Bäcker und andere nicht akademisch ausgebildete Fachkräfte sollen künftig unter bestimmten Bedingungen zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen dürfen. (Bild: Imago/argumx/Falk Heller)
Einwanderung

Gegen den Fachkräftemangel

Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich auf ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz geeinigt, das den Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpft, aber keine neue Anreize für Armutsmigranten setzt. Einen „Spurwechsel“ wird es nicht geben.

Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD einigte sich in einer sechsstündigen Nachtschicht im Kanzleramt auf ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz, das den Fachkräftemangel wirkungsvoll bekämpft, aber keine neue Anreize für Armutsmigranten aus Nahost und Afrika setzt. Insbesondere wird es keinen „Spurwechsel“ vom Asyl- ins Einwanderungsrecht geben.

Fachkräfte-Einwanderung: CSU setzt sich durch

Heizungsbauer, Bäcker und andere nicht akademisch ausgebildete Fachkräfte sollen künftig unter bestimmten Bedingungen zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen dürfen. Nach der nächtlichen Einigung im Kanzleramt wurden die Eckpunkte des „Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung aus Staaten außerhalb der Europäischen Union“ bereits im Bundeskabinett beschlossen.

Sehr lebensnahe Lösung.

Horst Seehofer (CSU), Bundesinnenminister, zum Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

Voraussetzung für die Einreise sind eine qualifizierte Ausbildung und Deutschkenntnisse. Außerdem müssen die Ausländer während der Jobsuche ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Eine vergleichbare Regelung gibt es bislang schon für besonders Qualifizierte mit akademischem Abschluss. Eine „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ soll es ebenso wenig geben wie einen Rechtsanspruch auf Einreise. Das heißt, letztlich entscheidet die Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt, ob ein Visum erteilt wird. Geklagt werden kann nicht.

SPD scheitert mit „Spurwechsel“

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nannte dies eine „sehr lebensnahe Lösung“, die den Interessen der Unternehmen Rechnung trage. Er sei deshalb „sehr zufrieden“ mit der Einigung. Diese neue Möglichkeit soll zunächst auf fünf Jahre befristet gelten, wie Seehofer betonte. In Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit soll außerdem die Möglichkeit bestehen, die sogenannte Vorrangprüfung wieder in Kraft zu setzen. Diese Prüfung verpflichtet den Arbeitgeber nachzuweisen, dass für die Stelle kein einheimischer Arbeitssuchender infrage kommt. Bisher mussten auch Menschen mit beruflicher Qualifikation vorher einen Arbeitsvertrag nachweisen.

Der von SPD, Grünen und Linkspartei geforderte „Spurwechsel“ von abgelehnten Flüchtlingen und Asylbewerbern vom Asyl- ins Fachkräfte-Einwanderungsrecht ist gescheitert. Ein solcher Spurwechsel hätte nach Ansicht der CSU eine erneute Sogwirkung für Armutsmigranten aus Nahost und Afrika entfaltet und das Asylverfahren ausgehebelt. Nun steht fest: Die Bundesregierung hält an der klaren Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration fest.

Die Regeln für Geduldete, die Arbeit haben, finanziell nicht vom Staat abhängig und gut integriert sind, sollen hingegen im Aufenthaltsrecht geregelt werden. „Wir werden im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind“, heißt es im Beschluss. Allerdings soll auch dies nach dem Willen Seehofers für Menschen aus sicheren Drittstaaten nicht gelten.

Viel Lob für das Fachkräftegesetz

„Die Eckpunkte bilden jetzt einen Rahmen für gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften, die die bayerische Wirtschaft dringend benötigt“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt. „Von zentraler Bedeutung ist das Bekenntnis, die Neuregelung des Zuwanderungsrechts für Fachkräfte am Bedarf der Volkswirtschaft und des Arbeitsmarkts auszurichten und dabei Qualifikation, Alter und Sprachkenntnisse angemessen zu berücksichtigen. Wir begrüßen die grundsätzliche Trennung von Asyl und qualifizierter Zuwanderung.“

Die CSU im Bundestag hat sich für den Erhalt der Trennung von Fachkräftezuwanderung und Asylmigration eingesetzt. Das ist ein Erfolg.

Volker Ullrich, MdB

Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz werde den Unternehmen den Rücken stärken, betonte der innenpolitische Experte der Bundestags-CSU, Volker Ullrich. „Diese Planungssicherheit hält den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiv. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmer Zuwanderer einstellen und langfristig die Lücke an qualifizierten Fachkräften schließen. Die CSU im Bundestag hat sich für den Erhalt der Trennung von Fachkräftezuwanderung und Asylmigration eingesetzt. Das ist ein Erfolg.“ Ludwig Spaenle, der CSU-Bezirkschef in München, lobte ein Detail: „Es freut mich sehr, dass meine Anregung aufgegriffen wurde, nach der bestimme Kriterien und Altfallregelungen gelten sollen. Eine Lösung, die Günther Beckstein bereits 2001 für Flüchtlinge der Balkankriege geschaffen hat. Ein Spurwechsel, der falsche Anreize setzt, kann so vermieden werden.“