gebäuden untersagt wie beispielsweise in Ämtern, Krankenhäusern, Schulen und im öffentlichen Nahverkehr. Bei einem Verstoß drohen Zugangsverbote und Geldstrafen von mindestens 150 Euro.

Frauenrechte oder Religionsfreiheit

Der Islam-Gegner Wilders hatte 2005 die Initiative zu dem Verbot ergriffen. „Die Niederlande sind unser Land, und wir gehen nicht so mit Frauen um”, sagter er erneut am Donnerstag. Die Vollverschleierung „gehört nicht zu den Niederlanden, nicht zu unserer Kultur, der Islam gehört nicht zu unserer Kultur.” Er forderte Instanzen und Polizei auf, das Verbot strikt durchzusetzen.

Die Vollverschleierung zuzulassen, hat nichts mit Toleranz zu tun, sondern ist Ignoranz gegenüber Frauen und Mädchen.

Julia Klöckner, stellvertretende CDU-Vorsitzende

Jahrelang war heftig über das Verbot debattiert worden. Der Staatsrat hatte noch 2015 in einem Rechtsgutachten dringend davon abgeraten. Das höchste Beratungsorgan der Regierung sah „keine dringende Notwendigkeit, die eine Einschränkung der Religionsfreiheit rechtfertigen könnte”. Im vergangenen Jahr nahm das Gesetz aber die letzte parlamentarische Hürde.

Hauptargument gegen ein totales Verbot auch auf der Straße war die Religionsfreiheit. Mit dem Verbot in öffentlichen Einrichtungen solle aber die Notwendigkeit der offenen Kommunikation bekräftigt werden, teilte das Innenministerium mit. „Es ist wichtig für die soziale Sicherheit und die Dienstleistung, dass sich jeder erkennen und anschauen kann.”

Polizei will sich nicht an das Verbot halten

Das Innenministerium mahnte Kommunen und zuständige Stellen, das Verbot auch durchzusetzen. Sicherheitsbeamte sollen verschleierte Frauen zunächst auffordern, ihr Gesicht zu zeigen. Wenn sie sich weigern, kann ihnen der Zugang zu öffentlichen Gebäuden untersagt werden und es drohen Geldstrafen von mindestens 150 Euro.

Allerdings ist unklar, ob das Verbot tatsächlich auch durchgesetzt wird. Mehrere Städte sowie Krankenhäuser, öffentlicher Nahverkehr und auch die Polizei kündigten an, dass sie sich nicht daran halten würden.

Verbote in anderen europäischen Ländern

Auch in anderen europäischen Ländern gibt es vergleichbare Verbote. Frankreich führte 2011 als erstes europäisches Land ein Vollverschleierungsverbot ein, das anders als in den Niederlanden, für den gesamten öffentlichen Raum gilt. Verstöße gegen das Verbot werden mit 150 Euro bestraft. Wie die Tagezeitung Le Monde Ende Mai 2018 berichtete, wurden seit Einführung des Gesetzes etwas mehr als 1600 kostenpflichtige Verwarnungen ausgestellt.

In Dänemark ist das Vollverschleierungsverbot seit genau einem Jahr in Kraft. Bisher wurde nach Angaben der Behörden in 39 Fällen ein Bußgeld zwischen umgerechnet 134 und 1340 Euro verhängt, darunter gegen 22 Frauen, die Burka oder Nikab trugen. Im Oktober 2017 verbot auch Österreich die Vollverschleierung im öffentlichen Raum.

In Belgien gilt ein Verbot seit Juli 2011. Wer dort sein Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllt, dass er nicht mehr zu identifizieren ist, muss im Extremfall mit mehreren Tagen Haft rechnen. Auch in Bulgarien ist das öffentliche Verhüllen verboten. Das Parlament verabschiedet 2016 ein Gesetz und begründet es mit der Verteidigung der nationalen Sicherheit in Zeiten von Terrorgefahr.

Große Zustimmung in Deutschland

Eine Mehrheit der Deutschen befürwortet ein Burka-Verbot wie in den Niederlanden. In einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sprachen sich 54 Prozent „voll und ganz“ sowie weitere 20 Prozent „eher“ für ein Verbot der Vollverschleierung in öffentlichen Gebäuden aus. 12 Prozent äußerten sich ganz oder eher ablehnend, 14 Prozent äußerten sich unentschlossen oder hatten keine Ansicht.

Die stellvertretende CDU-Vorsitzende Julia Klöckner hatte bereits vor drei Jahren für ein Burka-Verbot in Deutschland geworben. Von Unions-Innenministern aus den Ländern hatte sie Unterstützung erhalten, der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) war aber skeptisch.

CDU-Politiker für Verbot

Klöckner erneuerte nun ihre Ablehnung der Burka. „Die Vollverschleierung zuzulassen, hat nichts mit Toleranz zu tun, sondern ist Ignoranz gegenüber Frauen und Mädchen“, sagte die Bundesagrarministerin der Passauer Neuen Presse. „Es geht nicht nur um ein Stück Stoff, sondern um das Ganze Geschlechterbild, das dahinter zum Ausdruck kommt“, erklärte Klöckner.

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei sagte der Zeitung: „Die Burka gehört nicht nach Deutschland. Sie widerspricht entschieden unseren Werten und unserem Menschenbild.“ Der CDU-Politiker betonte zugleich, die Verfassung erlaube es nicht, das Tragen der Burka grundsätzlich zu verbieten. „Ein Verbot kommt in Deutschland nur im Einzelfall in Betracht.“

Einschränkungen im öffentlichen Dienst

In Deutschland sind Burka und Nikab bislang nicht generell untersagt. Doch es gibt Einschränkungen: Als erstes Bundesland erließ Hessen 2011 ein Verbot, das aber nur im öffentlichen Dienst gilt. In Niedersachsen beschloss der Landtag im August 2017, die Vollverschleierung an Schulen zu verbieten. Auch in Bayern sind Gesichtsschleier seit Anfang August 2017 unter anderem in Schulen und Kindergärten untersagt.

Im vergangenen Februar hat die Kieler Christian-Albrechts-Universität nach einem Konflikt mit einer muslimischen Studentin − einer Konvertitin − eine Vollverschleierung des Gesichts in Lehrveranstaltungen verboten. Vor einigen Jahren hat auch die Universität Gießen ein ähnliches Verbot erlassen. „Auf dem Campus könnten Studierende aber auch eine Burka oder eine Nikab, die nur einen Augenschlitz zulässt, tragen”, so Kiels Uni-Sprecher Boris Pawlowski.

Schleswig-Holstein plant Verbot an Schulen

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte den Beschluss der Kieler Universität und kündigte ebenfalls im Februar diesen Jahres eine Gesetzesinitiative gegen das Tragen von Gesichtsschleiern auch in den Schulen an: Bis zum Sommer 2020 will sie ein Vollverschleierungsverbot im Schulgesetz in Schleswig-Holstein durchsetzen.

Was schon jetzt schwarz-grün-gelbe Jamaika-Koalition des Landes belastet. Während CDU und FDP das Verbot an der Uni und Priens Vorstoß unterstützten, gingen die Grünen auf Distanz. „Die Entscheidung der Universität ist ein Fehler”, sagte der Grünen-Abgeordnete Lasse Petersdotter.

(dpa/BK/H.M.)