Aus der Landesgruppe
Eine nachhaltige Lösung der Flüchtlingskrise, schnellere Abschiebung für ausländische Straftäter, die Frauen angrabschen, eine Wohnsitzauflage auch für anerkannte Asylbewerber, Bundes-Förderung fürs schnelle Internet, für Sprachförderung in Kindergärten, für Mehrgenerationenhäuser und für das Doku-Zentrum in Nürnberg – dies steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe im Bundestag.
CSU im Bundestag

Aus der Landesgruppe

Eine nachhaltige Lösung der Flüchtlingskrise, schnellere Abschiebung für ausländische Straftäter, die Frauen angrabschen, eine Wohnsitzauflage auch für anerkannte Asylbewerber, Bundes-Förderung fürs schnelle Internet, für Sprachförderung in Kindergärten, für Mehrgenerationenhäuser und für das Doku-Zentrum in Nürnberg – dies steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe im Bundestag.

Nachhaltige Lösung muss Vorrang haben

„Wir müssen gemeinsam die richtigen Signale senden, um zu verhindern, dass sich weitere Menschen auf den Weg machen“, mahnt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, angesichts der Flüchtlingskrise. „Deutschland kann auf Dauer nur eine gemeinsame Lösung mit allen Ländern auf den Fluchtrouten erreichen. Eine nachhaltige Lösung setzt ein nachvollziehbares, geordnetes Procedere voraus. Die CSU fordert bereits seit Monaten Grenzkontrollen. Nun sind auch die Länder auf der Balkanroute nicht mehr bereit, unkontrollierte Menschenströme durch ihre Länder zu schleusen. Europa kann kein rechtsfreier Raum bleiben, bis die Grenzen Griechenlands und der Türkei ausreichend gesichert werden. Die nunmehr getroffenen nationalen Grenzsicherungsmaßnahmen stehen einer gemeinsamen Lösung nicht im Weg, sondern bilden den Anstoß, um sie zu finden. Wir müssen gemeinsam die richtigen Signale senden, um zu verhindern, dass sich weitere Menschen auf den Weg machen. Nur so können wir die Kapazitäten für die Schutzbedürftigen direkt aus den Krisengebieten erhalten. Die europäischen Mitgliedsstaaten werden einer Kontingentlösung und einer geregelten Verteilung von Flüchtlingen sicher nicht zustimmen, wenn parallel zahllose Menschen unkontrolliert durch Europa reisen.“ Im Besonderen warnt Frieser die EU davor, der Türkei zu weit entgegenzukommen: „Auch die Verhandlungen mit der Türkei sind ein notwendiges Puzzlestück, um die Situation nachhaltig beherrschbar zu machen. Allerdings müssen auch hier die richtigen Signale gesendet werden. Die Menschenrechtsverstöße der Türkei sind nicht weniger zu kritisieren, nur weil die Türkei in der Flüchtlingskrise ein wichtiger Schlüsselpartner ist.“

50.000 Euro fürs schnelle Internet in Großostheim

Der Bund unterstützt die Planungen für den Breitbandausbau in Großostheim mit 50.000 Euro. Das teilte das Bundesverkehrsministerium der Aschaffenburger CSU-Bundestagsabgeordneten Andrea Lindholz mit. Andrea Lindholz freute sich über die Zusage und erklärte: „Der offizielle Förderbescheid wird am Montag, den 14. März 2016 in Berlin übergeben. Zusammen mit Bürgermeister Herbert Jakob werde ich den Bescheid entgegennehmen. Die Großostheimer profitieren damit direkt vom Breitbandförderprogramm des Bundes. Mit den 50.000 Euro fördert der Bund in Großostheim zunächst Planungs- und Beratungsleistungen. Weitere Förderungsmöglichkeiten müssen geprüft werden.“ Der Bürgermeister von Großostheim, Herbert Jakob, begrüßte ebenfalls die Förderzusage: „Ich freue mich, dass der Bund uns mit 50.000 Euro bei der Planung für ein schnelleres Internet in Großostheim unterstützt. Die Förderzusage hilft unserer Gemeinde die Breitbandversorgung zukunftssicher zu gestalten. Zur Übergabe des Förderbescheides durch Bundesminister Dobrindt werde ich am Montag zusammen mit Andrea Lindholz nach Berlin reisen.“ Das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau hat ein Budget von insgesamt 2,7 Milliarden Euro. Die Kommunen konnten sich zunächst für die Förderung von Beratungsleistungen bis zu 50.000 Euro bewerben. In einem zweiten Schritt ist dann die Bewerbung zur Förderung einzelner Projekte möglich. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z.B. der Bundesländer) ist möglich. Dadurch können weitere 40 Prozent an Förderung hinzukommen. Der Eigenanteil der Kommune liegt bei 10 Prozent.

 

Sprachförderung für Kindergärten

Frohe Kunde hat der Oberpfälzer Abgeordnete Albert Rupprecht für neun Kindergärten und Kindertagesstätten in Weiden, Neustadt (Waldnaab) und Tirschenreuth: Sie sind zur Förderung durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ ausgewählt worden. Als Sprecher für Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt Rupprecht diese Förderung für die Jüngsten, denn Sprache ist der Schüssel für eine gelungene Integration. Von 2016 – 2019 erhalten die teilnehmenden Einrichtungen deutschlandweit jährlich 100 Millionen Euro Unterstützung durch den Bund. Bis zu 4000 neue Fachkräfte für sprachliche Bildung sollen besonders Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder aus bildungsbenachteiligten Schichten bei ihrer Sprachentwicklung unterstützen und ihnen einen erfolgreichen Bildungsweg ermöglichen. Auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es seit dem 1. Januar 2016 die Möglichkeit für Kitas, sich für das Programm zu bewerben. Zur Zielgruppe gehören vor allem Kindergärten und Kindertagesstätten mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem sprachlichem Förderungsbedarf. Neben der sprachlichen Bildung gehören auch Fachberatung, Pädagogik und die Zusammenarbeit mit den Familien zu den Schwerpunkten des Programms. Übersicht der geförderten Kindereinrichtungen: Ev. Kindergarten und Krippe „Haus der kleinen Füße“ Neustadt am Kulm, Gemeinde-Kindertagesstätte Speinshart, Katholisches Kinderhaus „Unsere Liebe Frau“ Tirschenreuth, Kindergarten St. Josef Weiden, Städtische Kinderkrippe „Unser kleines Nest“ Erbendorf, Städtische Kindertagesstätte Eschenbach, Städtischer Kindergarten Kunterbunt Erbendorf, Ev. Haus für Kinder Gottfried Sperl Vohenstrauß, Kindergarten Kreuz Christi Weiden.

Auch in Hochfranken werden zahlreiche Kindertagesstätten durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gefördert. Darauf weist die oberfränkische Abgeordnete Silke Launert hin. „Ich freue mich, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend damit die alltagsintegrierte sprachliche Bildung auch in zahlreichen Kitas im Wahlkreis Hof/Wunsiedel fördert.“ Das Programm richte sich hauptsächlich an Einrichtungen, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichen Förderbedarf besucht werden, so Launert. „Die Kita-Teams werden durch zusätzliche Fachkräfte mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung verstärkt, die direkt in der Kita tätig sind. Diese beraten, begleiten und unterstützen die Kita-Teams bei der Weiterentwicklung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung, inklusiven Pädagogik und Zusammenarbeit mit Familien.“ Zusätzlich finanziere das Programm eine Fachberatung, die kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt. „Als Mitglied im Familienausschuss des Bundestags und zweifache Mutter weiß ich, wie wichtig die Sprache für Kleinkinder ist. Sie beeinflusst maßgeblich den weiteren Bildungsweg. Deswegen werde ich mich auch in Zukunft für die Förderung der Sprach-Kitas in und um Hof einsetzen“, so Launert. Im Einzelnen werden folgende Kindergärten gefördert:  Abenteuerkita St. Johannes Hof, AWO Kita Lummerland Münchberg, BRK Kindertagesstätte Hof, Elisabeth Kinderhaus Hohenberg an der Eger, Evangelischer Nikolauskindergarten Selb, Evangelisches Kinderhaus Kreuzkirche Hof, Evangelisch-lutherische Kinderwelt St. Lorenz Hof, Kinderhaus Kinderbrücke Marktredwitz, Kinderhaus Sternenzelt Wunsiedel, Kinderhaus unterm Himmelszelt Schönwald, KiTa Arche Noah Marktredwitz, Kita Kunterbunt Kirchenlamitz, Luise Scheppler Kinderhaus Selb, Bewegungskindergarten Hof (alle bewilligt), Deutsch-tschechischer Kindergarten Fuchsbau (im Antragsverfahren).

Freude auch im bayerischen Schwaben: Wie der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein mitteilt, nimmt der Bund fünf weitere Kindertagesstätten aus der Region in sein Förderprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ auf. Mit den je 25.000 Euro Zuschuss sollen Kinder in den Kitas und Kindergärten besonders gefördert werden, die Probleme bei der sprachlichen Entwicklung haben. Bereits zuvor waren elf Kinderbetreuungseinrichtungen aus den Landkreisen Neu-Ulm, Günzburg und Unterallgäu Gelder vom Bund zugesagt worden. Nun wurden laut Nüßlein auch die Anträge folgender fünf Kitas bewilligt: Evangelische Kindertagesstätte „Haus der bunten Worte“, Illertissen, Katholischer Kindergarten St. Josef, Senden, St. Christophorus Einrichtungen, Senden, Kita Raupe Nimmersatt, Leipheim, Kindergarten St. Christophorus Pfaffenhausen. „Damit sind nun alle 16 Anträge, die von Kinderbetreuungseinrichtungen in meinem Wahlkreis gestellt wurden, bewilligt. Das freut mich sehr. Besser kann die Erfolgsquote ja nicht sein. Den nächsten, pädagogischen Erfolg wünsche ich den Erzieherinnen und Erziehern, allen beteiligten Fachkräften und Eltern, aber insbesondere den Kindern, die sprachlich noch Verbesserungsbedarf haben“, so Nüßlein.

 

Unterstützung für das Dokuzentrum in Nürnberg

Die Nürnberger Abgeordnete Dagmar Wöhrl begrüßt den Stadtratsbeschluss zur Bewerbung um Bundesmittel für die Erweiterung des Dokumentationszentrums. Im Einzelnen geht es um Bundesmittel aus dem Förderprogramm für Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für den Ausbau des Dokumentationszentrums auf dem Reichsparteitagsgelände. Dazu erklärt Dagmar Wöhrl: „Ich freue mich über die Entscheidung der Stadt Nürnberg sich um Bundesmittel für den Ausbau des Dokumentationszentrums auf dem Reichsparteitagsgelände zu bewerben. Als Mitglied des Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag habe ich das Anliegen bereits eingebracht und mit der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, über dieses Projekt gesprochen. Schon bei den Koalitionsverhandlungen 2013 habe ich mich für eine spezielle Förderung zum Erhalt des Reichsparteitagsgeländes durch den Bund eingesetzt. Dies wurde auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen und ich werde mich für eine Umsetzung bis zum Ende der Legislaturperiode stark machen“. Weiter erklärt Wöhrl: „2015 gab es mit knapp 250.000 Interessierten mehr als doppelt so viele Besucher wie angenommen, so dass die Kapazitätsgrenze des Dokumentationszentrums mit Blick auf die Ausstellungsflächen, Funktionsräume sowie das pädagogische Angebot erreicht und eine Erweiterung dringend notwendig ist. Das Dokumentationszentrum und die Dauerausstellung zu den Ursachen, Zusammenhängen und Folgen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft sind wichtige Bestanteile unserer Erinnerungskultur. Da es immer weniger Zeitzeugen gibt, sind Orte wie diese vor allem für künftige Generationen von großer Bedeutung.“

 

EuGH-Urteil zur Wohnsitzauflage ist gutes Zeichen für Integration

„Auch für anerkannte Asylbewerber muss eine Wohnsitzauflage möglich sein“, fordert der der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Flüchtlingen, die in Deutschland subsidiären Schutz genießen, der Wohnort zugewiesen werden kann (der Bayernkurier berichtete). „Die Wohnsitzauflage ist ein wichtiges Instrument um die richtigen Impulse zu setzen, Ghettobildung zu verhindern und damit die Integration zu erleichtern“, sagt Frieser. „Das EuGH-Urteil setzt damit ein gutes Zeichen für die Integration. Die Auflage soll niemanden schlechter behandeln, sondern angesichts der immensen Herausforderungen Integrationsschwierigkeiten vorbeugen. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun schnell prüfen, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Neben den subsidiär Schutzbedürftigen sollte zukünftig aber auch für anerkannte Asylbewerber eine Wohnsitzauflage möglich sein. Vor dem Hintergrund zunehmenden Wachstumsdrucks in den Ballungsräumen und des demografischen Wandels wäre das eine wichtige Maßnahme.“ Im verhandelten Fall ging es um zwei Syrer, die 1998 und 2001 in Deutschland Zuflucht gefunden haben (Rechtssachen C-443/14 und C-444/14). Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall an die Luxemburger Richter übertragen, um die Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen zu lassen. Nach deutschem Recht wird die Aufenthaltserlaubnis von Personen mit subsidiärem Schutzstatus mit einer Wohnsitzauflage verbunden. Der EuGH hat nun befunden, dass eine Auflage unter Umständen für bestimmte Personengruppen gerechtfertigt ist. Die Voraussetzung, ob besondere Integrationsschwierigkeiten zu erwarten sind, muss nun durch das Bundesverwaltungsgericht geprüft werden.

 

Meister-Bafög gestärkt

Der Bundestag hat das Meister-Bafög beschlossen – im Rahmen des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes“. Lob kommt vom bildungspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Karl Holmeier: „Einstimmig hat der Deutsche Bundestag die Novellierung des Meister-BAföG beschlossen. Genau das haben wir auf der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe in Wildbad Kreuth gefordert und entschieden. Nach der von uns bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen BAföG-Reform setzen wir uns mit diesem Gesetz für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung in Deutschland ein. Mit weit über 200 Millionen Euro jährlich unterstützt der Bund die berufliche Aufstiegsfortbildung. Davon profitieren 170.000 Menschen Jahr für Jahr. Wir haben das Gesetz im parlamentarischen Verfahren noch deutlich verbessert. Wir gestalten das Meister-BAföG u. a. familienfreundlicher und  belohnen die Besten mit einem Rabatt von 40 Prozent. Bisher betrug der Rabatt 25 Prozent und das Bundeskabinett hatte 30 Prozent vorgeschlagen. Leistung muss sich lohnen. Wir machen Politik für die Besten in unserem Land! Wir machen Politik für unsere Leistungsträger!“

 

Förderung für Mehrgenerationenhäuser

Zum neuen Förderprogramm des Bundes für Mehrgenerationenhäuser erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke: „Es freut mich sehr, dass es ab dem 1. Januar 2017 ein neues Förderprogramm des Bundes für Mehrgenerationenhäuser geben wird. Damit wird die Erfolgsgeschichte der Mehrgenerationenhäuser fortgeschrieben und ihr Erfahrungsschatz gesichert. Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sind Mehrgenerationenhäuser wichtige Begegnungsstätten von Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft. Sie bieten den Raum für ein Miteinander der Generationen und begleiten die dort engagierten und interessierten Menschen durch Projekte. Beispielsweise leisten ehrenamtlich Tätige in Mehrgenerationenhäusern Flüchtlingsarbeit oder beschäftigen sich mit an Demenz erkrankten Menschen. Damit sind die Mehrgenerationenhäuser ein wichtiger Baustein des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den Kommunen. Dass sie nun bis 2020 weiter gefördert werden, ist eine gute Sache.“

 

Kriminelle Ausländer konsequent ausweisen

„Eine gesetzliche Verschärfung des Ausweisungsrechts ist nach den Ereignissen in der Kölner Silvesternacht geboten“, meint die oberfränkische Bundestagsabgeordnete Silke Launert. „Wer in Deutschland um Hilfe und Unterstützung bittet und hier eine neue Heimat sucht, von dem kann erwartet werden, dass er sich an Recht und Gesetz hält. Tut er dies nicht und begeht Straftaten von erheblichem Ausmaß, kann dies den gesellschaftlichen Frieden stören und die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Aufnahme von Schutzbedürftigen gefährden. Die verschärften Regeln sehen vor, dass künftig alle Freiheitsstrafen ein starkes Gewicht haben, wenn es darum geht, zwischen Bleibe- und Ausweisungsinteresse abzuwägen. Jede verhängte Freiheitsstrafe soll zu einer Ausweisung von kriminell gewordenen Ausländern und Asylbewerbern führen können. Dies gilt für alle Täter, die wegen Angriffen auf das Leben einer Person, wegen Körperverletzung, Sexualdelikten, Angriffen auf Polizisten oder wegen Serieneinbrüchen verurteilt wurden und wenn die Tat mit List, Gewalt oder Drohung begangen wurde. Dabei spielt es weder eine Rolle, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist, noch, ob der Täter noch Heranwachsender ist. Bisher lag die Hürde, um ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse annehmen zu können, bei einer Freiheitsstrafe von zwei oder mehr Jahren, was in der Praxis seltener ausgesprochen wird. Mit dieser Verschärfung setzen wir ein klares Signal und ziehen unmittelbar die Konsequenz aus den Ereignissen in der Kölner Silvesternacht. Die massive sexuelle Gewalt gegen Frauen ist nicht hinnehmbar und darf sich nicht wiederholen.“

 

Keine europäische Einlagensicherung zu Lasten deutscher Bankkunden

Der Bundestag hat sich gegen den Vorschlag der EU-Kommission zu einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung ausgesprochen. Hierzu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Bartholomäus Kalb: „Eine Vergemeinschaftung der europäischen Einlagensicherungssysteme wird von der CSU-Landesgruppe abgelehnt. Wir sind gegen das Vorhaben der Europäischen Kommission, Risiken im europäischen Bankensystem zu Lasten deutscher Sparer umzuverteilen. Die Europäische Kommission sollte sich stattdessen darauf konzentrieren, die nach wie vor bei vielen europäischen Banken bestehenden Risiken wirkungsvoll zu minimieren. Die Pläne der Kommission setzen falsche Prioritäten, verursachen Fehlanreize und bieten gegenüber den bereits geltenden europäischen Vorschriften zur Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungssysteme keinerlei Mehrwert. Im Gegenteil: Sie gefährden das Vertrauen der deutschen Sparer in die Sicherheit ihrer Sparguthaben und würden Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit ihren bewährten Sicherungssystemen zusätzlich belasten. Mit uns wird es keine europäische Einlagensicherung geben, die zu Lasten der deutschen Sparer und der Leistungsfähigkeit unserer Banken und Sparkassen als Finanzierer der deutschen Wirtschaft geht.“

 

Kritik von Amnesty International haltlos

„Deutschland hat sich in der Flüchtlingskrise in einer Weise engagiert, die in Europa einzigartig ist“, betont der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser. Damit kontert er den Vorwurf von Amnesty International, die Bundesregierung verliere die Menschenrechte aus dem Blick und setze nur noch auf Härte und Abschottung. „Der Vorwurf, die Bundesregierung setze auf Härte und Abschottung, zeigt deutlich, dass Amnesty International den Boden der Tatsachen verloren und jegliche Objektivität aufgegeben hat. Deutschland hat sich in der Flüchtlingskrise in einer Weise engagiert, die in Europa einzigartig ist, um die über eine Million Flüchtlinge allein in 2015 in unserem Land aufzunehmen. Es ist aber auch klar, dass wir nicht in der Lage sind, einen ähnlichen Zustrom auf Dauer zu bewältigen. Dabei sollen die Menschen, die verfolgt oder durch einen Bürgerkrieg in Lebensgefahr geraten sind, bei uns weiterhin ein Bleiberecht haben. Die bereits ergriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen zielen daher vor allem darauf ab, Fehlanreize für die Menschen zu verringern, die nur aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen. Dies als Missachtung der Menschenrechte zu bezeichnen, stellt vielmehr eine Missachtung des beeindruckenden Engagements der Hilfsorganisationen, der Bundeswehr, der Kirchen und der Ehrenamtlichen vor Ort und der pragmatischen und parteiübergreifenden Zusammenarbeit der Kommunen und Landkreise insbesondere in Bayern dar.“ Amnesty International hat in seinem Jahresbericht 2015/2016 Deutschland kritisiert. Im Rahmen der Vorstellung warf die Generalsekretärin, Selmin Caliskan, der Bundesregierung vor, die Menschenrechte aus dem Blick zu verlieren. Die anfängliche Offenheit der Bundesregierung sei geschwunden, stattdessen werde nur auf Härte und Abschottung gesetzt. Damit kritisiert Caliskan die aktuelle Asylgesetzgebung und vor allem die Entscheidung zur Einordnung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten.