Luftaufnahme des Universitätsklinikums in Regensburg. (Bild: Imago/imagebroker)
Finanzausgleich

Mehr Geld für Krankenhäuser

Bayerns Kommunen bekommen 9,51 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Gemeindetag und Städtetag sind mit dem ausgehandelten kommunalen Finanzausgleich zufrieden. Kritik kommt allerdings von den Bezirken. Welche Investitionen sind geplant?

Ein neuer Rekord-Finanzausgleich für das Jahr 2018. Darauf haben sich Bayerns Finanzminister Markus Söder und die kommunalen Spitzenverbände geeinigt. Die Kommunen erhalten 9,51 Milliarden Euro im kommenden Jahr, die höchste Summe in der Geschichte des Kommunalen Finanzausgleichs und knapp 600 Millionen Euro mehr als im Jahr 2017. Damit steigt der kommunale Finanzausgleich um 6,7 Prozent.

Mehr Geld für Krankenhäuser

Ein Schwerpunkt im Ausgleich ist die Finanzierung von Krankenhäusern. Investiert werden Mittel in Höhe von rund 640 Millionen Euro, knapp 30 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. „Das Plus von 28 Prozent ermöglicht die Umsetzung notwendiger Baumaßnahmen und die Anschaffungen von Großgeräten in diesem Bereich. Dies ist ein guter Schritt auf einem noch langen Weg zur Sicherung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum“, sagt Christian Bernreiter, Präsident des Bayerischen Landkreistags.

Dies ist ein guter Schritt auf einem noch langen Weg zur Sicherung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum.

Christian Bernreiter, Präsident Landkreistag

Mehr Geld wird außerdem in die Verkehrsinfrastruktur gesteckt: die Straßenunterhaltspauschale steigt um 23 Millionen Euro, für den Straßenbau- und -unterhalt stehen den Kommunen knapp 340 Millionen Euro zur Verfügung. Auch der Öffentliche Personennahverkehr wird sowohl in den Ballungsräumen als auch im ländlichen Raum gestärkt. Dazu steigen die Betriebskostenzuschüsse auf rund 74 Millionen Euro. Die allgemeine Investitionspauschale steigt um fast zehn Prozent auf 446 Millionen Euro. Der Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund steigt um zwei Prozentpunkte ab 2019 auf dann 54,5 Prozentpunkte. „Dies bedeutet Mehreinnahmen zugunsten der Kommunen von circa 30 Millionen Euro jährlich“, sagt Uwe Brandl, Gemeindetagspräsident.

In der allgemeinen Verwaltung steigen die Schlüsselzuweisungen, die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich, um gut 305 Millionen Euro (plus 9,1 Prozent) auf ein Rekordniveau von rund 3,7 Milliarden Euro. Hier erhalten die finanzschwächeren Kommunen anteilig mehr als die finanzstarken Kommunen. Die Stabilisierungshilfen als Unterstützung für finanzschwache Gemeinden werden auf dem Niveau von 150 Millionen Euro fortgeführt. Bayerns Bezirke werden 2018 mit einer Erhöhung um rund 43 Millionen Euro auf knapp 700 Millionen Euro gestärkt.

Unterstützung für Freibäder

Außerdem soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, bestehend aus den kommunalen Spitzenverbänden, dem Bayerischen Landtag und dem Bayerischen Finanzministerium. Die Mitglieder wollen Rahmenbedingungen für eine Sanierungsförderung kommunaler Freibäder ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 erreichen. „Hier greifen wir Forderungen vieler unserer Mitglieder auf, die in die Jahre gekommenen beliebten Freibäder dauerhaft erhalten zu können“, lobt Brandl.

Finanzausgleich ist keine freiwillige Leistung

Kurt Gribl, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags, ist mit dem Kompromiss zufrieden. „Da das Steueraufkommen steigt, steigt der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund. Somit werden die Schüsselzuweisungen für 2018 insgesamt steigen, wovon alle Kommunen profitieren“, sagt er. Gribl betonte gleichzeitig, dass der kommunale Finanzausgleich keine freiwillige Leistung des Freistaats an die Kommunen sei. Die Kommunen hätten einen Anspruch auf ihren Anteil aus den gemeinsamen Steuerquellen von Bund und Land, den sie über den kommunalen Finanzausgleich erhalten.

Der kommunale Finanzausgleich 2018 ist sehr solide und zufriedenstellend.

Kurt Gribl, Vorsitzender Städtetag

Bezirke bleiben ausgeschlossen

Aber nicht alle sind zufrieden. Der Bund gewährt in Zusammenhang mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ab 2018 den Kommunen eine finanzielle Entlastung von jährlich fünf Milliarden Euro. Vier Milliarden kommen davon unmittelbar bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen an. Die fünfte Milliarde fließt an die Länder, um insoweit eine andere Verteilung zu ermöglichen. Im Spitzengespräch entschieden die Teilnehmer, die zusätzlichen jährlich 155 Millionen Euro ebenso an die Städte, Gemeinden und Landkreise zu verteilen.

Für den Präsidenten des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, ist dieses Ergebnis nicht zufriedenstellend: „Die Entscheidung des Finanzministers im Einvernehmen mit den anderen Kommunalen Spitzenverbänden, die Bezirke von der Entlastung durch den Bund auszuschließen ist bedauerlich. Die Bezirke sind in Bayern alleinzuständig für die Erbringung der Leistungen der Eingliederungshilfe an Menschen mit Behinderung. Damit verbunden ist die Erwartung, dass die hierfür bereitgestellten Mittel auch bei den Bezirken ankommen und zur Finanzierung dieser Kosten beitragen“, kritisiert Mederer. Dies bedeute für die kommenden Haushalte, dass die Belastung der Umlagezahler weiterhin hoch bleiben werde.

Ob sich der Freistaat an den Ausgaben der Kommunen für Integration stärker beteiligt, diese Frage blieb aber offen. Trotz der Leistungen des Freistaats bei Aufnahme und Erstunterbringung blieben hohe Belastungen für Integration in den kommunalen Haushalten stehen – nicht zuletzt etwa der erhöhte Investitionsaufwand und Betriebskosten bei Kitas und Schulen, beklagt Gribl. Der Freistaat müsse künftig die Kommunen angemessen an den Mitteln beteiligen, die der Bund an die Länder für Integrationsmaßnahmen gäbe, fordert der Vorsitzende des Bayerischen Städtetages. Der bayerische Anteil beträgt 310 Millionen Euro jährlich.