Immerhin eine geringe Steuererleichterung hat der Bundestag beschlossen. Außerdem eine längere Wartefrist für EU-Zuwanderer, die nur auf deutsche Sozialhilfe aus sind. (Foto: Imago/Christian Ohde)
Bundestag

EU-Ausländer erhalten deutlich später Sozialhilfe

Der Deutsche Bundestag hat wichtige Signale gegen Sozialmissbrauch und für eine kleine Entlastung der Bürger gesetzt. Durch Freibeträge, höheres Kindergeld und Kinderzuschlag werden die Steuerzahler um 6,3 Milliarden Euro jährlich entlastet. Und EU-Bürger, die nicht arbeiten, erhalten in Deutschland erst nach fünf Jahren Sozialhilfe – nicht mehr nach sechs Monaten.

Der Bundestag hat die Sozialleistungen für EU-Ausländer in Deutschland eingeschränkt. Sie erhalten künftig frühestens nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe, wenn sie nicht hier arbeiten, selbstständig sind oder einen Leistungsanspruch mit vorheriger Arbeit erworben haben. Dem Gesetz muss noch der Bundesrat zustimmen. Betroffene EU-Bürger erhalten künftig für maximal einen Monat Überbrückungsleistungen – bis zur Ausreise in ihr Heimatland.

Nur wer in Deutschland lebt, arbeitet und Beiträge zahlt, hat auch einen berechtigten Anspruch auf Leistungen aus den Sozialsystemen.

Begründung des neuen Gesetzes

Zur Begründung hieß es, nur wer in Deutschland lebe, arbeite und Beiträge zahle, habe auch einen berechtigten Anspruch auf Leistungen aus den hiesigen Sozialsystemen. Wer jedoch noch nie hier gearbeitet habe und auf staatliche Unterstützung angewiesen sei, müsse existenzsichernde Leistungen in seinem Heimatland beantragen. Vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist soll es künftig nur noch für höchstens einen Monat eine Überbrückungshilfe bis zur Ausreise geben. Auch die Datenübermittlung zwischen den Behörden soll gestärkt werden, damit Unberechtigte nicht Sozialleistungen oder Kindergeld beziehen können.

Großer Erfolg der CSU

Mit der Gesetzesänderung will der Bundestag verhindern, dass EU-Ausländer wegen hierzulande höherer Sozialleistungen nach Deutschland kommen oder diese bereits während der Arbeitssuche beanspruchen können. Diese Entscheidung ist ein politischer Sieg der CSU. „Keine Einwanderung ins deutsche Sozialsystem“, lautet schon seit Jahren einer der Grundsätze der Christsozialen. Mit dem neuen Gesetz werden falsche Zuwanderungs-Anreize im Sozialrecht endlich beseitigt.

Das Bundessozialgericht in Kassel hatte Ende 2015 entschieden, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland haben. Daraufhin hatte die Bundesregierung die Neuregelung auf den Weg gebracht, um solche Zahlungen künftig in den ersten fünf Aufenthaltsjahren zu vermeiden. Danach wird von einem „verfestigten Aufenthalt“ ausgegangen.

Immerhin eine kleine Steuersenkung ist drin

Der Bundestag hat auch eine kleine Steuersenkung verabschiedet, mit der die Bürger um jährlich knapp 6,3 Milliarden Euro entlastet werden. Das Maßnahmenpaket sieht höhere Freibeträge, einen höheren Kinderzuschlag und mehr Kindergeld vor. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Das Entlastungspaket war von der Koalition zur Verfahrensbeschleunigung an eine andere Vorlage zur Umsetzung einer EU-Richtlinie angehängt worden.

Wir müssen die kalte Progression dauerhaft bekämpfen – und nicht nur nach Kassen- und politischer Gemütslage.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU)

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt mit dem Gesetzesbeschluss 2017 von derzeit 8652 Euro auf 8820 Euro und 2018 dann auf 9000 Euro. Der Kinderfreibetrag wird 2017 von jetzt 4608 Euro auf 4716 Euro angehoben und im Folgejahr dann auf 4788 Euro. Analog zum Grundfreibetrag erhöht sich auch der Unterhaltshöchstbetrag. Das Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren um je zwei Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt der jeweilige Betrag damit zunächst 192 und 2018 dann 194 Euro monatlich. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld bis 2018 in ebenfalls zwei Schritten auf 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf je 225 Euro. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird um zehn Euro auf 170 Euro monatlich angehoben.

Kein vollständiger Ausgleich der kalten Progression

Durch eine Verschiebung des gesamten Steuertarifs um 0,73 Prozent 2017 und 1,65 Prozent 2018 wird – gemessen an der Inflationsrate des jeweiligen Vorjahres – die sogenannte kalte Progression ausgeglichen. Die kalte Progression würde ansonsten bewirken, dass Lohnsteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt würden.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) kritisierte allerdings in dem Gesetz enthaltene Regelungen zum Abbau der kalten Progression als unzureichend. Söder forderte im Handelsblatt, der Steuertarif müsse in einer Weise dynamisch gestaltet werden, dass „er an die Inflation dauerhaft angepasst wird“. Dafür sei ein „Tarif auf Rädern“ erforderlich. „Wir müssen die kalte Progression dauerhaft bekämpfen – und nicht nur nach Kassen- und politischer Gemütslage“, verlangte Söder.

Unter Berufung auf eine Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hieß es im Handelsblatt, dass es trotz der Neuregelung für die Zeit ab 2010 keinen vollständigen Ausgleich der kalten Progression gebe. Für die Jahre bis 2013 bleibe der Effekt weiterhin wirksam.

(dpa/wog)