Sind bei der Reform der Strafverfahren in Deutschland unterschiedlicher Meinung: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und sein bayerischer Amtskollege Winfried Bausback (CSU). (Bild StMJ)
Reform von Strafverfahren

Bausback spricht von Themaverfehlung

Das Ergebnis der Expertenkommission von Bundesjustizminister Maas zur Reform des Strafprozessrechts trifft in Bayern auf Kritik. Landesminister Bausback sieht zwar einige wenige gute Ansätze, mit denen Strafverfahren künftig effektiver und praxistauglicher werden könnten. Alles in allem aber habe die Expertengruppe eher eine Art "Themaverfehlung" verfasst, kritisiert der CSU-Politiker.

„Der größte Erfolg ist, dass es nicht noch schlimmer geworden ist“ – mit diesen harschen Worten geht Bayerns Justizminister Winfried Bausback hart mit dem Abschlussbericht der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eingesetzten Expertenkommission ins Gericht. Die Kommission hatte zur Aufgabe, Vorschläge und Konzepte zu erarbeiten, mit denen Strafverfahren in Deutschland effektiver und praxistauglicher gemacht werden könnten. Der Bericht, den die Experten jetzt vorgelegt haben, erfüllt die Erwartungen des bayerischen Ressortchefs jedenfalls nicht. Alles in allem käme der Bericht eher einer „Themaverfehlung“ als einem großen Wurf gleich, teilte Bausback in einer ersten Reaktion mit.

Einige wenige gute Vorschläge – und Zustimmung für ein bayerisches Konzept

Unter den Vorschlägen der Expertenkommission seien dennoch auch einige gute Vorstöße, stellte Bausback fest. „Ich begrüße es beispielsweise sehr, dass Zeugen künftig auch bereits bei einer Ladung durch die Polizei zur Vernehmung erscheinen müssen“, sagte Bausback. Auch die Idee, den Richtervorbehalt für Blutentnahmen bei Straßenverkehrsdelikten abzuschaffen, sei an sich gut – auch wenn man noch über die konkrete Neuregelung diskutieren müsse, so Bayerns Justizminister. Ferner sei es erfreulich, dass sich die Kommission einstimmig für die von Bayern seit langem geforderte Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen habe.

Doch das war es auch schon mit Lob aus dem bayerischen Justizministerium. Der Rest der Empfehlungen, so Bausback, zeigten, dass „die Expertenkommission ihrem Auftrag nicht nur nicht nachgekommen ist, sondern diesen mehrfach sogar ins Gegenteil verkehrt hat“. Wer etwa allen Ernstes befürworte, dass Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren immer auf Video dokumentiert werden sollten, mache mit solchen Vorschläge Strafverfahren eher noch komplizierter als effektiver, sagte der Staatsminister.

Besonderes Augenmerk auf Telefoüberwachung

Erhebliche Risiken berge laut Bausback auch der Vorschlag, den Straftatenkatalog für Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen grundlegend neu zu auszurichten. „Hier werden wir sorgfältig darauf achten, dass die Effektivität der Strafverfolgung keinen Schaden nimmt. Das sind wir dem berechtigten Sicherheitsinteresse unserer Bürgerinnen und Bürger schuldig“, so der Minister. Wer sich in Deutschland weiterhin eine effektive und konsequente Strafverfolgung wünsche, der könne solch praxisferne Vorschläge nicht gut heißen.

Zahlreiche Vorschläge der Kommission führten statt einer Vereinfachung eher zu einem größeren finanziellen, personellen und zeitlichen Aufwand, stellte Bausback fest und ergänzte: „So etwas können wir uns nicht leisten.“