Die Vorratsdatenspeicherung soll kommen. Bild: Fotolia/bluedesign
Vorratsdatenspeicherung

Schritt in die richtige Richtung

Der Bundesrat berät am Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verkehrsdatenspeicherung. Bayerns Justizminister Winfried Bausback betonte vor der Länderkammer: "Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung." Allerdings geht der Entwurf den Unionsparteien nicht weit genug. Von einem "Überwachungsstaat" kann laut Bausback keine Rede sein.

Der Justzminister sagte: „Bayern hat immer gefordert, die Verkehrsdatenspeicherung wieder einzuführen. Durch ihren Wegfall sind gefährliche Lücken bei der Strafverfolgung entstanden. Daher: Gut, dass es endlich vorangeht.“ Gleichzeitig wäre es, so Bausback, für die Sicherheit der Menschen wün­schenswert gewesen, wenn der Gesetzentwurf in einigen Punkten weiter ge­gangen wäre: „Warum werden zum Beispiel ausgerechnet die Verkehrsdaten der Email-Kommunikation von der Speicherplicht ausgenommen? Es ist doch jedem klar, dass heutzutage ein Großteil der Kommunikation – natürlich auch von Straftätern – über Email stattfindet. Warum sollen unsere Staatsanwälte etwa im Bereich von schwerem Cybercrime, schwerer Wirtschaftsdelikte und Menschenhandel weiter ohne Verkehrsdatenspeicherung auskommen müssen?“ Weiter fragte Bausback im Bundesrat: „Was spricht dagegen, bei allen Delikten, bei denen sogar das Abhören des Inhalts der Telekommunikation zulässig ist, auch einen Zugriff auf die bloßen Verkehrsdaten, also die äußeren Umstände der Kommunikation, zu erlauben?“ Der Bundesrat hat zur Verkehrsdatenspeicherung bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf verabschiedet und beim Bundestag eingebracht. „Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt leider hinter diesem Entwurf des Bundesrats zurück, stellt aber doch einen Schritt in die richtige Richtung dar“, so der bayerische Justizminister.

Verdächtige werden geschont

Thomas Heilmann (CDU), Senator für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin, plädierte ebenfalls dafür, den Gesetzesentwurf des Bundes anzupassen. Er forderte, dass die Voraussetzungen für Telefonabhören auch auf die Verkehrsdatenspeicherung angewandt werden: „Der Vorschlag von Bundesjustizminister Maas schont etwa Verdächtige, die Kinderpornografie nutzen oder verbreiten. Immer wenn die Polizei ein Telefongespräch mithören darf, dann muss sie auch ermitteln dürfen, wo sich ein Täter aufgehalten hat und mit wem er telefoniert hat. Und genau das lässt sich auf der Basis der Verkehrsdatenspeicherung auf richterliche Anordnung hin feststellen.“

Bayerns Justizminister Bausback wendete sich abschließend an die Kritiker jeglicher Verkehrsdatenspeicherung: „Bei der Verkehrsdatenspeicherung werden keine Inhalte gespeichert. Es geht zum Beispiel nicht darum, was gesprochen wurde, sondern nur um die Frage: Wer hat wann mit wem telefoniert. Diese Daten speichert nicht der Staat, sondern die Kommunikationsanbieter! Ein Datenzugriff durch Strafverfolgungsbehörden darf nur bei einem konkreten Verdacht für eine schwere Straftat und nach richterlicher Anordnung erfolgen. Wer vor diesem Hintergrund einem ‚Überwachungsstaat‘ das Wort redet oder von dem ‚gläsernen Bürger‘ spricht, führt die Menschen bewusst in die Irre!“

Der Gesetzentwurf in der Kritik

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erfüllt laut einem Bericht der Zeitung SZ zufolge in mehreren Punkten nicht die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben. Die Zeitung beruft sich dabei auf zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Bemängelt werde darin der mangelnde Schutz der Berufsgeheimnisträger wie Anwälte sowie die Information der Betroffenen.

Der Gesetzentwurf von Maas sieht vor, dass die Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Geistlichen, Journalisten und Abgeordneten gespeichert, aber nicht verwendet werden dürfen. Er sieht weiter im Grundsatz vor, dass Telekommunikationsdaten maximal zehn Wochen gespeichert werden sollen, damit Ermittler bei der Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung darauf zugreifen können. Aufgezeichnet werden sollen Telefon- und Internetverbindungsdaten, insbesondere Rufnummern, Zeitpunkt und Dauer von Anrufen sowie IP-Adressen. E-Mails sind aber ausgenommen. Bei Handy-Gesprächen sollen Standortdaten vier Wochen lang aufgezeichnet werden. Maas selbst verteidigte das geplante Gesetz als effektives Instrument zur Verfolgung von Mördern, Vergewaltigern und Straftätern aus dem Bereich der Kinderpornografie. Er wies außerdem darauf hin, dass der Gesetzentwurf nicht nur die Speicherung von Daten vorsieht, sondern auch zu einer fristgerechten Löschung dieser Daten verpflichtet. Dies sind laut Maas europaweit die niedrigsten Speicherfristen. Schließlich würden auch heute schon Verbindungsdaten von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Zudem werde ein Aufrufen der Daten an strenge Voraussetzungen geknüpft.