Kampf dem Mietwucher
Bayern will Mietwucher stärker bekämpfen. Die Staatsregierung hat darum eine Bundesratsinitiative beschlossen: Die Verfolgung von Mietwucher soll einfacher und effektiver werden. Die Bußgelder sollen auf bis zu 100.000 Euro verdoppelt werden.
Staatsregierung

Kampf dem Mietwucher

Bayern will Mietwucher stärker bekämpfen. Die Staatsregierung hat darum eine Bundesratsinitiative beschlossen: Die Verfolgung von Mietwucher soll einfacher und effektiver werden. Die Bußgelder sollen auf bis zu 100.000 Euro verdoppelt werden.

Bayern will Mietwucher stärker bekämpfen. Mietwucher soll teurer werden – für den Wucherer. Neue, deutlich höhere Geldbußen sollen schneller und einfacher greifen. Nicht nur in Bayern, in der gesamten Republik. Das ist der Inhalt einer Bundesratsinitiative, die die Bayerische Staatsregierung nun beschlossen hat.

Die Staatsregierung macht sich für bezahlbaren Wohnraum in Ballungsräumen stark. Bürger mit kleinem oder mittlerem Einkommen sollen sich auch künftig das Wohnen noch leisten können. Mit der Bundesratsinitiative will Bayern darum erreichen, dass Mieter wirksamer vor Wuchermieten geschützt werden. Vermieter sollen bei Wuchermieten leichter belangt werden können. Außerdem soll der Bußgeldrahmen deutlich erhöht werden.

Unangemessen hohe Miete

Derzeit ist Mietwucher dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn in Gebieten mit einem geringen Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als 20 Prozent übersteigt. Was nicht immer leicht zu belegen ist. Denn dazu müssen folgende zwei Nachweise geführt werden:

  • Der Mieter befand sich erstens trotz ausreichender Bemühungen um eine Mietwohnung in einer Zwangslage. Und war deswegen auf den Abschluss dieses Mietvertrages angewiesen.
  • Zweitens hat der Vermieter diese Zwangslage des Mieters erkannt und ausgenutzt.

Diese Hürde ist zu hoch. Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll für eine Ahndung des Mietwuchers künftig ausreichen, dass eine unangemessen hohe Miete verlangt wird und aus objektiver Sicht ein geringes Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen vorhanden ist.

Doppeltes Bußgeld

Und das rücksichtslose Treiben wird deutlich teurer. Der bayerischen Bundesratsinitiative zufolge soll der Bußgeldrahmen für Mietwucher von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Das soll vom Mietwucher abschrecken und die zivilrechtlichen Regelungen zur Mietpreisbremse sinnvoll ergänzen. (BK)