Wer ausreisepflichtige Ausländer versteckt, stellt sich über das Gesetz und gefährdet den Rechtsstaat. (Foto: Imago/Ralph Peters)
Abschiebungen

„Bürgerasyl“ ist rechtswidrig

Bundesinnenminister Seehofer warnt private Initiativen davor, abgelehnte Asylbewerber zu verstecken. Das sei widerrechtlich, stellte das Innenministerium klar. Auch einige Länderminister verurteilen dieses eigenmächtige Vorgehen.

Eine wachsende Zahl von Initiativen in Deutschland will Flüchtlinge vor Abschiebung schützen – zum Beispiel in Berlin, Göttingen, Köln oder im Land Brandenburg. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) warnt davor. Ein „Bürgerasyl“ sei im deutschen Recht nicht vorgesehen, erklärte ein Sprecher seines Ministeriums.

Es handelt sich im Grunde um Rechtsbruch auf der Grundlage vermeintlich höherer Moral – was sich beim sogenannten Kirchenasyl in einem immerhin einigermaßen geregelten Graubereich abspielt, ist im privaten Rahmen eindeutig widerrechtlich.

Es ist nicht akzeptabel, dass es eigenmächtig zur Verhinderung von Dublin-Überstellungen oder Rückführungen durchgeführt wird.

Sprecher des Bundesinnenministeriums

„Es ist nicht akzeptabel, dass es eigenmächtig zur Verhinderung von Dublin-Überstellungen oder Rückführungen durchgeführt wird“, erklärte das Ministerium. In Berlin beispielsweise ist das „Bürger*innen-Asyl Berlin“ aktiv. In Köln gründete sich ebenfalls eine Initiative. Der selbsternannte „Flüchtlingsrat“ in Niedersachsen erklärte, es gebe in Hannover, Göttingen oder Hildesheim Initiativen. An vorderster Stelle stehe Osnabrück, wo sich vor gut drei Jahren ein umfassendes Netzwerk gebildet habe.

Unterstützung vom SPD-Minister

Auch in Bayern, genauer in Nürnberg und Fürth, rief eine Initiative 2018 dazu auf, afghanische Flüchtlinge per „Bürgerasyl“ zu schützen. Wer allerdings ausreisepflichtige Personen unterbringt, kann wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt strafrechtlich belangt werden.

Eine ausreisepflichtige Person, die nicht freiwillig ausreist und sich der Abschiebung entzieht, macht sich strafbar wegen illegalen Aufenthalts.

Karl-Heinz Schröter (SPD), Innenminister Brandenburgs

Der Brandenburger Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) sieht es genauso wie Seehofer. Er warnt vor rechtlichen Konsequenzen des selbsternannten „Bürgerasyls“. „Eine vollziehbar ausreisepflichtige Person, die nicht freiwillig ausreist und sich der dann anderweitigen Aufenthaltsbeendigung, also der Abschiebung, entzieht, macht sich strafbar wegen illegalen Aufenthalts“, sagt Schröter. „Wenn eine solche Straftat vorliegt, können diejenigen Personen, die hierbei Hilfe leisten, wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt strafrechtlich belangt werden.“

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern erklärt, es obliege etwaigen Bürgerinitiativen nicht, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu beurteilen – das sei Sache der Gerichte.