Entschlossen gegen Judenhass
Der Freistaat Bayern hat die international anerkannte Definition von Antisemitismus angenommen – ein „klares Signal“ laut Ministerpräsident Söder. Zudem beschloss das Kabinett ein Maßnahmenpaket zur schärferen Verfolgung antisemitischer Straftaten.
Kabinett

Entschlossen gegen Judenhass

Der Freistaat Bayern hat die international anerkannte Definition von Antisemitismus angenommen – ein „klares Signal“ laut Ministerpräsident Söder. Zudem beschloss das Kabinett ein Maßnahmenpaket zur schärferen Verfolgung antisemitischer Straftaten.

Als erstes deutsches Bundesland hat Bayern die international anerkannte Definition von Antisemitismus angenommen. „Das ist ein klares Signal, auch über Bayern hinaus“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in München nach der Kabinettssitzung. Die Definition ist zwar nicht rechtlich bindend, soll aber Behörden und Gesellschaft als Arbeitsgrundlage bei der Verfolgung von Straftaten gegen Juden und den Staat Israel helfen. Außerdem beschloss das Kabinett ein umfassendes Maßnahmenpaket für die entschlossene Verfolgung von antisemitischen Straftaten.

Der Anlass ist beschämend: Das Übel Antisemitismus wächst wieder.

Markus Söder (CSU), Bayerns Ministerpräsident

Söder lobte, dass sich das Kabinett zuvor so ausführlich und tiefgehend wie noch nie mit Antisemitismus befasst habe, betonte aber auch: „Der Anlass ist beschämend: Das Übel Antisemitismus wächst wieder.“ Es sei daher besonders wichtig, dass der Staat ein Signal setze, Null-Toleranz über Antisemitismus einzufordern. Dieser Geisteshaltung könne man nur mit Entschlossenheit entgegentreten.

Aufklärung an Schulen und schärfere Strafverfolgung

Die von 31 Staaten beschlossene Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“

Als Gäste bei der Kabinettssitzung geladen waren unter anderem der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, und die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch. Söder sagte, es dürfe keinerlei Unsicherheit für jüdische Mitbürger geben, wie sie in manchen deutschen Städten um sich greife. Dazu brauche es auch verbesserte Aufklärung an Schulen.

18 Regionalbeauftragte als Anlaufstellen

Die Behandlung der Themen zur NS-Diktatur und ihre Folgen im Unterricht ist verpflichtend in den Lehrplänen verankert. Bei Projekttagen und in Wahlkursen werden die geschichtlichen Ereignisse vertieft und Gedenkstätten und Erinnerungsorte besucht. Insgesamt investiert der Freistaat für Erinnerungsarbeit unter anderem für die Stiftung Bayerische Gedenkstätten im Doppelhaushalt 2019/2020 rund 14,3 Millionen Euro. Für Lehrer, Eltern und Schüler stehen an den staatlichen Schulen 18 Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz als Ansprechpartner für Prävention und anlassbezogene Intervention gegen jegliche Form und Extremismus und von Rassismus zur Verfügung.

Zudem wurde mit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) ein neues niederschwelliges Angebot zur Meldung und Dokumentation antisemitischer Vorfälle gestartet. Damit haben Betroffene und Beobachter von antisemitischen Vorfällen jedweder Erscheinungsform, auch unter der Grenze der Straffälligkeit, seit Anfang April eine Anlaufstelle. RIAS Bayern trägt durch Präventionsarbeit dazu bei, in Bayern wirkungsvoll gegen Antisemitismus vorzugehen. Zudem berät die Stelle und hilft direkt, auf Wunsch auch vertraulich.

Medienhäuser sollen antisemitische Hassbotschaften anzeigen

Statt wie bisher antisemitische Kommentare lediglich zu löschen, soll es für bayerische Rundfunkanbieter und Zeitungsverlage einen einfachen und schnellen Weg geben, gegen Urheber beleidigender oder volksverhetzender Kommentare und Nachrichten Strafanzeige zu erstatten. Derzeit entsteht hierzu ein gemeinsames Pilot-Projekt der Staatsanwaltschaft München I mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zur Verfolgung von Hasskriminalität im Internet.

Der Freistaat sieht auch rechtspolitischen Nachbesserungsbedarf und macht sich seit langem für eine Strafbarkeit der Volksverhetzung aus dem Ausland stark. Zudem fordert Bayern die Möglichkeit, Beleidigungen im Internet schärfer bestrafen zu können. Darüber hinaus hat die einheitliche Sachbehandlung von Straftaten mit antisemitischem Hintergrund höchste Priorität. Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft sind auf den absoluten Ausnahmefall beschränkt. Die Staatsanwaltschaft richtet sich dabei nach der Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA).

Antisemitismusbeauftragte bei Staatsanwaltschaften

Seit August 2018 ist außerdem bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg jeweils ein Antisemitismusbeauftragter bestellt. Der Antisemitismusbeauftragte ist die zentrale Kontakt-, Fortbildungs-, Vernetzungs- und Koordinationsstelle für die staatsanwaltschaftliche Praxis und wirkt auf eine vereinheitlichte Rechtsanwendung hin. Er koordiniert Ermittlungsverfahren, die bei verschiedenen Staatsanwaltschaften geführt werden, vermittelt Erfahrungswissen und die nötige Sensibilität. Nach außen sind die Antisemitismusbeauftragten die zentralen Ansprechpartner für jüdische Einrichtungen und Behörden im In- und Ausland, ebenso für den Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung.