Kontrollen "absolut notwendig": Die Grenze bei Freilassing. (Bild: Imago/Zuma/Sachelle Babbar)
Grenzpolizei

Weniger Sicherheit durch die Grünen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann weist die Kritik der Grünen an der Bayerischen Grenzpolizei als unbegründet zurück: Die Grenzkontrollen seien "rechtlich einwandfrei" und führten zu einem deutlichen Sicherheitsgewinn.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Kritik der Grünen an der Rechtmäßigkeit der Bayerischen Grenzpolizei als unbegründet und konstruiert zurückgewiesen. „Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Grenzpolizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, erklärte der Minister.

Ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hält den Einsatz der bayerischen Landespolizei bei Kontrollen an der Grenze zu Österreich laut einem Zeitungsbericht für verfassungswidrig. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte deshalb, die Zusammenarbeit einzustellen.

Ein grünes Gutachten

„Das von den Grünen in Auftrag gegebene Gutachten zur angeblichen Rechtswidrigkeit der Bayerischen Grenzpolizei ist nicht nachvollziehbar und absolut haltlos.“ Es stelle die seit Jahrzehnten praktizierte erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Bund und dem Freistaat Bayern in Frage. „Wir nutzen seit jeher eine im Bundespolizeigesetz vorgesehene Öffnungsklausel und führen die Kontrollen an der Grenze wie schon bisher an einigen bayerischen Flughäfen durch“, argumentierte Herrmann. „Dadurch wird die föderale Kompetenzverteilung nicht verletzt.“

Das Grundgesetz verbietet nicht, dass Sicherheitsbehörden bestmöglich zusammenarbeiten.

Joachim Herrmann

Wie Herrmann erläuterte, führt die Bayerische Grenzpolizei auf Grundlage einer ergänzenden Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei auf Grundlage des Paragrafen 64 Bundespolizeigesetz seit 18. Juli 2018 eigenständige Kontrollen auch unmittelbar an der Landgrenze zu Österreich durch. Ihre Befugnisse richten sich dabei nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Grundsätzliche grenzpolizeiliche Entscheidungen liegen aber weiterhin in der Verantwortung der für Grenzkontrollen zuständigen Bundespolizei. „Wir haben gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zwischen Bayerischer Grenzpolizei und Bundespolizei klar und eindeutig geregelt“, fasste Herrmann zusammen.

Dass eine bayerische Grenzpolizei grundsätzlich eingerichtet werden kann, habe auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigt, denn der organisatorische Aufbau der Landespolizei sei jedem Bundesland überlassen. „Das Grundgesetz verbietet nicht, dass Sicherheitsbehörden bestmöglich zusammenarbeiten“, brachte es Herrmann auf den Punkt. Es sei völlig absurd, dass gerade das die Grünen jetzt kritisieren.

1359 Fahndungstreffer, 203 unerlaubte Einreisen

Wie notwendig ein engmaschiges Kontrollnetz an der Grenze ist, belegen nach Herrmanns Worten die Aufgriffe der Bundespolizei und der Bayerischen Polizei. Seit ihrer Gründung am 1. Juli 2018 gelangen der Bayerischen Grenzpolizei bis zum 30. September 2018 unter anderem 1359 Fahndungstreffer, in 84 Fällen lag gegen eine kontrollierte Person ein Haftbefehl vor. Zusätzlich haben die bayerischen Grenzpolizisten 801 Verkehrsdelikte, 643 Rauschgiftstraftaten, 203 unerlaubte Einreisen, 172 Urkundsdelikte wie gefälschte Führerscheine und 140 Verstöße gegen das Waffengesetz angezeigt.

Unsere Bayerische Grenzpolizei sorgt mit der erhöhten Kontrolldichte und der verstärkten Polizeipräsenz für einen deutlichen Sicherheitsgewinn.

Joachim Herrmann

Dazu kommen die verstärkten Grenzkontrollen an den Autobahnen A8, A3 und A93. Dort kontrolliert die Bundespolizei mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei rund um die Uhr. Bei diesen Grenzkontrollen wurden alleine von Januar bis einschließlich September 2018 2.497 unerlaubte Einreisen festgestellt, 231 Schleuser dingfest gemacht sowie 1827 weitere Straftaten wie Rauschgiftbesitz oder Waffendelikte aufgedeckt. Dazu kommen 8612 Fahndungstreffer, beispielsweise bei Fahrzeugen oder Gegenständen, nach denen wegen Diebstahl gefahndet wurde, oder bei Personen, bei denen ein Haftbefehl vorlag.

Binnengrenzkontrollen „absolut notwendig“

Für den bayerischen Innenminister steht fest: „Unsere Bayerische Grenzpolizei sorgt mit der erhöhten Kontrolldichte und der verstärkten Polizeipräsenz für einen deutlichen Sicherheitsgewinn.“ Davon profitiere ganz Bayern und Deutschland. Insoweit begrüßt Herrmann die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen in Deutschland um weitere sechs Monate bis zum 11. Mai 2019 ausdrücklich. „Solange der EU-Außengrenzschutz nicht ausreichend funktioniert, sind unsere Binnengrenzkontrollen absolut notwendig“, betonte der Minister und warnte: „Neben Schleusern und anderen Schwerkriminellen können sich auch Terroristen die Sicherheitslücken an den EU-Außengrenzen zu Nutze machen.“ Herrmann sieht die EU in der Pflicht, schnellstmöglich den EU-Außengrenzschutz deutlich zu verbessern.

Das zeigt, wofür die Grünen wirklich stehen: Weniger Sicherheit und unkontrollierte Zuwanderung.

CSU-Landtagsfraktion

Die CSU-Landtagsfraktion kommentierte auf Facebook die Grünen-Kritik so: „Kurz nach der Landtagswahl fordern die Grünen, dass die Bundespolizei nicht mehr mit der bayerischen Grenzpolizei zusammenarbeiten soll. Das zeigt, wofür die Grünen wirklich stehen: Weniger Sicherheit und unkontrollierte Zuwanderung. Der Schutz der Menschen in Bayern hat für uns jedoch oberste Priorität.“ Der innenpolitische Sprecher Manfred Ländner erklärte: „Gerade im Umfeld der Grenze gilt es, aufmerksam zu sein: Illegale Einreise, Schleuserkriminalität, Drogeneinfuhr und Verbringung von gestohlenem Diebesgut müssen erschwert und nachhaltig verfolgt werden.“

(PM/BK)