Angriff auf die Meinungsfreiheit
Mit einem Anti-Hass-Gesetz möchte Bundesjustizminister Heiko Maas die Sozialen Medien streng kontrollieren. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält das Vorgehen des SPD-Politikers für verfassungswidrig, schreibt Iris Eberl.
Internet

Angriff auf die Meinungsfreiheit

Gastbeitrag Mit einem Anti-Hass-Gesetz möchte Bundesjustizminister Heiko Maas die Sozialen Medien streng kontrollieren. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält das Vorgehen des SPD-Politikers für verfassungswidrig, schreibt Iris Eberl.

Es ist eine Ohrfeige für den Bundesjustizminister. Sein „Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (NetzDG) ist mit der verfassungsrechtlich verankerten Meinungsfreiheit nicht vereinbar. So eindeutig beantwortet der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages eine von mir gestellte Anfrage.

Damit steht fest: Der von Heiko Maas geplante Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist nicht gerechtfertigt. Meinungsfreiheit beinhaltet die Freiheit, un­sere Meinung frei von staatlichem Einfluss zu äußern und zu verbreiten, egal ob sie richtig, falsch, rational, rein emotional oder gar gefährlich ist.

Eingriff in ein Grundrecht

Die kurzen Löschfristen und ruinös hohen Bußgelder des NetzDG zwingen die Netz­werkbetreiber allein zu ihrem Selbstschutz in Zweifelsfällen auch legale Inhalte, also Meinungen zu löschen ohne echte vorherige Prüfung der Rechtswidrigkeit. Die Flut von Beiträgen ist für Netzwerkbetreiber kaum fassbar. Kritiker spre­chen sogar vom Einschüchterungseffekt der Bußgeldandrohungen.

„Im Ergebnis kann eine Grundrechtsbeeinträchtigung durch die Entfernung grund­rechtlich geschützter Inhalte der Nutzer nicht ausgeschlossen werden. § 3 NetzDG­E stellt demzufolge einen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar.“ Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

Der Erlass des NetzDG ist nicht erforderlich, weil als milderes Mittel zur Löschung- oder Sperrung von Inhalten in sozialen Netzwerken nach aktuellem Recht die Mög­lichkeit der Herbeiführung richterlicher Urteile existiert. Die im NetzDG vorkommen­den unbestimmten Begriffe wie „Fake-News“ oder „Hate-Speech“ kennt unser Gesetz nicht.

Wer definiert „Fake News“?

„Fake News“ ist kein Rechtsbegriff. Was darunter zu verstehen ist, wird im NetzDG weder erläutert, noch definiert. Tatsächlich können bei Fake News Tatsachenbehaup­tungen mit Meinungsäußerungen untrennbar verknüpft sein. Solche „Mischäußerun­gen“ sieht das BVerfG in ihrer Gesamtheit als grundsätzlich geschützte Meinungsäu­ßerung. Da es keine juristische Definition von Fake News gibt, lassen sich deren Wir­kungen nicht nachweisen, somit auch keine destruktiven.

Angesichts der Bedeutung der Meinungsfreiheit für ein freiheitlich demokratisches Staatswesen wird der Eingriff insgesamt als unangemessen und verfassungsrecht­lich nicht gerechtfertigt angesehen.

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages

Bezüglich Löschgeschwindigkeit und -umfang wird im Gesetzentwurf auf ein Monito­ring der NGO „jugendschutz.net“ verwiesen. Studien über die Zahl und die Entwicklung der Häufigkeit der Fälle von Hasskriminalität und anderen Fällen strafbarer Inhalte einschließlich der vom Gesetzentwurf erfassten Falschnachrichten (Fake News) wer­den nicht angegeben. Beispiele werden auch nicht genannt.

Private Meinungs-Zensoren

Letztendlich ist nach gründlichen Abwägungen von noch weiteren juristischen Be­denken für den Wissenschaftlichen Dienst eine verfassungsrechtliche Rechtferti­gung des Eingriffs nicht gegeben! Er kommt abschließend zum folgenden Ergebnis: „Angesichts der Bedeutung der Meinungsfreiheit für ein freiheitlich demokratisches Staatswesen wird der Eingriff insgesamt als unangemessen und verfassungsrecht­lich nicht gerechtfertigt angesehen.“

Dennoch versucht Maas, sein Gesetz noch in dieser Legislaturpe­riode durchzupeitschen. Seit Monaten bereitet er die freiheitsliebende Bevölkerung mit zwei Anglizismen, nämlich Hate Speech und Fake News auf diese Ge­setzesänderung vor. „Hate Speech“ ist als „Hassrede“ zweifelsfrei unschön. Und die gute alte „Zeitungsente“ sollte als „Fake News“ zu etwas Bedrohlichem werden. Beide müssten aus den Sozialen Medien verschwinden. Maas rief eine Taskforce ins Leben, die gegen Hate Speech im Netz vorgehen soll und es bereits fleißig tut, und be­grüßte schließlich die Zusammenarbeit von Facebook mit Correktiv, das als Journalis­tenteam die Aufgabe übernahm, Fake News zu erkennen und zu kennzeichnen. Das Ergebnis der Bemühungen war für Maas nicht befriedigend, denn geschwindelt, be­schimpft und gehasst wird in den sozialen Medien trotzdem noch.

Koalition gegen Maas

Nun liegt der Entwurf des NetzDG, der bereits in erster Lesung vom Bundestag be­handelt wurde, in den Ausschüssen des Bundestages und wird heftig diskutiert. Große Wirtschaftsverbände haben sich mit Bürgerrechtsorga­nisationen solidarisiert, Politiker der CDU/CSU und SPD mit Richtern, Juristen und An­wälten, Blogger aus den sozialen Netzwerken mit prominenten Journalisten und Ver­legern. In einer gemeinsamen „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ warnen sie vor den „katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit“. Und das zu Recht.

Allein die angeordnete Kontrolle der Beiträge ist eine absurde Überwachung der User und wird die beliebten kritischen Diskussionen über Politik in den Foren abwürgen. Die Digitalisierung hat uns eine noch nie dagewesene und einzigartige Möglichkeit beschert, unser Grundrecht der Meinungsfreiheit zu leben, nämlich unsere Meinung nicht nur frei zu äußern, sondern sie auch noch großflächig ungefiltert zu verbreiten. Es ist für manche Ideologen schwer erträglich, so die Kontrolle über den „Mainstream“ zu verlieren. Kein Wunder, dass sie nach staatlichen Eingriffen rufen.

Kritik von der UNO

Die willkürliche Festlegung der Gültigkeitsgrenze des NetzDG für Soziale Netzwerke mit über zwei Millionen Nutzern nährt zudem den Verdacht, dass es dem Justizminis­ter nur scheinbar um den Schutz des Bürgers vor Beleidigungen und Ähnlichem geht, denn das Übel wird auch unter der Zwei-Millionen-Grenze für den Beleidigten nicht geringer. Tatsächlich geht es wohl um die Einführung einer geMaasregelten Ordnung im scheinbar unkontrollierbaren Terrain der Sozialen Netzwerke, wenigstens noch für die letzten zwei Monate vor der Bundestagswahl.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat auch international massive Kritik auf sich gezogen. Der UN-Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit, David Kaye, forderte die Bun­desregierung auf, innerhalb von 60 Tagen zu einer ganzen Reihe von Punkten Stellung zu nehmen. Die Vereinten Nationen haben Bedenken, dass das Gesetz nicht mit dem auch von Deutschland ratifizierten Pakt über bürgerliche und politische Rechte ver­einbar sei. Ohne juristische Kontrolle ist die Abgabe der Verantwortung für die Lö­schung von Inhalten Dritter an private Firmen nicht mit den internationalen Men­schenrechtsbestimmungen vereinbar. Kritisch sieht Kaye auch die Aushöhlung der Anonymität der Nutzer. So wird bei der Herausgabe von IP-Adressen zumindest die Schranke der Richteranordnung vermisst.

Am kommenden Montag wird eine öffentliche Anhörung bezüglich des NetzDG im Bundestag stattfinden. Hoffen wir, dass die Spielregeln der Meinungsfreiheit in einer Demokratie klar herausgearbeitet werden. Hoffen wir, dass der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Iris Eberl ist CSU-Bundestagsabgeordnete aus Aichach.