Die CSU bleibt dabei: Familien mit kleinen Kindern erhalten in Bayern ein Landesfamiliengeld. (Foto: Imago/PhotoAlto)
Soziales

Bayern zahlt das Familiengeld aus

Trotz der Drohungen von SPD-Bundessozialminister Heil bleibt Ministerpräsident Söder dabei: Das Landesfamiliengeld wird ab sofort überwiesen. Heil und die SPD wollen ausgerechnet Hartz-IV-Empfängern das bayerische Familiengeld wieder wegnehmen.

Unmittelbar vor der ersten Auszahlung des Familiengeldes in Bayern setzt die bayerische Staatsregierung weiter auf ein Einlenken der Bundesregierung. „Wir zahlen aus, der Bund muss sich entscheiden, ob er aktiv wird und er es sich zurückholt“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in München. Seit August streiten sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und die CSU-geführte Staatsregierung über die Anrechnung des Familiengeldes auf Hartz-IV-Leistungen.

Das hab ich noch nie erlebt, dass die SPD ausgerechnet den allerärmsten Kindern Geld wegnehmen will.

Markus Söder, Ministerpräsident, zum bayerischen Familiengeld

Die aktuelle Debatte wundere ihn sehr, erklärte Söder. Mit ihrer „unsozialen Aussage“ schade die SPD vor allem den Familien, die finanzielle Hilfen besonders nötig hätten. Er appellierte an den Bund, sich einen praktikablen Weg für die Auszahlung zu überlegen. Söder hatte die Haltung der SPD bereits zuvor mehrfach kritisiert. So sagte er bei einer Rede im Festzelt am Wöhrder See in Nürnberg unter dem heftigen Beifall der 700 Zuhörer: „Das hab ich noch nie erlebt, dass die SPD ausgerechnet den allerärmsten Kindern Geld wegnehmen will.“

Durchsichtiges Wahlkampfmanöver der SPD

Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) warf Heil vor, mit seiner Kritik am Familiengeld aus wahltaktischen Gründen bis Anfang August gewartet zu haben. „Er hätte sich seit Mai melden können“, sagte sie mit Verweis auf den damaligen Beschluss des bayerischen Kabinetts. Stattdessen habe sich Heil erst am 10. August zu Wort gemeldet – damit handle es sich eindeutig um ein Wahlkampfmanöver der SPD. In der Sache verweist Schreyer auf bestehende Ausnahmeregelungen im Sozialrecht. Sie erklärte, das Familiengeld sei eine Weiterentwicklung des Betreuungsgelds und des Landeserziehungsgelds, das bekanntlich nicht auf Hartz IV angerechnet worden sei. Generell seien bisher „erziehungsgeldartige Leistungen“ der Länder nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet worden.

Leistungen, die zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer

Zudem, so Kerstin Schreyer, enthalte die gesetzliche Regelung zum bayerischen Familiengeld eine klare Zweckbestimmung. Daraus gehe hervor, dass diese Leistung nicht der Existenzsicherung, sondern der frühen Erziehung und Bildung der Kinder einschließlich gesundheitsfördernder Maßnahmen diene, so Schreyer. Im Sozialgesetzbuch II heiße es eindeutig, dass Leistungen, die „zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden“, nicht als Einkommen zu berücksichtigen seien.

Schreyer kritisierte, sie könne nicht nachvollziehen, warum SPD-Bundesminister Heil nicht zu Gunsten der Familien entscheide, „die es ohnehin schon schwerer haben“. Die CSU-geführte Staatsregierung versteht das bayerische Familiengeld als zweckgebundene Leistung und betont im Gesetzestext, dass es eine „Anerkennung der Erziehungsleistung“ darstelle, Eltern den „Gestaltungsspielraum“ für Erziehung und Bildung ihrer Kinder gebe und daher nicht der Existenzsicherung diene. Deshalb dürfe es auch nicht auf Hartz IV angerechnet werden.

Auszahlung am 1. September steht fest

Der Freistaat Bayern zahlt ab 1. September Eltern von Kindern im ersten und zweiten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind, auch Sozialhilfeempfängern. Laut Ministerpräsident Söder wurden bereits 125.000 Bescheide erstellt und versendet. Das Geld soll im Laufe der ersten Septemberwoche auf die Konten der Familien überwiesen werden.