Das Marienhaus-Klinikum in Dillingen (Symbolbild). (Bild: imago/ Becker&Bredel GmbH)
Bundeskabinett

Krankenhaus-Reform beschlossen

Das Bundeskabinett hat die Krankenhausstrukturreform von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beschlossen. Unter anderem wird ein Qualitätsmanagement für die Krankenhäuser eingeführt, dauerhafte Mängel sollen zu Mittelkürzungen oder gar Schließungen führen und die Patienten sollen die Krankenhäuser vorab besser vergleichen können.

Eine starke Spitzenmedizin zum Wohl der Patienten, weniger unnötige Operationen, bessere Pflege am Krankenbett. Das sind Kernpunkte der Krankenhausstrukturreform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die das Kabinett auf den parlamentarischen Weg brachte. Um dies zu erreichen, wird unter anderem ein neues Qualitätsmanagement für die rund 2000 Krankenhäuser in Deutschland eingeführt.

Diese müssen künftig mit Abschlägen rechnen, wenn ihnen fortgesetzt Qualitätsmängel nachgewiesen werden. Dies kann über finanzielle Einbußen hinaus auf lange Sicht zu Umwidmungen oder Schließungen einzelner Abteilungen oder gar ganzer Kliniken führen. Besonders gute Qualität soll entsprechend höher vergütet werden.

Gröhe erhofft sich so einen Abbau von Überkapazitäten bei den Krankenhäusern, ohne die Versorgung in der Fläche zu gefährden. Kliniken sollen sich spezialisieren und auf das konzentrieren, was sie am besten können. Dadurch soll die Patientensicherheit erhöht und auch die Zahl unnötiger Operationen eingedämmt werden. Qualitätsberichte sollen denn auch so transparent dargestellt werden, dass sie Patienten eine Entscheidungshilfe für ein Haus bieten.

Eine Milliarde Euro im neuen Strukturfonds

Ein Strukturfonds mit einem Volumen von einer Milliarde Euro soll die Länder dabei unterstützen, notwendige Umstrukturierungen voranzubringen. Dafür sollen 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds aufgebracht werden. Die Länder sollen mit weiteren 500 Millionen gegenfinanzieren. Sie bleiben aber weiter für die Krankenhausplanung zuständig.

Gröhe erklärte nach der Kabinettssitzung, der Bund komme seiner Verantwortung zur Finanzierung der Betriebskosten nach. Er erwarte nun von den Ländern, dass sie ihrerseits für eine auskömmliche Finanzierung der Investitionskosten sorgten. Dazu hätten Sie sich im Dezember erneut bekannt. Er werde sie beim Wort nehmen.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Gröhe setzt damit Eckpunkte um, auf die er sich Ende vergangenen Jahres mit den Ländern verständigt hatte. Kritiker befürchten, dass die Länder nicht ausreichend in die Pflicht genommen werden, endlich ihre finanziellen und planerischen Zuständigkeiten wahrzunehmen.

Kritik von Krankenhausverband und Städtetag

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht in der Krankenhausreform „viel Etikettenschwindel“. DKG-Präsident Thomas Reumann erklärte zu dem Entwurf: „Wo Hilfe drauf steht, sind neue Belastungen drin.“ Damit werde weder die Versorgung der Patienten verbessert, noch die Finanzierung der Krankenhäuser gesichert.

Der Deutsche Städtetag unterstrich, zur Finanzierung einer funktionierenden Krankenhausversorgung gehörten Betriebs- und Personalkosten einschließlich Lohn- und Tarifsteigerungen ebenso wie dringend notwendige Investitionen. „Der Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen in keiner Weise“, betonte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus.