Der Bundesrat hat die Grundgesetzänderung für den Schul-Digitalpakt einstimmig beschlossen. (Symbolfoto: Imago/Christian Ohde)
Bundesrat

Digitalpakt unter Dach und Fach

Nach dem Bundestag hat der Bundesrat wichtige Gesetze verabschiedet: Finanzhilfen des Bundes für bessere Schul-Digitalausstattung, sozialen Wohnungsbau und Nahverkehr sowie den neuen Paragraph 219a. Beide Gesetze waren heftig umstritten.

Die Milliardenhilfen für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen können fließen. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat einer dafür vorgesehenen Änderung des Grundgesetzes zu und machte endgültig den Weg für den sogenannten Digitalpakt Schule frei. Das Votum in der Länderkammer fiel einstimmig aus. Grundlage ist eine Verständigung im Vermittlungsausschuss. Damit sollen fünf Milliarden Euro des Bundes für die Ausstattung der Schulen mit digitalen Geräten und Lernprogrammen fließen, zwei Milliarden Euro für neue Sozialwohnungen und eine Milliarde Euro für den Schienen-Nahverkehr.

Monatelange Debatte über Bundeszuschüsse für Schulen

Um die Einzelheiten der Grundgesetzänderung hatten Bund und Länder monatelang gerungen und den Vermittlungsausschuss angerufen, der dann einen Kompromiss erzielte. Das Geld für die Schulen soll beispielsweise in WLAN, interaktive Tafeln und Laptops gesteckt werden. Die Neuerungen sollen noch in diesem Jahr bei den ersten Schülern ankommen. Der gefundene Kompromiss regelt nun unter anderem, wie der Bund die Verwendung seiner Milliardenhilfen in den Ländern kontrollieren darf. Die Grundgesetzänderung ermöglicht nicht nur Geld für die Schulen: Zwei Milliarden Euro sollen in neue Sozialwohnungen fließen, eine Milliarde Euro in den Schienen-Nahverkehr.

Das ist ein guter Tag für den sozialen Wohnungsbau.

Hans Reichhart (CSU), Bayerischer Bauminister

Bayerns Bauminister Hans Reichhart (CSU) freut sich, dass der Bund damit der nachdrücklichen Forderung der Länder nachkommt, den sozialen Wohnungsbau besser zu fördern. Damit sei ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. „Das ist ein guter Tag für den sozialen Wohnungsbau. Bayern hat seine Wohnraumförderung auf ein Rekordhoch gesteigert.“ Der Freistaat werde die Wohnraumfördermittel für 2019 auf 886 Millionen Euro beibehalten, doch im Gegenzug erwarte die Staatsregierung, dass der Bund sie nun verlässlich auf weiterhin hohem Niveau unterstütze, erklärt der Bauminister. „Nur so können wir das Angebot an preisgünstigem Wohnraum in ganz Bayern erhöhen. Gemeinsam mit dem Bund sind wir stärker und können noch mehr Projekte anschieben“, sagte Reichhart.

Bayern entscheidet selber über Projekte

Reichhart machte allerdings klar, dass der Freistaat selbst entscheiden möchte, für welche Wohnungsbau-Projekte er die Mittel ausgibt. Die Forderung des Bundes nach einer zweckgebundenen Verwendung der Mittel durch die Länder ist für Bayerns Bauminister zwar gerechtfertigt. „Darüber hinaus ist aber jede unnötige Einflussnahme des Bundes auf die Förderprogramme der Länder unerwünscht“, unterstrich der CSU-Minister.

Gegen nicht gerechtfertigte Mitspracherechte des Bundes hatten wir uns im Bundesrat sehr deutlich ausgesprochen.

Hans Reichhart

„Gegen nicht gerechtfertigte Mitspracherechte des Bundes hatten wir uns im Bundesrat bereits sehr deutlich ausgesprochen. Die Wohnraumförderung ist und bleibt ausschließliche Länderkompetenz. Dem muss der Bund auch Rechnung tragen, wenn er mit uns künftig die Verwaltungsvereinbarungen über den konkreten Mitteleinsatz aushandelt“, bekräftigte Reichhart. Von 2017 bis 2019 hat der Bund jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich bereitgestellt. Rechtsgrundlage ist das sogenannte Entflechtungsgesetz. Das ist allerdings bis zum Jahresende befristet. Die Grundgesetzänderung schafft jetzt die dringend erforderliche Rechtssicherheit für das künftige Engagement des Bundes im sozialen Wohnungsbau.

Paragraph 219a unter Dach und Fach

Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Bundesrat billigte die bereits im Bundestag beschlossene Änderung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Damit sollen Schwangere künftig leichter Ärzte und Kliniken für eine Abtreibung finden können. Die Mediziner dürfen im Internet allerdings nur angeben, dass sie Abtreibungen vornehmen. Für weitere Informationen etwa zu verschiedenen Methoden müssen sie auf offizielle Stellen verweisen.