Städtebauförderung – örtliche Einzelmaßnahmen
Gleich mehrere CSU-Abgeordnete haben die Zuschüsse der Städtebauförderung in ihrem Wahlkreis und ihrer Region thematisiert. Im Jahr 2014 hat der Deutsche Bundestag die Mittel für die Städtebauförderung von 455 Millionen Euro im Jahr auf das neue Rekordniveau von 700 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt und im Jahr 2015 verstetigt. Die CSU-Landesgruppe setzt sich auch bei den Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2016 dafür ein, dass das Niveau der Städtebauförderung beibehalten wird.
Augsburg: „Geld kann unsere Großstadt immer gebrauchen, und daher nehmen wir es gerne”, freute sich der Augsburger Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich jüngst über Zuwendungen aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt 2015“. Mit dem Förderprogramm unterstützen Bund und der Freistaat Bayern Sanierungen, den Ausbau von Wohngebieten oder von Begegnungszentren in einzelnen Stadtteilen oder Ortschaften. Rund 2,1 Millionen Euro erhält in diesem Jahr die Fuggerstadt Augsburg. Den größten Anteil an der Summe kann der Westen der Stadt für sich verbuchen. Rund 1,68 Millionen Euro machten Bund und Länder für Fördermaßnahmen in der Kaisermeile, Textilviertel, Hauptbahnhof und Umfeld, für die Sheridan Kaserne in Pfersee und die Reese-Kaserne in Kriegshaber locker. Mit rund 420.000 Euro werden einzelne Projekte im östlichen Augsburg in den Stadtteilen Oberhausen-Nord, Oberhausen-Mitte, der Jakobervorstadt unterstützt. „Wir begrüßen alle Investitionen in unsere schöne Stadt“, lobt Ullrich. „Die Tranchen sind ein gutes Signal und werden uns in den besagten Stadtteilen mit Sicherheit weiterhelfen, den bürgerlichen Austausch, Sanierungen oder den Ausbau von Wohngebieten zu fördern. Augsburg ist eine Stadt, die nicht nur schön ist, sondern auch wächst. Daher sind Investitionen in diesen Bereichen immer zu begrüßen.“
Unterfranken/Schweinfurt: „Nur wenige Förderprogramme des Bundes wirken in solch umfassender Weise auf die Kommunen wie das Städtebauförderprogramm. Es freut mich daher sehr, dass auch in diesem Jahr wieder viele Mittel in die Stadt und den Landkreis Schweinfurt fließen“, so die stellvertretende Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Baupolitik, die unterfränkische Abgeordnete Anja Weisgerber. In diesem Jahr profitieren Gerolzhofen und Stadtlauringen im Landkreis Schweinfurt und die Stadt Schweinfurt von mehr als 1,8 Millionen Euro. „Das zeigt einmal mehr, dass die Städtebauförderung nicht nur eine Förderung für die Städte ist, sondern auch den ländlichen Regionen zu Gute kommt. In Bayern fließen etwa drei Viertel der Mittel in die Fläche. Dabei ist die Städtebauförderung mehr als trockener Denkmalschutz. Die Förderung bringt Leben in die Ortschaften. Daneben dient sie auch als Wirtschaftsförderinstrument für die regionale Wirtschaft und für das Handwerk. Sie sichert Arbeitsplätze in der Region und das ist gut für die Menschen vor Ort“, so Weisgerber weiter.
Fördermaßnahmen im Landkreis und in der Stadt Schweinfurt
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“:
- Schweinfurt, Altstadt: 720.000 Euro
Programm „Stadtumbau West“:
- Schweinfurt, Stadtkern/Militärareale: 420.000 Euro
- Stadtlauringen, Altort: 540.000 Euro
Programm „Soziale Stadt“:
- Gerolzhofen, Altstadt: 162.000 Euro
Im Großraum Nürnberg ist das Städtebau-Programm „Soziale Stadt“ besonders wichtig, erklärt der Abgeordnete für Nürnberg-Süd, der CSU-Innenpolitiker Michael Frieser. Durch das Programm werde die Lebensqualität in vielen Nürnberger Wohngebieten gesteigert. „Ich freue mich besonders, dass knappe 2,3 Millionen Euro für die Nürnberger Südstadt, St. Leonhard/Schweinau und Gibitzenhof bereitgestellt werden. Auch auf die Schwabacher Altstadt entfallen 780.000 Euro“, so Frieser.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen familienfreundliche Infrastrukturen, der Austausch zwischen den Generationen, Integration und die Barrierefreiheit. Dazu Frieser: „Stadtteiltreffs und Quartierszentren, aber auch Spiel- und Sportflächen sind von überragender Bedeutung für die Dynamik eines Viertels. Dadurch werden Orte der Begegnung geschaffen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.“ Finanzielle Hilfen können jedoch das bürgerschaftliche Engagement nicht ersetzen, das immer am Anfang einer jeden positiven Entwicklung im Stadtteil stehe, betont Frieser.
In Nürnberg wird auch die Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes hinterm Bahnhof finanziell durch das Programm „Soziale Stadt“ unterstützt. In diesem Jahr werden 90 Quartiere in 73 bayerischen Städten, Märkten und Gemeinden gefördert. Zusammen mit den kommunalen Eigenanteilen stehen rund 55,4 Millionen Euro für Erneuerungsmaßnahmen zur Verfügung. Von den Fördermaßnahmen in Mittelfranken entfallen 2.280.000 Euro auf Nürnberg (Südstadt, St. Leonhard/Schweinau, Gibitzenhof) und 780.000 Euro auf Schwabach (Altstadt).
In der nördlichen Oberpfalz freut sich der örtliche Abgeordnete Albert Rupprecht über Zusagen in Höhe von 2,4 Millionen Euro für 11 Kommunen aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“. „Da sich das Förderprogramm sowohl aus Landes- als auch aus Bundesmitteln speist, freut es mich sehr, dass wir im Bund diese wichtige Förderung auch 2015 wieder erreichen konnten“, so Rupprecht. „In zahlreichen Gesprächen vor Ort und in Berlin habe ich mich für die Gewährung der Mittel eingesetzt und um Unterstützung geworben. Letztlich haben wir im Bundestag die Gelder freigegeben und beschlossen. Mit diesen Mitteln können die Städte, den demographischen und wirtschaftsstrukturellen Veränderungen begegnen und gemeinsam mit ihren Bürgern wichtige Impulse setzen.“
Folgende Maßnahmen werden unterstützt:
Fördermaßnahmen in den Landkreisen Tirschenreuth und Neustadt/Waldnaab:
- Altenstadt a. d. Waldnaab, Ortskern, 30.000 Euro
- Erbendorf, Gewerbebrache und Altstadt, 480.000 Euro
- Eschenbach i. d. OPf., Gewerbebrache und Altstadt, 150.000 Euro
- Kemnath, Altstadt, 60.000 Euro
- Mitterteich, Altstadt, 120.000 Euro
- Neustadt a. d. Waldnaab, Altstadt, 270.000 Euro
- Pressath, Stadtkern, 120.000 Euro
- Tirschenreuth, Altstadt, 90.000 Euro
- Vohenstrauß, Bahnhofsbrache und Innenstadt, 60.000 Euro
- Waidhaus, Ortskern, 60.000 Euro
- Waldsassen, Kernstadt, 996.000 Euro
2015 stehen in Bayern für das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ insgesamt rund 36,5 Millionen Euro zur Verfügung. Wesentliche Förderschwerpunkte sind 2015 die bauliche Anpassung der städtischen Infrastruktur, die Wiedernutzung von Industrie-, Gewerbe- oder Militärbrachen, die Verbesserung des öffentlichen Raumes und die Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung.
Außerdem profitiert die nördliche Oberpfalz vom Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“, so Rupprecht weiter. Zwei Kooperationen seines Wahlkreises werden unterstützt: Haidenaabtal und Naturpark Steinwald. So erhält das Haidenaabtal mit Pressath (30.000 Euro), Schwarzenbach (30.000 Euro) und Trabitz (30.000 Euro) insgesamt 90.000 Euro. Für den Naturpark Steinwald erhält Fuchsmühl 96.000 Euro.
2015 stehen in Bayern für das Städtebauförderprogramm ‚Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke‘ insgesamt rund 19,3 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. In die Oberpfalz fließen 2,3 Millionen Euro in 16 Kommunen. Ziel der geförderten Projekte und der interkommunalen Zusammenarbeit ist der Erhalt einer funktionierenden Infrastruktur der Daseinsvorsorge, vor allem in den Ortskernen. Insgesamt arbeiten in Bayern 287 Städte, Märkte und Gemeinden in 57 interkommunalen Kooperationen konzeptionell zusammen. Mit den Mitteln dieses Förderprogramms werden vor allem kleine Städte, Märkte und Gemeinden, die sich in interkommunaler Zusammenarbeit um die Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge kümmern, gefördert.
G7-Nachlese aus entwicklungspolitischer Sicht
Die Ergebnisse des G7-Gipfels auf Elmau hat die Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Dagmar Wöhrl, unter die Lupe genommen: „Es ist zu begrüßen, dass die G7 mit ihren Beschlüssen ein klares Zeichen für größere Anstrengungen im Bereich Entwicklung gesetzt haben. Die Initiative zur Verbesserung der Gesundheit in 60 Staaten und die Schaffung eines neuen Finanzrahmens bei der Weltbank für die Bekämpfung von Pandemien gehen in die richtige Richtung. Angesichts der Erfahrungen, die wir in der Ebola-Krise gemacht haben, sind das dringend notwendige Schritte. Darum begrüße ich es auch, dass die Staats- und Regierungschefs heute beschlossen haben, die Maßnahmen im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen auszuweiten. Für besonders wichtig halte ich, dass mehr Geld in die Entwicklung neuer Antibiotika gesteckt wird. Hier gab es in den letzten Jahren große Defizite. Die Ziele, bis 2030 alle Menschen vom Hunger zu befreien und den Anteil berufstätiger Frauen um 30 Prozent zu erhöhen, sind sehr zu begrüßen, müssen jetzt aber im Rahmen des Post 2015 SDG-Prozesses auch konsequent umgesetzt werden.“
Weiter erklärt Wöhrl: „Ich halte es für ein ganz wichtiges Signal, dass die afrikanischen Staats- und Regierungschefs im erweiterten Rahmen, dem sogenannten „outreach“-Format, in die entwicklungspolitischen Gespräche eingebunden wurden. Egal ob Armutsbekämpfung, Gesundheit oder die Flüchtlingsproblematik: Bei allen großen entwicklungspolitischen Herausforderungen müssen wir von den Regierungen der Entwicklungsländer noch eine viel stärkere Eigenverantwortung einfordern, als wir das in der Vergangenheit getan haben. Dass heute die Themen Entwicklungspolitik, Terrorismus und die Flüchtlingsproblematik zusammen angesprochen wurden, ist genau der umfassende Ansatz, den ich schon seit einiger Zeit vorschlage. Ohne Sicherheit wird es keine Entwicklung geben und ohne Entwicklung, vor allem in den Staaten Afrikas, werden wir keine nachhaltige Lösung für das Flüchtlingsproblem finden. Die Einbeziehung von Staaten wie Nigeria und Irak in die heutigen Gespräche der G7 ist darum ein richtiges Zeichen!
Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs der G7 wurde am zweiten Gipfeltag über das Thema Entwicklungspolitik beraten. Deutschlands G7-Präsidentschaft fällt aktuell in das entwicklungspolitische Schlüsseljahr 2015 mit den drei entwicklungspolitischen Treffen in Addis Adeba, New York und Paris. Beim G7-Gipfel in Elmau werden zentrale Weichen für die drei großen Gipfel und den sogenannten „Post 2015-Prozess“ gestellt, da die G7-Staaten zusammengenommen für etwa 70 Prozent der öffentlichen Entwicklungsmittel weltweit verantwortlich sind. Die Bundesregierung hat sich als Gastgeber des diesjährigen Gipfels deshalb dafür eingesetzt, dass das Thema Entwicklung auch bei den Gesprächen in Elmau einen zentralen Stellenwert einnimmt. Damit führt man die Tradition der letzten G7/G8-Gipfel auf deutschem Boden weiter: Beim Gipfel in Köln 1999 wurde mit der HIPC-Initiative ein Schuldenerlass für Entwicklungsländer auf den Weg gebracht und in Heiligendamm wurde 2007 die Initiative zur Unterstützung von Gesundheit in Entwicklungsländern gestartet. Das Leitthema der diesjährigen Präsidentschaft Deutschlands lautet „Qualitatives Wachstum und Lebensqualität“.
Altersvorsorge für Syndikus-Anwälte gesichert
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikus-Anwälte beschlossen. Das sind Anwälte, die von Firmen oder Verbänden angestellt sind. Dazu erklären der rechtspolitische sowie der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser und Stephan Stracke:
„Die vorgestellte Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte ist zu begrüßen. Sie bringt endlich Rechtssicherheit für die rund 40.000 Syndikusanwälte, die aufgrund der jüngsten Entscheidungen des Bundessozialgerichts um ihre Altersvorsorge Angst haben mussten. Für die Zukunft ist ein ausgewogener Weg gefunden worden, der auch angestellten Anwälten den Verbleib in den Versorgungswerken ermöglicht, wenn sie anwaltlich tätig sind. Der Status als Syndikus darf aber nicht durch jeden Tätigkeitswechsel erneut in Frage gestellt werden. Es muss also in der Praxis Sorge getragen werden, dass die Rechtsanwaltskammern und die Deutsche Rentenversicherung einheitliche und vor allem dem Einzelfall angemessene Entscheidungen treffen“, sagt Michael Frieser.
„Die berufsständische Versorgung der verkammerten freien Berufe sind ein gut funktionierendes Alterssicherungssystem, die zu erhalten ist. Dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag ausdrücklich bekannt. Allerdings sind nicht nur Anwälte, sondern u.a. auch Ärzte, Apotheker und Architekten von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts betroffen. Für diese schafft der von Bundesminister Maas vorgelegte Gesetzentwurf keine Rechtssicherheit. Die Regelungen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Es besteht aber weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf, um die bestehenden Schwierigkeiten bei der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für alle verkammerten freien Berufe zu beseitigen“, sagt Stephan Stracke.
Hintergrund: Das Bundessozialgericht hat im April 2014 die Klagen von drei Syndikusanwälten in letzter Instanz abgewiesen, die die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung durchsetzen wollten. Mit dem Gesetzentwurf wird nun die Stellung des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt gesetzlich geregelt. Zugleich wird ermöglicht, dass Syndikusanwälte in den anwaltlichen Versorgungswerken verbleiben können.
Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum
Mitte Februar hatten Ärzte aus dem bayerischen Schwaben im Rahmen einer vom CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein organisierten Fachtagung in Autenried Planungen des Bundesgesundheitsministeriums kritisiert, das Arztsitze in angeblich überversorgten Gebieten nicht mehr nachbesetzen wollte. Nüßlein hat daraufhin im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen zum sogenannten „Versorgungsstärkungsgesetz“ im Bundestag sichergestellt, dass die Befürchtungen nicht zutreffen werden, dass Arztsitze auch im ländlichen Bereich wegfallen könnten. Darauf verweist Nüßlein, der der für die Gesundheitspolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist.
Bei der Fachtagung in Autenried war von den anwesenden Medizinern aus den Landkreisen Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu befürchtet worden, dass durch den vorgesehenen Aufkauf von Praxen mehr und mehr Arztsitze in ländlich geprägten Regionen stillgelegt werden, weil diese Regionen als „überversorgt“ definiert waren. Die bisherige Definition, ab wann eine Region als „überversorgt“ gilt, wird an einem statistischen Wert von 110 Prozent festgemacht. Dennoch kann ein Landkreis nach dieser Definition in der Fläche gesehen „überversorgt“ sein, in einzelnen Ortschaften jedoch eine klare Unterversorgung herrschen. Um zu verhindern, dass eine Reihe von Arztsitzen von der Kassenärztlichen Vereinigung trotz eines vorhandenen Versorgungsbedarfs nur wegen dieser Messgröße zwangsweise aufgekauft und damit stillgelegt werden, hat Nüßlein in den zurückliegenden Verhandlungen zu dem Gesetz nun einen deutlich höheren Wert von 140 Prozent mit durchgesetzt. Außerdem soll es eine Reihe von Ausnahmetatbeständen geben, bei denen Arztpraxen trotz der Aufkaufregel von Nachfolgern weiterbetrieben werden können. Dazu zählen zum Beispiel Verwandte des Arztes, in der Praxis angestellte Ärzte und Ärzte, die aus unterversorgten Regionen umsiedeln. Wenn solche Ärzte die Praxis übernehmen wollen, ist von einer Stilllegung abzusehen, so die neue Regel.
„Damit wird es gerade in den ländlich geprägten Regionen nur in extremen Ausnahmefällen vorkommen, dass Praxen nicht nachbesetzt werden können, weil sie wegen einer Überversorgung zwangsweise stillgelegt werden. So schaffen wir Anreize für junge Ärzte, sich in ländlichen Regionen niederzulassen und halten die Zahl der Arztpraxen stabil. Es wäre ein falsches Signal gewesen, die Axt ausgerechnet bei der ärztlichen Versorgung in den kleineren Städten und Gemeinden wie in unserer Heimatregion anzulegen. Das konnten wir Gott sei Dank verhindern.“, so Nüßlein.
Der stellvertretende Fraktionschef verweist gleichzeitig auf eine Reihe weiterer gesetzlicher Maßnahmen, die die ärztliche Versorgung auf dem Land und die bessere Betreuung der Patienten sicherstellen sollen: So werde der Erhalt von Psychiatrischen Institutsambulanzen wie derjenigen in Illertissen sichergestellt. Das sind Außenstellen von Krankenhäusern in kleineren Städten, an die sich Patienten aus der Umgebung wenden können, ohne in das weiter entfernt gelegene Krankenhaus fahren zu müssen. Diese Außenstellen mussten bislang in der Regel „organisatorisch und räumlich“ an die Mutterkliniken angebunden sein. Nur ausnahmsweise durften solche Außenstellen betrieben werden. Diese bisher geltenden, strengen Kriterien entfallen nun, wie Nüßlein schildert.
Außerdem sind die Kassenärztlichen Vereinigungen nun verpflichtet, sogenannte „Terminservicestellen“ einzurichten. Damit soll sichergestellt werden, dass gesetzlich Versicherte bei Vorliegen einer entsprechenden Überweisung bzw. krankheitsbedingten Notwendigkeit innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt bekommen. Wenn innerhalb von vier Wochen kein Termin in einer Praxis angeboten werden kann, können sich die betroffenen Patienten an ein Krankenhaus wenden.
Georg Nüßlein, der das Gesetzespaket als Verhandlungsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter anderem mit Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe und mit den Vertretern des Koalitionspartners SPD beraten hatte, zeigt sich erleichtert über die schlussendlich erreichten Veränderungen, die der Bundestag aller Voraussicht nach nun abschließend verabschieden wird: „Der Fokus meiner Gespräche mit dem Gesundheitsministerium lagen klar auf der Situation in ländlich geprägten Regionen wie bei uns in Bayerisch Schwaben. Da haben wir doch noch einiges erreichen können“, ist Nüßlein überzeugt.