Familien haben es in Bayern besonders gut, unter anderem wegen des Landesfamiliengeldes. (Foto: Imago/PhotoAlto/Sigrid Olsson)
Recht

Einigung beim Familiengeld

Im Streit zwischen dem Freistaat Bayern und dem SPD-geführten Bundessozialministerium über das bayerische Familiengeld wurde eine Lösung gefunden. Eine genauere Zweckzuordnung im Gesetz schafft Rechtssicherheit.

Der Bund und der Freistaat Bayern haben in der Frage um die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes auf Grundsicherungsleistungen eine Einigung erzielt. Danach wird Bayern das Familiengeldgesetz ändern. Mit der Einigung wird jetzt im Interesse der Familien Rechtssicherheit geschaffen.

Nach der Rechtsänderung wird das Familiengeld gezahlt, damit Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen können. Damit erfüllt das Familiengeld die im Bundesrecht vorgesehenen Voraussetzungen für eine Anrechnungsfreiheit.

Die Änderung des Familiengeldgesetzes soll rückwirkend in Kraft treten. Die Jobcenter werden, soweit sie das Familiengeld bislang angerechnet haben, entsprechende Nachzahlungen veranlassen.

Klage vom Tisch

Noch vor einer Woche hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärt, der seit Monaten bestehende Konflikt sei politisch nicht zu lösen und für Februar eine Klage gegen den Bund angekündigt. Diese Drohung hat ihre Wirkung offenbar nicht verfehlt.

Wenn es dazu führen sollte, dass ich einen Halbsatz ändern muss oder irgendwo zwei Worte einfügen muss, würde ich das selbstverständlich tun.

Kerstin Schreyer (CSU), bayerische Sozialministerin

Wie berichtet, bestand das SPD-geführte Bundessozialministerium darauf, Hartz-IV-Empfängern das Landesfamiliengeld grundsätzlich auf die „Stütze“ anzurechnen, sprich: wegzunehmen. Das bayerische Sozialministerium hatte allerdings nach eigener Darstellung bereits bei der Ausarbeitung des betreffenden Gesetzes genau darauf geachtet und klargestellt, dass es sich beim Familiengeld nicht um eine (anrechenbare) Unterstützung zum Lebensunterhalt handelt, sondern um eine Honorierung der Erziehungsleistung. Doch SPD-Minister Hubertus Heil stellte sich stur und verlangte das Geld von Familien, die Grundsicherung beziehen, zurück.

Zweckzuordnung geändert

Das führte dazu, dass die Auszahlung des Familiengeldes in Bayern vom Wohnort abhängt: War der Bund für die Jobcenter zuständig, gab es in der Regel kein zusätzliches Familiengeld. Anders sah es in den „Optionskommunen“ aus: Dort ist der Freistaat für die Jobcenter zuständig. Das sind die kreisfreien Städte Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren sowie die Landkreise Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu.

Für Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) war die Lösung des Streits immer damit verbunden, dass Eltern, denen das Familiengeld bislang nicht ausgezahlt wurde, dieses auch rückwirkend bekommen. „Wenn es dazu führen sollte, dass ich einen Halbsatz ändern muss oder irgendwo zwei Worte einfügen muss, würde ich das selbstverständlich tun“, sagte Schreyer dem BR. Eine solche Änderung ist nun erfolgt, über eine konkrete Zweckzuordnung „für eine förderliche frühkindliche Betreuung des Kindes“, die sich von dem Zweck der Grundsicherung noch deutlicher unterscheidet.

Das bayerische Familiengeld in Höhe von 250 Euro monatlich erhalten seit August 2018 die bayerischen Familien mit Kindern im Alter von 13 bis 36 Monaten auf Antrag – und zwar unabhängig davon, ob sie die Kinder selbst betreuen oder in einen Kinderhort geben. Das Landesfamiliengeld ist die Fortentwicklung des Bundeserziehungsgeldes, das linke Parteien und Medien als „Herdprämie“ diffamierten.