Wie die Grundsteuer für Wohnungen und Häuser berechnet wird, dürfen die Länder künftig selbst festlegen. (Foto: Imago Images/Imagebroker)
Immobilien

Grundsteuer wird neu berechnet

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat einer Reform der Grundsteuer zugestimmt. Bayern hat sich dabei mit einer Öffnungsklausel für die Länder durchgesetzt. Die Länder können daher künftig eigene Steuergesetze erlassen.

Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat grünes Licht für die Reform der Grundsteuer gegeben. Die Länderkammer stimmte am Freitag mit großer Mehrheit für die Neuregelung. Damit können die Kommunen auch 2020 weiter die Grundsteuer erheben, die ihnen jährlich gut 14 Milliarden Euro in die Kasse spült. Der Bundestag hatte der Reform Mitte Oktober zugestimmt.

Bayern setzt sich durch

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Überarbeitung bis Ende 2019 gefordert, weil die Bemessungswerte für Grundstücke in West und Ost völlig veraltet sind. Auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wird die Steuer nun nach Bodenwert und Miete berechnet. Dafür müssen 36 Millionen Grundstücke und Häuser neu bewertet werden. Auf Druck Bayerns gibt es aber eine Öffnungsklausel, so dass Länder davon abweichen und eigene Modelle anwenden können.

Bayern setzt auf eine für Bürger und Verwaltung unbürokratische Einfach-Grundsteuer.

Florian Herrmann, bayrischer Bundesratsminister

Bayerns Bundesratsminister Florian Herrmann (CSU) hatte vor der Abstimmung im Bundesrat erklärt, mit der von Bayern forcierten Öffnungsklausel in der Gesetzesreform „können die Länderparlamente erstmalig ein eigenes Steuergesetz erlassen und auf die Bedürfnisse ihres Landes zugeschnittene Regelungen festlegen“.

Öffnungsklausel für die Länder

Sein Bundesland „setzt auf eine für Bürger und Verwaltung unbürokratische Einfach-Grundsteuer und wird zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren einleiten“, sicherte Herrmann zu. „Zentral ist dabei auch der wertunabhängige Ansatz, so dass es – im Gegensatz zu dem vom Bund vorgesehenen Modell – bei steigenden Immobilienpreisen nicht automatisch zu einer Erhöhung der Grundsteuerlast kommt.“

Zufrieden zeigt sich auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker: „Ein entscheidender Vorteil dieses Modells – gegenüber dem Bundesmodell – liegt darin, dass die Grundsteuer und damit auch die Mieten nicht alle sieben Jahre automatisch ansteigen.“  So werde Druck auf die schon angespannten Mietmärkte in den Ballungszentren vermieden. Wann genau die Neuregelung im Freistaat in Kraft treten kann ist nach Angaben eines Sprechers aber offen. Theoretisch hätte die Staatsregierung bis 2025 Zeit dafür.

Das ist gelebter Föderalismus.

Albert Füracker, bayerischer Finanzminister

Er sei zufrieden, dass sich Bayern durchgesetzt habe und nun der Weg für die Länder für ein eigenes Grundsteuermodell frei sei, sagte Füracker. „Das ist gelebter Föderalismus.“

Ab 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen System berechnet. Aus Kreisen der Länder hieß es, voraussichtlich würden neben Bayern auch Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und womöglich auch Nordrhein-Westfalen die Öffnungsklausel nutzen.

(dpa/BK)