Aus der Landesgruppe
Die Begrenzung der Masseneinwanderung, eine klare Absage an Steuererhöhungen und Neuverschuldung angesichts des zweiten Nachtragshaushalts 2015 und der Steuerschätzung, Verbesserung der flächendeckenden Versorgung mit Palliativmedizin, die Reform der Sterbehilfe sowie die Krankenhausreform – diese Themen standen auf der Tagesordnung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.
CSU im Bundestag

Aus der Landesgruppe

Die Begrenzung der Masseneinwanderung, eine klare Absage an Steuererhöhungen und Neuverschuldung angesichts des zweiten Nachtragshaushalts 2015 und der Steuerschätzung, Verbesserung der flächendeckenden Versorgung mit Palliativmedizin, die Reform der Sterbehilfe sowie die Krankenhausreform – diese Themen standen auf der Tagesordnung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.

Haushalt bleibt ausgeglichen

Laut Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ wird der Bund im Vergleich zur letzten Steuerschätzung in den Jahren 2016 bis 2019 rund 12,8 Milliarden Euro weniger einnehmen. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

„Die erheblichen Mindereinnahmen des Bundes in den kommenden Jahren im Vergleich zur letzten Steuerschätzung sind zu einem großen Teil Ausdruck der finanziellen Unterstützung des Bundes für Länder und Gemeinden bei den Asylkosten. Dem steht ein kräftiges Plus bei den Steuereinnahmen von Ländern und Gemeinden in diesem Zeitraum gegenüber. Im Ergebnis der Steuerschätzung schlägt sich durch geringere Steuereinnahmen 2016 naturgemäß auch nieder, dass wir im Juni beschlossen haben, Bürgerinnen und Bürger um mehr als 5 Milliarden Euro steuerlich zu entlasten. Dies ist keine schlechte Nachricht, sondern Ausdruck unserer Politik für die Leistungsträger in der Mitte unserer Gesellschaft. Dass sich diese Politik auszahlt, verdeutlichen die weiter hervorragende wirtschaftliche Entwicklung und der damit einhergehende hohe Beschäftigungsstand. Entsprechend liegen die Steuereinnahmen für 2015 in Bund, Ländern und Gemeinden über den bisherigen Erwartungen und sie werden auch in den nächsten Jahren weiter steigen. Damit haben wir eine gute Ausgangssituation, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit den hohen Flüchtlingszahlen auf allen staatlichen Ebenen zu bewältigen. Durch kurzfristig höhere Ausgaben infolge der hohen Flüchtlingszahlen nehmen die Spielräume im Bundeshaushalt zwar ab, ich bin aber zuversichtlich, dass wir die auch für 2016 angepeilte Schwarze Null tatsächlich erreichen werden. Dabei müssen wir bei allen Finanzierungsnotwendigkeiten, die sich durch die Aufnahme von Menschen in Not ergeben, an unserer wirtschaftsfreundlichen Finanz- und Haushaltspolitik festhalten.“

Keine höheren Steuern!

Das Ergebnis der neuen Steuerschätzung ist nach den Worten des Vorsitzenden der CSU-Mittelstands-Union und Unions-Obmanns im Bundestagsfinanzausschuss, Hans Michelbach, die Bestätigung, dass der nachhaltige Haushaltskurs von Bund, Ländern und Kommunen fortgesetzt werden kann. „Die Steuerschätzung unterstreicht, dass die Finanzierung der kommenden Aufgaben gesichert ist. Der Fiskus wird auch 2016 mehr Steuern einnehmen, als noch vor Jahren erwartet wurde, wenn auch die Steuerschätzung etwas korrigiert werden musste“, sagte Michelbach am Donnerstag in Berlin. „Das Gerede von Grünen und Linken über angebliche Haushaltsprobleme entlarvt sich angesichts der realen Zahlen als eine Verdrehung der Tatsachen“, fügte Michelbach hinzu. „Es ist der untaugliche Versuch, das Feld für Steuererhöhungen und neue Schulden zu bereiten. Dass für diesen verfehlten Politikansatz der vereinigten Linken auch noch die gegenwärtig hohe Zahl von Flüchtlingen als Begründung herhalten soll, ist in höchstem Maße schäbig.“ Wir brauchen keine Steuererhöhung und keinen neuen Flüchtlings-Soli, sondern jetzt eine Erbschaftsteuerreform mit einer Verschonung des Betriebsvermögens zur Sicherung der Arbeitsplätze. Wir brauchen eine konsequente Entlastung der Leistungsträger und eine konsequente Fortsetzung der Konsolidierungspolitik, um die Wirtschaftskraft unseres Landes zu festigen“, betonte der Sprecher des CSU-Wirtschaftsflügels. Als Beispiele nannte er Steueranreize für Investitionen im Wohnungsbau und ein schrittweises Auslaufen des „längst überholten Solidaritätszuschlags“ in den nächsten Jahren. Die Verstetigung von Investitionen ist die beste Grundlage für weiteres Wachstum und Steuermehreinnahmen. Steuermehreinnahmen sollten grundsätzlich zu je einem Drittel für Schuldenabbau, Investitionen und direkte Entlastungen der Bürger und Betriebe, verlangte Michelbach, der auch stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) ist. Einen entsprechenden Antrag wird die Mittelstands-Union auch auf dem CSU-Parteitag am 20./21. November in München einbringen.

Nachtragshaushalt: Keine neuen Schulden trotz Masseneinwanderung

Zum zweiten Nachtragshaushalt 2015, den der Bundestag beschlossen hat, erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

„Ich freue mich, dass der Bundeshaushalt 2015 trotz der mit den hohen Flüchtlingszahlen verbundenen Belastungen ausgeglichen bleibt. Wir nehmen keine neuen Schulden auf, wir entlasten Länder und Kommunen um zwei Milliarden Euro und wir schaffen mit einer Rücklage von fünf Milliarden Euro eine wichtige Voraussetzung, um die ab dem Jahr 2016 vereinbarte weitere Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen von über vier Milliarden Euro ebenfalls ohne die Aufnahme neuer Schulden finanzieren zu können. Die Spielräume dafür haben wir uns in den vergangenen Jahren erarbeitet, indem wir den Bundeshaushalt konsequent saniert und die hervorragende Wirtschaftsentwicklung durch eine wachstumsfreundliche Finanzpolitik flankiert haben. Aus diesem Grund können und werden wir auch an unserem Versprechen festhalten, die Steuern nicht zu erhöhen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Ländern und Kommunen die notwendigen Herrichtungskosten von Flüchtlingsunterkünften auf mietfrei überlassenen Liegenschaften des Bundes erstatten kann. Dadurch haben die Betreiber dieser Unterkünfte nur noch die Betriebskosten zu tragen. Bislang konnten in mietfrei überlassenen Unterkünften des Bundes bereits 115.000 Unterkunftsplätze geschaffen werden. Darüber hinaus ermöglichen wir der Bundesanstalt, entbehrliche Bundesimmobilien für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus verbilligt an Kommunen abzugeben. Neben der ebenfalls bereits vereinbarten Erhöhung der Unterstützung des Bundes für die Länder beim sozialen Wohnungsbau um 500 Millionen Euro von 2016 bis 2019 leistet der Bund hiermit einen weiteren Beitrag, um dem angesichts der hohen Flüchtlingszahlen gestiegenen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen.“

Keine Zeit zum Taktieren

Zur Diskussion über die Einrichtung von Transitzonen an der Grenze zu Österreich erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

„Die Einrichtung von Transitzonen an der Grenze zu Österreich ist ein weiterer notwendiger Schritt, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland zu gewährleisten. Transitzonen verstoßen weder gegen europäisches Recht noch sind sie mit Gefängnissen vergleichbar. Dies muss auch endlich die SPD erkennen. Wir brauchen daher jetzt einen echten Willen zur Zusammenarbeit und zur Lösung von Problemen. Zu einem gemeinsamen Vorgehen gehört auch, dass bereits getroffene Vereinbarungen, wie beispielsweise die Rückkehr zum Vorrang von Sachleistungen und die Durchführung von unangekündigten Abschiebungen auch in allen Ländern umgesetzt werden. Nur so können wir die großen Herausforderungen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik bewältigen.“

SPD am Rand der Regierungsfähigkeit

Nach dem gescheiterten Koalitionsgipfel zur Flüchtlingspolitik vom vorigen Wochenende hat der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Friedrich, scharfe Kritik an den Sozialdemokraten geübt. „Wenn die SPD noch einen Funken Verantwortungsgefühl hat, muss sie dem Vorschlag der Transitzonen zustimmen“, sagte Friedrich im phoenix-Interview. „Die SPD bewegt sich am Rande der Regierungsfähigkeit“, meinte der CSU-Politiker weiter. Regieren heiße nicht nur durchs Land zu ziehen und das Geld der Steuerzahler zu verteilen, sondern auch in schwierigen Zeiten schwierige, verantwortungsvolle Beschlüsse mitzutragen. Darüber hinaus bekräftigte Friedrich seine Forderung nach einer Obergrenze bei der Aufnahme von Flüchtlingen sowie langfristig einer Sicherung der Außengrenzen. „Ich erwarte, dass man schnell eine europäische Grenzschutzkonferenz ins Leben ruft“, forderte er.

Montgomery liegt falsch: Keine Gesundheitskarte für Asylbewerber!

Zur Forderung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Montgomery, eine Gesundheitskarte und die Regelversorgung für alle Flüchtlinge einzuführen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke: „Eine Gesundheitskarte und eine Regelversorgung für alle Flüchtlinge wird es mit uns nicht geben. Die Entscheidung ist gefallen, die Diskussion beendet. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz haben wir die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge rechtlich erleichtert. Gleichzeitig haben wir beschlossen, dass sich der Leistungsanspruch von Flüchtlingen nicht ändert. Die gesundheitliche Versorgung bewegt sich damit weiter im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dabei bleibt es. Ich erwarte von einem Präsidenten der Bundesärztekammer, dass er eine Entscheidung von Bundestag und Bundesrat respektiert und eine intensiv geführte und längst entschiedene Debatte nicht von vorn zu führen beginnt.“

Qualifizierung von Einwanderern ist Herkulesaufgabe

Zur Einlassung des Chefs der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke: „Die Flüchtlingskrise stellt den deutschen Arbeitsmarkt im kommenden Jahr vor gigantische Herausforderungen. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter stehen vor immensen Aufgaben. Nach Aussage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, sind die Flüchtlinge, die aktuell zu uns kommen, deutlich schlechter als andere Migrantengruppen qualifiziert. Die Qualifizierung in Bildung und Ausbildung wird deshalb eine Herkulesaufgabe sein. Und dabei dürfen auch die heutigen langzeitarbeitslosen Menschen in unserem Land nicht auf der Strecke bleiben. Deshalb ist nicht Verharmlosung das Gebot der Stunde, sondern eine realistische Analyse, was auf uns zukommt und wie wir die Herausforderungen in den Griff bekommen.“

Benachteiligung der bayerischen Jobcenter muss ein Ende haben

Zu den Arbeitsmarktzahlen für Oktober 2015 erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Weniger Arbeitslose, mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deutlich über 600.000 offene Stellen. Der bayerische Arbeitsmarkt ist einmal mehr Spitzenreiter in Deutschland. Diese Erfolgsmeldungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Flüchtlingskrise den deutschen Arbeitsmarkt im kommenden Jahr vor riesige Herausforderungen stellt. Zwischen 240.000 und 460.000 zusätzliche Leistungsberechtigte im SGB II, Mehrkosten in einer Größenordnung von 1,8 bis 3,3 Mrd. Euro, so die groben Schätzungen der Bundesregierung. Die Agenturen für Arbeit und vor allem die Jobcenter werden im Jahr 2016 vor immensen Aufgaben stehen. Da die Integration der Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt an den Orten bewältigt werden muss, in die sie verteilt werden, muss auch das zusätzlich erforderliche Geld dorthin fließen, wo die Arbeit anfällt. Das heißt: Die zusätzlichen Mittel für die Jobcenter im Jahr 2016 dürfen nicht auf der Grundlage der bisherigen Verteilungslogik verteilt werden, weil auf diese Weise den Flüchtlingszugängen in keiner Weise Rechnung getragen und die bereits heute bestehende Benachteiligung des Freistaates Bayern deutlich verstärkt würden. „Wir schaffen das“ darf nicht bedeuten: Die bayerischen Jobcenter haben die finanzielle Hauptlast bei der Integration der Flüchtlinge auf den Arbeitsmarkt zu schultern. Ich erwarte, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seine bisherige Verweigerungshaltung aufgibt und im Rahmen der Abstimmung der sogenannten Eingliederungsmittel-Verordnung 2016 die berechtigten bayerischen Anliegen aufgreift. Die CSU-Landesgruppe hat in den letzten Jahren wiederholt gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Korrektur der Mittelverteilung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert. Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode haben CDU, CSU und SPD verabredet, die Verteilung stärker auf Wirkungsorientierung auszurichten. Dabei ist auch der bisherige sogenannte Problemdruck-Indikator als Verteilungsmaßstab auf den Prüfstand zu stellen. Getan hat das Ministerium bislang aber nichts.“

Zur Bilanz des Ausbildungsjahres 2015 meint der CSU-Bildungspolitiker Albert Rupprecht:

„Die heute vorgestellten Zahlen zum Ausbildungsjahr 2015 zeigen: Der Ausbildungsmarkt entwickelt sich erfreulich robust. Er zeigt aber auch Unwuchten. Es muss in Zukunft besser gelingen, Bewerber und Betriebe zusammenzubringen. Auch müssen wir die Attraktivität der beruflichen Bildung weiter steigern, zumal sie in Konkurrenz zum Studium steht. Nur über die berufliche Bildung und das hohe Engagement der ausbildenden Unternehmen kann es gelingen, den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs zu sichern.“

Verbesserungen für die Hospiz- und Palliativversorgung

Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit  das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung verabschiedet. Damit wird eine patientengerechte und flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung gewährleistet, die zu einer humanen Gesellschaft gehört, in der das Sterben in Würde sichergestellt wird.

„Im Hinblick auf die geplanten gesetzlichen Regelungen zur Sterbebegleitung ist es ein wichtiges Zeichen, dass wir die Hospiz- und Palliativversorgung nachhaltig stärken und ausbauen“, erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Paul Lehrieder. Das Gesetz sieht zum einen die verbesserte finanzielle Ausstattung der ambulanten und stationären Hospize sowie die bessere Vernetzung der beteiligten Akteure vor, wodurch ambulante Hospizdienste finanziell besser ausgestattet und zusätzlich vergütete ärztliche Leistungen eingeführt werden. Kinderhospize erhalten künftig eigene Rahmenbedingungen, um die spezifischen Anforderungen sterbender Kinder besser berücksichtigen zu können. Zum anderen wird für Krankenhäuser, die über keine eigene Palliativstation verfügen, eine Finanzierungsgrundlage für sogenannte multiprofessionelle Teams geschaffen, um schwerstkranke und sterbende Menschen in der allgemeinen Krankenhausversorgung zu begleiten. Des Weiteren wird ein entsprechendes Beratungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt, um die Versicherten über Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung ausreichend zu informieren. „Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender, aber die Umsetzung kann nur in enger Zusammenarbeit mit den vielen ehrenamtlich und hauptamtlich Engagierten in diesem Bereich gelingen“, führt Lehrieder aus.

Der Abgeordnete Albert Rupprecht erklärt dazu: „Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in ihrer letzten Lebensphase die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung erhalten. Wir wollen, dass Menschen in ihrer letzten Lebensphase individuell nach ihren Wünschen begleitet werden. Mit diesem Gesetz konnten wir viele Verbesserungen für die Hospiz- und Palliativversorgung erzielen: Zum Beispiel erhalten Kinderhospize künftig eine eigene Rahmenvereinbarung, um die besonderen Interessen sterbender Kinder besser berücksichtigen zu können. Auch wird in Krankenhäusern, die keine eigene Palliativstation haben, eine Finanzierungsgrundlage für sogenannte multiprofessionelle Teams geschaffen, die schwerstkranke und sterbende Menschen zusätzlich zur allgemeinen Krankenhausversorgung begleiten. Davon profitiert auch die Palliativstation im Krankenhaus Neustadt/Waldnaab. Nicht jeder kann die letzte Lebensphase in vertrauter häuslicher Umgebung und im Kreis der nächsten Angehörigen verbringen. Wichtig ist deshalb, dass die letzte Phase des Lebens auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern selbstbestimmt und nach den persönlichen Wünschen gestaltet werden kann. Dies setzt voraus, dass überall ausreichende Angebote der Palliativmedizin, der Palliativpflege und der hospizlichen Sterbebegleitung existieren und die Menschen über die vielfältigen Angebote und Möglichkeiten der Versorgung und Begleitung in der letzten Lebensphase informiert sind. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ werden dafür die gesetzgeberischen Weichen gestellt.“

Kinder und Jugendlicher besser vor Rauch schützen

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas beschlossen. Dazu erklärt der jugendpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Wir schützen Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Nikotinkonsums und schließen mit dem Gesetzentwurf eine bestehende Regelungslücke. Elektronische Zigaretten und elektronische Shishas, bei denen eine Nikotinlösung eingeatmet wird, sind mit Gesundheitsrisiken verbunden. Aufgrund des Nikotins besteht das Risiko, dass sich eine körperliche Abhängigkeit mit den für das Rauchen klassischer Zigaretten typischen Folgeerkrankungen, wie Herz- und Kreislauferkrankungen, entwickelt. Bislang handelt es sich bei elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas, bei denen nikotinhaltige Flüssigkeiten verdampfen, nicht um „Tabakwaren“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes, so dass die für klassische Tabakwaren strikten Konsumverbote für Kinder und Jugendliche bei elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas nicht gelten. Dies ändern wir jetzt mit dem Gesetzentwurf. Ebenso schützen wir Kinder und Jugendliche vor nikotinfreien elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas. Neue Studien des Bundesinstitutes für Risikobewertung haben ergeben, dass beim Verdampfen der nikotinfreien Flüssigkeiten krebserregende Stoffe sowie Partikel entstehen, die eine chronische Schädigung verursachen. Diese wirkt sich besonders in der Wachstumsphase aus und beeinträchtigt bei Kindern die Lungenentwicklung. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns als CSU-Landesgruppe zudem dafür stark machen, dass Kinder und Jugendliche auch im Hinblick auf den Konsum von nikotinfreien Erzeugnissen mittels herkömmlicher Shishas geschützt werden. Dieser Konsum ist mit vergleichbaren Gesundheitsgefahren wie beim Konsum mittels elektronischer Shishas verbunden, so dass konsequenter Weise auch der Konsum mittels herkömmlicher Shishas für Kinder und Jugendliche zu untersagen ist.“

Zum selben Thema erklärt die Hofer CSU-Bundestagsabgeordnete Silke Launert:

„Wir schützen Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Nikotinkonsums und schließen mit dem Gesetzentwurf eine bestehende Regelungslücke. Gerade für die grenznahen Regionen, wie Oberfranken, setzten wir damit ein Signal gegen den Anstieg des Drogenkonsums bei Kindern und Jugendlichen. Elektronische Zigaretten und elektronische Shishas, bei denen eine Nikotinlösung eingeatmet wird, sind mit Gesundheitsrisiken verbunden. Aufgrund des Nikotins besteht das Risiko, dass sich eine körperliche Abhängigkeit mit den für das Rauchen klassischer Zigaretten typischen Folgeerkrankungen, wie Herz- und Kreislauferkrankungen, entwickelt. Bislang handelt es sich bei elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas, bei denen nikotinhaltige Flüssigkeiten verdampfen, nicht um „Tabakwaren“ im Sin-ne des Jugendschutzgesetzes, so dass die für klassische Tabakwaren strikten Konsumverbote für Kinder und Jugendliche bei elektronischen Zigaretten und elektro-nischen Shishas nicht gelten. Dies ändern wir jetzt mit dem Gesetzentwurf. Ebenso schützen wir Kinder und Jugendliche vor nikotinfreien elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas. Neue Studien des Bundesinstitutes für Risikobewertung haben ergeben, dass beim Verdampfen der nikotinfreien Flüssigkeiten krebserregende Stoffe sowie Partikel entstehen, die eine chronische Schädigung verursachen. Diese wirkt sich besonders in der Wachstumsphase aus und beeinträchtigt bei Kindern die Lungenentwicklung. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns als CSU-Landesgruppe zudem dafür stark machen, dass Kinder und Jugendliche auch im Hinblick auf den Konsum von nikotinfreien Erzeugnissen mittels herkömmlicher Shishas geschützt werden. Dieser Konsum ist mit vergleichbaren Gesundheitsgefahren wie beim Konsum mittels elektronischer Shishas verbunden, so dass konsequenter Weise auch der Konsum mittels herkömmlicher Shishas für Kinder und Jugendliche zu untersagen ist.

Skrupellose und menschenverachtende Verbrechen

Anlässlich des 4. Jahrestages der Entdeckung der NSU-Terrorzelle erklärt der Augsburger Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich, Mitglied im 2. NSU-Untersuchungs­ausschuss und Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für den NSU-Komplex:

„Heute vor vier Jahren nahm der mörderische Schrecken des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sein Ende. Skrupellos und menschenverachtend sollen Mitglieder der Gruppe zehn Menschen umgebracht haben. Auch heute bestehen noch zahlreiche Ungereimtheiten. Wie konnte die NSU-Terrorzelle jahrelang unbehelligt morden und rauben? Bestand die Zelle tatsächlich nur aus drei Personen? Gab es Verbindungen zu anderen rechtsextremen Organi­sationen und Netzwerken? Was ist wirklich am 25. April 2007 in Heilbronn passiert, was am 4. November 2011 in Eisenach? Die Aufarbeitung muss folglich weitergehen. Bis zur Klärung der letzten Unklarheiten. Für diese Aufklärung im anstehenden 2. NSU-Untersuchungs­ausschuss werde ich meinen Beitrag leisten. Rechtsterrorismus ist eine Realität. Dieser müssen wir uns stellen. Die erschreckenden Erkenntnisse aus diesem unwirklichen Vorgang mitten in unserem Land müssen uns Lehre sein und dürfen nicht Spielball politischen Taktierens werden. Dies sind wir den Opfern, ihren Angehörigen und unserer gesellschaftlichen Grundordnung schuldig. Bund, Länder und Behörden müssen weiter gemeinsam an einem Strang ziehen und die Ursachen bekämpfen, die zu dieser Situation geführt haben. Zahlreiche Empfehlungen des 1. Untersuchungs­ausschusses wurden bereits umgesetzt, wie bspw. die Änderung der Grundsätze der Strafzumessung des § 46 StGB, sind aber nicht ausreichend! Wir müssen ein Zeichen setzen, das sich gegen jede Form der Menschenverachtung, gegen Links­extremismus, gegen Islamismus, gegen alle Feinde unserer Freiheit richtet. Der wehrhafte Rechtsstaat verurteilt Extremismus jedweder Couleur. Hieran soll uns der Jahrestag der Entdeckung der NSU-Terrorzelle alljährlich erinnern.“

Rekord-Rentenerhöhung 2016

Nach aktuellen Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung Bund werden die Renten im kommenden Jahr deutlich ansteigen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke: „Im kommenden Jahr steht die größte Rentenanpassung seit der Jahrhundertwende an. Die Bezüge der Rentnerinnen und Rentner werden voraussichtlich um vier bis fünf Prozent erhöht. Auch wenn die Anpassungssätze erst im Frühjahr 2016 endgültig festgelegt werden, steht bereits heute fest: Steigende Einkommen, steigende Beschäftigungszahlen, sinkende Rentenversicherungsbeiträge, von all diesen Faktoren werden die Rentner im kommenden Jahr profitieren und damit am wirtschaftlichen Erfolg in unserem Land teilnehmen. Das beweist: Die Union steht für eine gerechte Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner am Wohlstand.“

Für flächendeckende Integrationsvereinbarungen

Das am vergangenen Sonntag beschlossene Positionspapier von CDU und CSU zeigt die nächsten Schritte auf, um den Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingsbewegung gerecht zu werden. Zusätzlich müssen diejenigen Zugewanderten, die befristet oder dauerhaft in Deutschland bleiben, so schnell wie möglich in die Gesellschaft integriert werden. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser:

„Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen stellt sich für viele hunderttausende Menschen die Frage, wie sie sich vorübergehend oder sogar dauerhaft in unserer Gesellschaft integrieren können. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, das bereits erfolgreich erprobte Instrument der Integrationsvereinbarungen verbindlich und in der Fläche einzuführen. Integrationsvereinbarungen sind ein klarer, individueller Fahrplan für eine vorausschauende Integration. Unabhängig davon, ob jemand für einige Monate oder mit einer längerfristigen Perspektive in unser Land gekommen ist: Es muss klare Regel für die Integration geben. Dazu gehört natürlich auch die Erklärung, unsere Grundwerte und Rechtsordnung zu akzeptieren und zu achten. Dabei sind Integrationsvereinbarungen Abmachungen auf Augenhöhe. Zugewanderte erkennen, was sie erwarten dürfen und was sie im Gegenzug leisten sollen. Das schafft Verbindlichkeit und Transparenz. Alle Beteiligten bekommen Klarheit über Ziele, Aufgaben und Zuständigkeiten.“ Das Modelprojekt wurde 2013 erfolgreich abgeschlossen. Dazu wurden in 18 Kommunen mehr als 4000 Integrationsvereinbarungen mit Migranten abgeschlossen. In den Vereinbarungen wird individuell festgehalten, mit welchen Voraussetzungen Zuwanderer nach Deutschland kommen. Und welche Hilfe sie beispielsweise bei Spracherwerb, Ausbildung, Kinderbetreuung oder bei der Anerkennung ihres Berufsabschlusses benötigen.

Verteidigungsetat 2016 im Haushaltsausschuss beraten

Im Haushaltsausschuss wurde über den Haushaltsplan des Bundesministeriums der Verteidigung für das Haushaltsjahr 2016 beraten. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe und für diesen Haushaltsplan zuständige Hauptberichterstatter im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

„Der Verteidigungsetat umfasst rund 34,4 Milliarden Euro. Angesichts der steigenden und teilweise auch unvorhersehbaren Anforderungen an die Bundeswehr ist die Erhöhung des Verteidigungshaushaltes um 1,4 Milliarden Euro ein richtiger Schritt und ein wichtiges Signal zur Bewältigung der anspruchsvollen Aufgaben. Nicht zuletzt übernimmt die Bundeswehr zunehmend Aufgaben, die nicht zum originären Auftrag der Bundeswehr zählen, z.B. die Unterstützung beim Hochwasserschutz oder aktuell bei der Flüchtlingskrise. 4000 Angehörige der Bundeswehr stehen derzeit zur Bewältigung der Flüchtlingssituation in Rufbereitschaft als ‚Helfende Hände‘ bereit. Bisher waren arbeitstäglich bis zu rund 1.700 ‚Helfende Hände‘ entsprechend den Anforderungen der Länder eingesetzt. Zusätzlich unterstützen rund 575 Angehörige der Bundeswehr als Abordnungen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. In den nächsten Wochen wird die Anzahl auf über 800 ansteigen. Mit der Übernahme der Themenverantwortung im Bereich „Unterbringung und Liegenschaften“ hat das Bundesministerium der Verteidigung zudem den Auftrag übernommen, die durch den Bund zugesagte Bereitstellung zusätzlicher 40.000 Unterkunftsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren zu koordinieren. Neben dem personellen Einsatz unterstützt die Bundeswehr aber auch materiell mit Zelten, Liegenschaften, Verpflegung, Transport etc.. Der Haushaltsausschuss hat ferner in seiner Sitzung die Mittel für den Bereich „Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung“ um 50 Millionen Euro angehoben und damit einer ursprünglich geplanten Absenkung des Kapitels um 100 Millionen Euro entgegengewirkt. Durch die Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung wird die Bundeswehr in die Lage versetzt, technologische Entwicklungen hinsichtlich ihrer zukünftigen militärischen Verwendbarkeit und ihres Bedrohungspotentials zu beurteilen und daraus Prognosen über die Fähigkeiten der Streitkräfte in der Zukunft abzuleiten. Im Bereich der „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“ legten die Berichterstatter der Koalition Wert darauf, dass die Mittel für Kinderbetreuung mit 5 Millionen Euro verstärkt werden. Der Betrag dient der Ausstattung von Kinderbetreuungseinrichtungen, der Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern und Telearbeitsplätzen für Eltern. Im Haushaltsausschuss bestand zudem über alle Fraktionsgrenzen hinweg Einvernehmen darüber, die Deutsche Härtefallstiftung mit 1 Million Euro zu unterstützen. Die Unterstützungsleistungen kommen unverschuldet in Not geratenen ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr und der NVA sowie deren Hinterbliebenen zugute. Der Haushaltsplan für 2016 wird voraussichtlich Ende November vom Deutschen Bundestag verabschiedet.“

Sterbehilfe-Reform diskutiert

An diesem Freitag hat der Bundestag abschließend über die Reform der Sterbehilfe beraten.  Im Mittelpunkt steht die Frage nach dem assistierten Suizid, also wer Sterbewilligen unter welchen Umständen helfen darf. Im Vorfeld dieser Abstimmung diskutierte der Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages, Paul Lehrieder, in der Katholischen Akademie der Domschule Würzburg im Burkardushaus mit dem Vizepräsidenten des Oberlandesgerichtes Bamberg Lothar Schmitt, dem Leiter der Palliativstation des Würzburger Juliusspitals Dr. Rainer Schäfer und dem Moraltheologen der Universität Würzburg Prof. Dr. Stephan Ernst. Trotz des medizinischen Fortschrittes, der es uns ermögliche viele Krankheiten zu heilen, gäbe es immer noch Krankheiten, die nicht heilbar seien und unser Leben unweigerlich zum Ende brächten, so Lehrieder. Gerade diese letzte Phase eines Erkrankten erfülle ihn mit Angst – vor Schmerzen, vor dem Verlust der Selbständigkeit und der Lebensqualität. Daher sei es besonders wichtig, sterbende Menschen in dieser Situation nicht alleine zu lassen und mit einer guten Palliativversorgung dafür zu sorgen, den Menschen einen Großteil der Angst zu nehmen und ihre Schmerzen zu lindern. Der Würzburger CSU-Politiker Lehrieder weist in diesem Zusammenhang auf das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung hin, das in der kommenden Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird. „Das Recht auf Selbstbestimmung eines jeden Menschen darf auch in der letzten, schweren Phase einer todbringenden Krankheit nicht eingeschränkt werden. Daraus folgt für mich auch, dass jemand, der für sich entscheidet, aufgrund einer unheilbaren Krankheit aus dem Leben scheiden zu wollen, diese Möglichkeit weiter haben sollte. Gegen eine Kommerzialisierung von Sterbehilfe und somit gegen eine gewerbs- oder geschäftsmäßige Sterbehilfe wende ich mich allerdings entschieden“, erklärt Lehrieder. Daher unterstütze er den Gruppenantrag um die Abgeordneten Brand, Griese u.a., der sich für ein strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen, auf Wiederholung angelegten Suizidbeihilfe ausspricht.

Krankenhausreform verabschiedet

Der Bundestag hat die Krankenhausreform beschlossen, die zunächst bei den Krankenhäusern und deren Bediensteten heftig umstritten war. Auch in Unterfranken gab es mehrere Aktionen, um gegen die ursprünglichen Pläne und Einsparungen zu protestieren. Die Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber, die bei einer Protestaktion in Werneck anwesend war, versprach damals, sich für Verbesserungen einzusetzen. In diesem Zusammenhang stand Weisgerber auch mit den anderen Krankenhäusern ihres Wahlkreises Schweinfurt-Kitzingen in Kontakt. „Es ist uns gelungen, unser Versprechen einzuhalten und signifikante Verbesserungen gegenüber dem Koalitionspartner durchzusetzen“, so die Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber. Den Krankenhäusern werden in den kommenden fünf Jahren anstelle der ursprünglich vorgesehenen 6 Mrd. Euro nun rund 9,5 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung stehen. Auch konnte in den Verhandlungen auf Bundesebene durchgesetzt werden, dass der für die Krankenhausfinanzierung sehr wichtige Versorgungszuschlag 2016 nicht ersatzlos gestrichen wird, sondern durch einen Pflegepersonalzuschlag ersetzt wird. Damit erhalten die Krankenhäuser weiterhin jährlich bundesweit zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro. Für die bayerischen Krankenhäuser bedeutet dies 77 Mio. Euro im Jahr. „Damit wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass die Kosten für Pflegepersonal zielgenauer als bisher gedeckt werden und der rote Stift nicht bei der Pflege angesetzt wird“, so Weisgerber. Ergänzt wird diese Initiative durch das Pflegestellenförderprogramm des Bundes, für das in den nächsten Jahren 660 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. „In den Verhandlungen konnte erreicht werden, dass die Fördermittel aus diesem Programm nicht nur für eine bessere Personalausstattung in der allgemeinen Pflege, sondern auch in der Intensivpflege genutzt werden können. Zusätzlich sorgt ein neues Hygieneprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro dafür, dass Krankenhäuser zusätzliches Hygienefachpersonal einstellen können“, so Weisgerber. Krankenhäuser, die nicht ausgelastet, jedoch für die Versorgung in der Fläche notwendig sind, werden durch Sicherstellungszuschläge unterstützt. Eine Forderung, die von den Krankenhausangestellten an Anja Weisgerber herangetragen wurde, war, dass die tariflichen Personalkostensteigerungen besser finanziert werden. Bisher werden seitens der Krankenkassen Tariflohnsteigerungen nur bis zu einer bestimmten Obergrenze voll ausgeglichen, darüber hinausgehende Tariflohnsteigerungen mussten die Krankenhäuser aus eigenen Mitteln finanzieren. Jetzt gibt es gute Nachrichten: „Auf unseren steten Druck hin haben Bund und Länder beschlossen, dass Kosten, die über die Obergrenze hinaus gehen, in Zukunft zur Hälfte auch von den Krankenkassen übernommen werden. Das ist ebenfalls eine wichtige Kostenentlastung für die Krankenhäuser“, so Weisgerber. Zudem werden die Krankenhäuser durch die Abschaffung des sogenannten Investitionskostenabschlags bei der ambulanten Krankenhausversorgung in Höhe von 75 Mio. Euro entlastet. Zuletzt mussten hier die Krankenhäuser einen Abschlag in Höhe von 5 Prozent hinnehmen. Auch der sogenannte Fixkostendegressionsabschlag konnte abgemildert werden. Diesem liegt die Annahme zu Grunde, dass Krankenhäuser, die eine bestimmte Leistung vielfach erbringen, immer die gleichen Fixkosten für diese Leistung haben. Immer mehr Patienten wenden sich direkt an die Notaufnahmen in Krankenhäusern. Diese ambulante Notfallbehandlung führt zu finanziellen Belastungen bei den Krankenhäusern. Künftig sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen entweder „Portalpraxen“ in oder an Krankenhäusern einrichten, die sich an der Notfallversorgung beteiligen oder aber die Ambulanzen über entsprechende Vertragsvereinbarungen unmittelbar in den vertragsärztlichen Notdienst einbinden. „Damit haben wir unsere Hausaufgaben gemacht und tragen dazu bei, dass der besonderen Situation der Krankenhäuser bei der ambulanten Notfallbehandlung Rechnung getragen wird.“, so Weisgerber abschließend. Unabhängig davon, erhalten die niedergelassenen Ärzte weiterhin ihre Leistungen vergütet, wenn sie Notfallbehandlungen in ihren Praxen durchführen.