Die ersten Ankerzentren für die schnellere Bearbeitung von Asylanträgen eröffnen in Bayern. (Bild: Imago/Christian Ohde)
Asylpolitik

Start der ANKER-Zentren

Bayern nimmt die ersten Ankerzentren in Betrieb. In jedem Regierungsbezirk gibt es jetzt eine dieser Einrichtungen. Nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer sollen dort Asylverfahren rascher und effizienter bearbeitet werden.

In Bayern arbeiten seit Mittwoch die bundesweit ersten der sogenannten Ankerzentren. Die Einrichtungen sollen Asylverfahren sowie die Rückführung derjenigen Migranten beschleunigen, die kein Bleiberecht haben.

Aufbau auf bestehenden Einrichtungen

Die Einrichtungen, in jedem der sieben Regierungsbezirke eine, bauen auf bestehenden Transitzentren oder Erstaufnahmeeinrichtungen auf. Die Standorte sind Donauwörth, Zirndorf, Regensburg, Deggendorf, Schweinfurt, Bamberg und Manching. Bis zu 1500 Asylbewerber sollen dort jeweils untergebracht sein – wobei einige der Standorte Unterkunfts-Dependancen in anderen Städten haben und dadurch die Zahl sinkt. Mit maximal 1500 Plätzen ist Bamberg der größte Standort.

Durch die Bündelung aller wichtigen Behörden bekommen wir noch schneller Klarheit über den Ausgang des Asylverfahrens.

Joachim Herrmann

Die Ankerzentren sind ein Teil des „Masterplans Migration“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Das Wort „Anker“ steht für An(kunft), k(ommunale Verteilung), E(ntscheidung) und R(ückführung).

Bayern geht voran

Der Startschuss für ANKER-Einrichtungen erfolgt nun in Bayern, das damit als erstes Bundesland die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD konsequent umsetzt. Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte, sollen Asylbewerber in den ANKER-Einrichtungen sofort nach der Einreise bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens untergebracht werden, eine Verteilung auf andere Kommunen erfolgt in der Regel mit der Anerkennung.

An den Standorten werden nach den Worten des Ministers alle wichtigen Behörden wie Unterbringungsverwaltung, Zentrale Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur für Arbeit und Gesundheitsamt (also auch Ärzte) gebündelt. Auch die Verwaltungsgerichte werden mit einer Rechtsantragstelle vertreten sein, sofern sie nicht – wie in Regensburg – ohnehin ihren Sitz vor Ort haben. Herrmann betonte die Vorteile: „Durch die Bündelung aller wichtigen Behörden bekommen wir noch schneller Klarheit über den Ausgang des Asylverfahrens und verbessern außerdem einmal mehr die Integration in Bayern.“ Gleichzeitig werde sich für die Bürger an den Standorten praktisch nichts ändern – deren Laufzeiten und Belegungen blieben wie vereinbart.

Hand in Hand

Herrmann ist überzeugt: „Alle Akteure können ohne großen Zeitverlust Hand in Hand arbeiten. Wir erwarten uns dadurch eine nochmalige Verbesserung der Arbeitsabläufe, wovon letztlich vor allem auch die Asylbewerber in den Einrichtungen profitieren sollen.“ Wird der Asylantrag abgelehnt, sollen die Migranten direkt aus den Zentren abgeschoben werden. „Auch das gehört zu einem funktionierenden Asylsystem dazu“, unterstrich der Minister.

Bei positiver Bleibeperspektive könne die Integration bereits in den Einrichtungen beginnen. „Wenn künftig etwa auch die Bundesagentur für Arbeit in den ANKER-Einrichtungen präsent ist, können schon hier erste wichtige Weichenstellungen erfolgen, zum Beispiel die sofortige Vermittlung in den Arbeitsmarkt von beruflich entsprechend qualifizierten Flüchtlingen oder ein rascher Beginn beruflicher Qualifikationsmaßnahmen“, so Herrmann.

Residenzpflicht der Asylbewerber

Wie Herrmann weiter erklärte, werde für alle ANKER-Einrichtungen und ihre Dependancen eine Mischung von Personen mit guter und solchen mit weniger guter Bleibeperspektive aus verschiedenen Herkunftsländern angestrebt, um Spannungen zu vermeiden.

Es macht doch keinen Sinn, die Leute übers ganze Land zu verteilen, ohne zu wissen, ob sie anerkannt werden oder eine Bleibeperspektive haben.

Joachim Herrmann

Mit Blick auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Höchstverweildauer von 18 Monaten – beziehungsweise sechs Monate für Familien – machte Herrmann klar, dass dieser Maximalwert keinesfalls die durchschnittliche Aufenthaltsdauer darstelle: „Im Schnitt werden die Asylbewerber deutlich kürzer in den ANKER-Einrichtungen sein. Bei Neuankommenden wird sich der durchschnittliche Aufenthalt oftmals im Bereich weniger Monate bewegen.“ So beträgt die durchschnittliche Verweildauer in Bamberg derzeit drei Monate. „Das ist auch zumutbar“, bekräftigte Herrmann.

Wie der Minister außerdem erklärte, unterliegen die Asylbewerber der sogenannten Residenzpflicht, was bedeutet, dass sie den Bereich des Landkreises oder das Stadtgebiet nicht ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen dürfen. „Es macht doch keinen Sinn, die Leute übers ganze Land zu verteilen, ohne zu wissen, ob sie anerkannt werden oder eine Bleibeperspektive haben“, sagte Herrmann. Als „völligen Unsinn“ bezeichnete er die kursierende Behauptung, Asylbewerber dürften ihre ANKER-Einrichtungen nicht verlassen. „Die Bewohner dürfen ihre Unterkünfte selbstverständlich verlassen, um beispielsweise Einkäufe oder dergleichen zu erledigen“, stellte Herrmann klar. Wer etwas anderes behaupte, schaffe unnötige Verunsicherung, gerade auch unter den Asylbewerbern.

Sicherheit geht vor

Großen Wert legt der Innenminister auf die Sicherheit in und um die ANKER-Einrichtungen. In den letzten Monaten seien daher die dortigen privaten Sicherheitsdienste deutlich aufgestockt worden. „Wir werden die Sicherheit für die Bewohner der Einrichtung, aber auch für deren Nachbarn und die übrige örtliche Bevölkerung konsequent durchsetzen“, machte Herrmann klar.

Einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der Menschen in Ankerzentren und einer dadurch möglicherweise steigenden Gewalt wies Herrmann gegenüber dem BR zurück. Straftaten würde es auch in Unterkünften mit nur 100 Leuten geben. „Die Behauptung, nur in großen Einrichtungen gäbe es Probleme, ist einfach falsch.“

ANKER

Bisher machen Bayern und Sachsen bei den ANKER-Zentren mit. Grün mitregierte Länder beteiligen sich nicht.

Die Standorte in Bayern:

  • Manching/Ingolstadt mit Dependancen in Ingolstadt, München, Waldkraiburg, Fürstenfeldbruck und Garmisch-Partenkirchen
  • Deggendorf, mit Dependancen in Hengersberg, Osterhofen und Stephansposching
  • Regensburg, mit Dependancen in Regensburg und Schwandorf
  • Bamberg
  • Zirndorf, mit Dependancen in Nürnberg, Roth und Neuendettelsau
  • Schweinfurt
  • Donauwörth, mit Dependance Augsburg