Bei den wichtigen Themen Innere Sicherheit und Migration konnten CDU und CSU wesentliche Forderungen in der großen Koalition durchsetzen. Die von der SPD propagierte „Ehe für alle“ kommt dagegen nicht.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat entscheidend dazu beigetragen, dass Kinderehen demnächst gesetzlich von Anfang an als null und nichtig angesehen werden. Bei einer Veranstaltung einiger Münchner Arbeitskreise der CSU hat er nochmal erklärt, warum er diese Regelung durchgesetzt hat.
Verbot von Kinderehen, Fußfessel für Islamisten nach der Haft, Verbesserung der Erwerbsminderungsrente, Einsatz der Bundeswehr im Inland, besserer rechtlicher Schutz für Polizisten, milliardenschwere Entlastung Bayerns im Länderfinanzausgleich und das Auskunftsrecht der Arbeitnehmer in Sachen „Lohnlücke“ – das steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe.
Nach langer Verzögerung haben sich die Fraktionschefs der Großen Koalition offenbar geeinigt, dass ein Gesetzentwurf über das Verbot von Kinderehen zügig umgesetzt wird. Das ist wieder ein Erfolg des bayerischen Justizministers und Gesetzes-Initiators Winfried Bausback. Unterdessen sorgt der Deutsche Anwaltverein für Empörung.
Der Rechtsstaat hängt davon ab, dass die Gesellschaft seine rechtsstaatlichen Normen akzeptiert. Für Zuwanderer aus kulturfremden Regionen ist genau das nicht immer selbstverständlich. Wächst in Zeiten millionenfacher Zuwanderung die Distanz zum Rechtsstaat? Wie soll der Rechtsstaat darauf reagieren? Fragen für ein Strafrechtssymposium mit Justizminister Bausback und Verfassungsrichter Papier.
Bundesjustizminister Heiko Maas spielt nach seiner „Rent-a-Sozi“-Affäre den rührigen Macher. Dabei kamen die meisten „seiner“ neuen Ideen von der CSU und warten oft schon seit Jahren darauf, dass sie endlich umgesetzt werden.
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer weist Kritik der SPD-Politikerin und Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özuguz, am Umgang der CSU mit dem Politischen Islam zurück. Der Kampf gegen extremistische Islamisten sei eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.
Sie ist 15, er über 20 Jahre alt, seit einem Jahr sind sie verheiratet. So etwas ist in Deutschland verboten. Aber nicht, wenn die Ehe im Ausland legal geschlossen wurde. Das soll sich ändern. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe will dazu konkrete Vorschläge erarbeiten. In der Türkei hingegen wurde der Schutz vor Kindesmissbrauch per Gesetz gelockert.
Mehrfach-Ehen sind in Deutschland verboten – doch in der Praxis werden sie von Behörden oft toleriert, wenn es um den Nachzug von Familienangehörigen geht. Bundesjustizminister Heiko Maas will das verhindern. Auch gegen Zwangsehen und Kinder-Ehen unter Flüchtlingen will der Minister vorgehen. Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat bereits eine klare gesetzliche Regelung angemahnt.
Sollten Ehen unter minderjährigen Flüchtlingen geschützt werden oder liegt Missbrauch vor? Der Fall eines syrischen Paares in Bayern mausert sich zum Präzedenzfall. Auf der Konferenz in Nauen diskutieren die Justizminister eine mögliche Anhebung des Heiratsalters im deutschen Recht auf 18 Jahre. Das würde auch den Familiennachzug erschweren.
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