Der Bayerische Landtag. (Bild: avd)
Demonstrationen

Landtag beschließt Vermummungsverbot

Die CSU hat das Versammlungsrecht in Bayern verschärft. Wer sich künftig auf einer Demonstration maskiert oder vermummt, macht sich strafbar und muss mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft rechnen. Bisher waren Verstöße als bloße Ordnungswidrigkeit eingestuft. CSU und Freie Wähler stimmten am Donnerstag im Landtag für die Änderung, SPD und Grüne dagegen.

Die CSU will so möglichen Ausschreitungen vermummter Gewalttäter vorbeugen.

Erstens geht es um den Schutz unserer Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen, und zweitens wollen wir das Demonstrationsrecht erhalten, und zwar ohne Gewalt.

Manfred Ländner, CSU-Innenpolitiker

Damit macht die Mehrheitsfraktion eine Liberalisierung des Demonstrationsrechts rückgängig, die ihr in der vergangenen Wahlperiode der damalige Koalitionspartner FDP aufgezwungen hatte. Die Freien Wähler schlossen sich an. „Der Gesetzentwurf ist begrüßenswert und schon längst überfällig“, sagte Landtags-Vizepräsident Peter Meyer.

Grüne: „Bunte Demokultur erhalten“

SPD und Grüne halten die Verschärfung des Versammlungsrechts für überflüssig und schädlich. „Es geht um ein Grundrecht auf Versammlungsrecht, das gilt es von uns allen zu schützen“, sagte Franz Schindler (SPD), der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag. Das Versammlungsrecht dürfe sich nicht an den Interessen einzelner Gruppen orientieren – auch nicht der Polizei. „Wir wollen eine bunte Demokultur anstelle einer Gesetzesverschärfung“, sagte die Grünen-Abgeordnete Katharina Schulze. Beide vergessen: Wer ein Anliegen hat, für das er ganz normal demonstrieren will, der muss sich nicht vermummen. Ganz im Gegenteil, wer sich vermummt, diskreditiert sein Anliegen.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hielt SPD und Grünen dann noch entgegen, dass auch in mehreren rot-grün regierten Bundesländern das Verstoßen gegen das Vermummungsverbot nach wie vor als Straftat geahndet wird.