Die Bundesregierung hat höhere Sozialleistungen für Geringverdiener mit Kindern auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte ein Gesetzesvorhaben, das den Kinderzuschlag sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessern soll. Die Kosten für die Jahre 2019 bis 2021 summieren sich laut Gesetzentwurf auf rund 1,5 Milliarden Euro für Bund, Länder und Gemeinden.
Familien kommen für die CSU zuerst.
Stephan Stracke, familienpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag
„Familien kommen für die CSU zuerst. Jetzt wollen wir die Situation von Familien mit geringem Einkommen verbessern und gezielt verdeckte Armut bekämpfen“, sagt der Familien-Experte der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, zum BAYERNKURIER. „Dazu werden wir den Kinderzuschlag erhöhen, der dazu dient, erwerbstätige Eltern zu unterstützen, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt der Kinder zu sichern“, erklärt er. Aber auch hier gelte der Grundsatz: Leistung muss sich lohnen. „Anstrengung soll sich für die Eltern lohnen. Daher dürfen sie in Zukunft eine größere Summe eines zusätzlichen Einkommens anrechnungsfrei für sich behalten“, so Stracke.
Mehr Geld für Kinderzuschlag und Bildungspaket
Der Großteil der 1,5 Milliarden Euro Kosten entfällt auf den Kinderzuschlag. Diesen erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen für den Unterhalt der Kinder nicht ausreicht. Damit wird vermieden, dass sie auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Die Bundesregierung schätzt, dass nun weitere Familien mit rund 40.000 Kindern aus dem Hartz-IV-Bezug herausgeholt werden. Der Zuschlag soll zusammen mit dem Kindergeld das Existenzminimum abdecken. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wird vom 1. Juli 2019 bis Ende 2020 auf 185 Euro monatlich statt bisher 170 Euro angehoben. Beim Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus Geringverdiener- oder Hartz-IV-Familien soll unter anderem der eigene Kostenanteil für Schulessen und für die Schülertickets wegfallen.
Wichtig ist für uns, dass möglichst viele Familien von den Verbesserungen profitieren können.
Stephan Stracke
Der zweite Baustein, das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, hat eine besondere Bedeutung, meint CSU-Familienpolitiker Stracke: „Damit Kinder unabhängig von der finanziellen Situation des Elternhauses eine faire Chance auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten, werden gleichzeitig die Bildungs- und Teilhabeleistungen verbessert. Der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf wird erhöht und Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung sollen entfallen.“
Alte SPD-Krankheit: Zu viel Bürokratie
„Gleichzeitig wird die Beantragung vereinfacht. Wichtig ist für uns, dass möglichst viele Familien von den Verbesserungen profitieren können“, sagt Stracke. Angesichts des Vorwurfs des Deutschen Kinderschutzbundes, es handle sich um ein „Starke-Bürokratie-Gesetz“, will die CSU speziell in diesem Bereich noch mehr erreichen. Auch für Stracke ist der vorliegende Entwurf von Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesarbeitsminister Heil (beide SPD) „nicht ambitioniert genug“ – sprich: zu bürokratisch. Daher werde die Bundestags-CSU „im parlamentarischen Verfahren weitere Verbesserungen anstreben, um tatsächlich alle berechtigten Familien zu erreichen“. Denn nach dem einleitenden Kabinettsbeschluss geht der Entwurf nun erst einmal ins parlamentarische Verfahren.
Wir verbessern die Qualität in der Kindertagesbetreuung und erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Stephan Stracke
Bereits kurz vor Weihnachten haben Bundestag und Bundesrat das „Gute-Kita-Gesetz“ beschlossen, das flankierend die Eltern mit kleinen Kindern entlastet. „Damit verbessern wir die Qualität in der Kindertagesbetreuung und erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärt Stracke. „Wir stellen den Ländern bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung und setzen damit unsere erhebliche finanzielle Unterstützung für bessere Kindergärten fort.“ Denn bereits in den vergangenen zehn Jahren habe der Bund – also die unionsgeführten Bundesregierungen – mehr als 11 Milliarden Euro in die Kindergärten und Ganztagsbetreuungen investiert, rechnet der CSU-Familienpolitiker vor.
„Wir haben die Erwartung an die Länder, dass die zusätzlichen Gelder in erster Linie zur Verbesserung der Kita-Betreuung verwendet werden. An dieser Stelle hätten wir uns mehr Verbindlichkeit gewünscht“, gibt Stracke zu. Immerhin konnte die CSU auch beim Kita-Gesetz einige Vereinfachungen durchsetzen und die Bürokratie abmildern. So habe die CSU-Landesgruppe „erfolgreich die Kriterien bei der Staffelung der Elternbeiträge zu den Kita-Gebühren gelockert. Auf diese Weise haben wir verhindert, dass die Gebührenordnungen der ganz überwiegenden Zahl der bayerischen Kommunen und Träger geändert werden müssen“, bilanziert der CSU-Familienexperte.