Bundesinnenminister Thomas de Maizière. (Bild: Imago/Mike Schmidt)
Asylpolitik

Koalition einigt sich auf schnellere Ausweisungen

Die brutalen Übergriffe von Köln haben erste Auswirkungen auf die deutsche Asylpolitik: Die Bundesregierung hat sich jetzt darauf verständigt, kriminelle Ausländer deutlich schneller als bisher auszuweisen. Nach wochenlangem zähen Ringen zwischen Union und SPD sollen Straftäter schon bei der Verurteilung wegen eines schwerwiegenden Deliktes ausgewiesen werden.

Die Große Koalition zieht politische Konsequenzen aus den sexuellen Übergriffen der Silvesternacht in Köln und anderen deutschen Städten – und verschärfen die Regelungen für die Ausweisung straffällig gewordener Asylbewerber.

Künftig soll ein Straftäter bereits dann ausgewiesen werden, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das teilten Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit.

Deutliche Verschärfung

Bislang musste die verhängte Strafe ein Mindestmaß von drei Jahren überschreiten, damit der Straftäter des Landes verwiesen werden konnte. Mit der neuen gesetzlichen Regelung reagiert die Bundesregierung mit einer deutlichen Verschärfung auf die Vorfälle von Köln, Hamburg, Berlin oder München. Bundesweit hatte es in den ersten beiden Wochen des Jahres mehr als 500 Anzeigen gegen Männer und Männergruppen – laut Zeugenaussagen mit überwiegend „nordafrikanischem“ oder „arabischem“ Äußeren – gegeben. In Nordrhein-Westfalen wird unterdessen heftig über das Verhalten der Polizei in der Tatnacht diskutiert. Das SPD-geführte Innenministerium und Polizeivertreter beschuldigen sich gegenseitig, falsch oder gar nicht auf die Vorkommnisse reagiert zu haben.

Vollständig zu mündlichen Anhörungen mit Einzelfallprüfung zurückkehren

Innenminister Joachim Herrmann hat im Ministerrat über den Umsetzungsstand der im Bund vereinbarten Maßnahmen zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms („Asylpaket II“) informiert. In diesem Zusammenhang forderte Herrmann noch weitergehende Maßnahmen: „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss vollständig zu mündlichen Anhörungen mit Einzelfallprüfung zurückkehren. Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge sind regelmäßig nicht individuell politisch verfolgt. Ihnen darf deshalb grundsätzlich nur noch sogenannter subsidiärer Schutz zuerkannt werden für die Zeit, in der ihnen im Herkunftsland ernsthafter Schaden wie etwa eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens droht.“ Herrmann bedauerte, dass außer Bayern derzeit kein anderes Land in Deutschland bereit sei, besondere Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten wie in Manching oder Bamberg zu schaffen: „Die Errichtung unserer Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen in Manching und Bamberg hat Wirkung gezeigt. So ist es uns gelungen, die Zuwanderung aus sicheren Herkunftsstaaten, von Menschen zum Beispiel aus dem Westbalkan, die keinerlei Bleibeperspektive bei uns haben, deutlich zu reduzieren.“ Der Innenminister forderte deshalb, endlich auch in anderen Bundesländern besondere Aufnahmeeinrichtungen zur Pflicht zu machen und darüber hinaus den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten zu erweitern.