Mädchen gehören in die Schule, nicht vor den Traualtar. (Bild: Imago/Xinhua/Zhao Yishen)
Weltfrauentag

Kinderbräute schützen

Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat entscheidend dazu beigetragen, dass Kinderehen demnächst gesetzlich von Anfang an als null und nichtig angesehen werden. Bei einer Veranstaltung einiger Münchner Arbeitskreise der CSU hat er nochmal erklärt, warum er diese Regelung durchgesetzt hat.

Dass Deutschland keine Insel ist, dass die Rechtsprechung und Lebenspraxis in anderen Ländern auch uns in Bayern betrifft, das bekommt Professor Winfried Bausback als Staatsminister der Justiz regelmäßig zu spüren. Besonders deutlich wurde ihm ein aktuelles Phänomen in seiner unterfränkischen Heimat vor Augen geführt: In einer Behelfsunterkunft für Asylbewerber traf er auf einen etwa 40 Jahre alten Mann und dessen 14-jährige „Ehefrau“. Das zuständige Jugendamt hatte keine rechtliche Handhabe, das Mädchen in Obhut zu nehmen, da im Ausland geschlossene Ehen bislang auch hierzulande gelten.

Zentrales Ziel ist für mich, dass eine Ehe unter 16 Jahren null und nichtig sein muss!

Winfried Bausback

Mit dem Thema „Kinderehen – Wenn Welten aufeinander prallen“ setzte sich nun eine Veranstaltung des EAK München in Kooperation mit CSK, SU, AK MIG München und den zwei CSU-Ortsverbänden Nymphenburg-Gern und München-Altstadt in der CSU-Landesleitung auseinander – einen Tag vor dem Weltfrauentag. Rund 90 Gäste kamen, um dem Gastreferenten und Justizminister zuzuhören. „Mein Anliegen ist es nicht, Kinderehen jetzt nur für die islamischen Fälle zu verbieten. Kinderehen sind für die betroffenen Kinder immer schrecklich, unabhängig von der Religion“, erklärte der Minister vor dem vollen Saal. Das habe ihn motiviert, auch gegen politische Widerstände rasch wirksam dafür zu sorgen, dass Minderjährigen wie diesem Mädchen geholfen werden kann. „Zentrales Ziel ist für mich, dass eine Ehe unter 16 Jahren null und nichtig sein muss! Eine Ehe von unter 16-Jährigen, die hier in Deutschland sind, die kann von uns nicht als Ehe behandelt werden!“

Weltweit 250 Millionen minderjährige Mädchen verheiratet

Laut einem Unicef-Bericht aus dem Jahr 2014 seien weltweit 250 Millionen Frauen im Alter von unter 15 Jahren verheiratet, immerhin 7 Prozent der gesamten weiblichen Weltbevölkerung; die Gesamtzahl der unter 18 Jahren Verheirateten liegt demnach bei 20 Prozent der Frauen weltweit. Das Phänomen sei keineswegs auf den islamischen Kulturkreis beschränkt, sondern auch beispielsweise in Nepal oder Niger anzutreffen, so Unicef. In Entwicklungsländern seien Schwangerschaften und Geburten bei Mädchen im Teenageralter eine der häufigsten Todesursachen. Selbst in den USA sei eine Hochzeit in einzelnen Bundesstaaten mit nur 13 Jahren rechtlich möglich.

Auch in Europa waren Kinderehen früher gang und gäbe, der sexuelle Umgang mit Kindern bis ins Mittelalter von Kirche und Staat geduldet. In den Jahrhunderten seither hat sich aber viel zum Guten entwickelt, nicht zuletzt dank der Aufklärung.

Die Rückkehr der Kinderehe

Mit den vielen Asylbewerbern der letzten Jahre sei das Phänomen der Kinderbräute nun wieder nach Deutschland gekommen, erklärte Bausback, und verlange nach einer wirksamen gesetzlichen Regelung zum Schutz Betroffener. Während sich Kinderehen hierzulande bislang auf nur sehr wenige Einzelfälle beschränkt hätten, sei derzeit von mindestens 1500 Betroffenen auszugehen – vor allem unter Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, wovon circa 400 sogar unter 14 Jahren alt seien. Damit habe das Thema fraglos auch gesellschaftliche Relevanz.

Deshalb dürfe, so der Minister, im Fall der Kinderehe nicht länger das jeweilige Heimatrecht über den Familienstand entscheiden, sondern müsse im internationalen Privatrecht das deutsche Recht gelten: Keine Ehe unter 16 Jahren. Das solle auch weltweit ein Signal senden. Andernorts geschlossene Ehen seien bei unter 16-Jährigen dann null und nichtig.

Endlich Gesetz

Das sieht auch der Gesetzesentwurf vor, der – wesentlich auf bayerische Initiative und mit großer Unterstützung der CSU – noch vor Ende der Legislaturperiode Bundesgesetz werden soll. Ein steiniger, mühevoller Weg sei es gewesen hin zu dem nun vorgelegten guten Entwurf, berichtete Bausback. Damit komme den Betroffenen – vor allem Mädchen – endlich der Schutz zu, auf den sie einen Anspruch hätten. Darin werde auch das Ehefähigkeitsalter auf 18 Jahre erhöht.

14-jährige und noch jüngere Mädchen gehören hinter die Schulbank, nicht vor den Traualtar.

Winfried Bausback

Das Hauptaugenmerk liege auf dem Kindeswohl: „14-jährige und noch jüngere Mädchen gehören hinter die Schulbank, nicht vor den Traualtar“, betonte der Justizminister. Ihnen müsse Selbstbestimmung ermöglicht werden, die freie Entwicklung und eigene Entscheidung über ihre Lebensgestaltung, ohne den Druck der sogenannten Ehemänner.

Die Pflicht des Staates

80 Prozent der verheirateten Minderjährigen in Deutschland seien Mädchen. Zu deren Schutz brauche es endlich eine wirksame rechtliche Regelung, damit sie ein freies Leben führen können. Zwar sei es gut verständlich, wenn nach einer langen Flucht entwurzelte, verängstigte und verzweifelte Mädchen bei ihrem sogenannten Ehemann bleiben wollten. Aufgabe und Pflicht des Staates sei es aber, ihnen eine eigenständige Lebensgestaltung zu ermöglichen. Der größere Teil derer, die als Minderjährige aus einer Ehe-Situation heraus vom Jugendamt in Obhut genommen würden, erlebten dies als Befreiung.

Natürlich könnten sie auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf eigenen Wunsch – unter Aufsicht – weiterhin Kontakt zum früheren sogenannten Ehemann haben, als 18-Jährige ihn rechtswirksam heiraten. Aber als 14-Jährige oder sogar noch Jüngere müssten sie die Möglichkeit zur selbstständigen Entfaltung und das Jugendamt die Grundlage erhalten, zu intervenieren. Dem leidenschaftlichen Vortrag des Staatsministers schloss sich eine engagierte Frage- und Diskussionsrunde an. Mit großem Beifall dankten die Versammelten dem Justizminister am Ende der fast zweistündigen Veranstaltung für seinen leidenschaftlichen Einsatz zum Schutz Minderjähriger, insbesondere betroffener Mädchen.