Die sieben Beauftragte der Staatsregierung sollen künftig auch im Landtag Bericht erstatten. (Bild: avd)
Beauftragte

Neue Regeln für die Problemlöser

Das bayerische Kabinett hat für die Beauftragten der Staatsregierung ein Gesetz beschlossen, das deren Arbeit regelt. Die Beauftragten sind Berater der Ministerien und Ansprechpartner für die Bürger in besonders wichtigen Politikbereichen.

Der Ministerrat hat das Gesetz über die Beauftragten der Staatsregierung beschlossen. Damit wird eine gesetzliche Grundlage für die künftige Arbeit der Beauftragten als Berater der Staatsregierung und direkte Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in besonderen Politikbereichen geschaffen. Das Gesetz sieht eine Ernennung von bis zu sieben Beauftragten vor. Sie werden auf Beschluss des Ministerrats ernannt und vom Ministerpräsidenten namens der Staatsregierung bestellt. Ministerpräsident Markus Söder sprach von einer „sehr stabilen Rechtsgrundlage“, die es den Beauftragten ermögliche, ihre „wirklich großartige Arbeit“ fortzusetzen.

Direkte Ansprechpartner für die Bürger

Die Beauftragten sind zusätzliche direkte Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und entwickeln im Austausch mit den Staatsministerien Vorschläge, wie Probleme gelöst werden können. Sie sollen außerdem bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben der Staatsregierung angehört werden. In regelmäßigen Tätigkeitsberichten sollen die Beauftragten ihre Arbeit im Ministerrat und im Landtag vorstellen.

Damit die Beauftragten diese Aufgaben bewältigen können, erhalten sie wie bisher eine Geschäftsstelle mit einer beschränkten, aber angemessenen Personalausstattung. Die Tätigkeit der Beauftragten ist neben- und ehrenamtlich und kann auch durch Abgeordnete des Bayerischen Landtags ausgeübt werden. Der mit der Tätigkeit verbundene, hohe Zusatzaufwand wird mit einer Amtsentschädigung von 2000 Euro pro Monat abgegolten. Statt eines Dienstwagens erhalten die Beauftragten künftig die Möglichkeit, für die Dienstfahrten die Fahrbereitschaft des jeweiligen Ressorts zu nutzen, dem sie zugeordnet sind. Im Rahmen dieser Eckwerte regelt das jeweilige Ressort, wie ein Beauftragter ausgestattet wird.

Kommissarische Beauftragte ernannt

Der Ministerrat hat außerdem beschlossen, für folgende Aufgabenbereiche mit sofortiger Wirkung kommissarische Beauftragte der Staatsregierung zu ernennen:

  • Integrationsbeauftragte (zugeordnet dem Innenministerium): Gudrun Brendel-Fischer, MdL
  • Patienten- und Pflegebeauftragter (zugeordnet dem Gesundheitsministerium): Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, MdL
  • Beauftragter für Bürokratieabbau (zugeordnet dem Finanzministerium): Walter Nussel, MdL
  • Beauftragte für Aussiedler und Vertriebene (zugeordnet dem Sozialministerium): Sylvia Stierstorfer, MdL
  • Beauftragte für das Ehrenamt (zugeordnet dem Sozialministerium): Eva Gottstein, MdL
  • Bürgerbeauftragter (zugeordnet der Staatskanzlei): Klaus Holetschek, MdL
  • Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe (zugeordnet dem Kultusministerium): Dr. Ludwig Spaenle, StM a.D.

Mit der kommissarischen Ernennung wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger auch in der Übergangszeit unmittelbar auf die Beauftragten als direkte Ansprechpartner zugehen und ihre Anliegen schildern können. Das Gesetz über die Beauftragten der Staatsregierung geht nun zur Beratung an den Bayerischen Landtag.