Strukturschwache Kommunen, die ihr Geld nicht "verbraten", sondern sparen und Schulden abbauen wollen, unterstützt der Freistaat mit umfangreichen Stabilisierungshilfen. (Foto: Imago/Gerhard Leber)
Bayerns Kommunen

Stabilisierungshilfen wirken

Seit der Einführung der Stabilisierungshilfen für strukturschwache bayerische Kommunen 2012 hat der Freistaat fast 290 Millionen Euro ausgezahlt. Mit großem Erfolg, wie Finanzminister Söder betont: 75 Prozent dieser Gemeinden und Städte haben ihren Schuldenstand abgebaut.

„Die Stabilisierungshilfen wirken“, betonte Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) mit Blick auf die 2012 eingeführten zusätzlichen Finanzhilfen für strukturschwache Kommunen. „Es zeigen sich deutlich positive Effekte auf die Finanzlage der Empfänger. Die sparwilligen Kommunen konnten die staatlichen Hilfsmittel effektiv für den Schuldenabbau einsetzen und sich somit neue Handlungsspielräume erschließen“, so Söder in einer ersten Zwischenbilanz. Die Wirksamkeit der Stabilisierungshilfen wurde auf der Grundlage statistischer Daten des Statistischen Landesamtes und den Antragsunterlagen der Gemeinden evaluiert.

Dabei zeigen sich folgende Wirkungen: 75 Prozent der Gemeinden und Städte, die erstmals in 2012 oder 2013 Stabilisierungshilfen erhalten haben, haben ihren Schuldenstand abgebaut. Besonders effektiv waren die Stabilisierungshilfen bei Kommunen mit bis zu 5000 Einwohnern. Hier konnten sogar 80 Prozent einen Schuldenabbau verzeichnen. „Da der Freistaat die Mittel für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für 2016 auf 150 Millionen Euro nochmal kräftig erhöht, wird sich die Wirkungskraft dieser Unterstützung weiter verstärken“, zeigte sich der Finanzminister optimistisch.

Fünf-Jahres-Obergrenze wird aufgehoben

Die Stabilisierungshilfen als Teil des kommunalen Finanzausgleichs wurden 2012 als „Hilfe zur Selbsthilfe“ für besonders strukturschwache Kommunen eingeführt. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind insbesondere Strukturschwäche beziehungsweise eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, den nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Insgesamt wurden in dieser Zeit fast 290 Millionen Euro an Stabilisierungshilfen an Städte, Gemeinden und Landkreise gezahlt. Seit Einführung erhielten 160 Städte und Gemeinden sowie 14 Landkreise diese finanzielle Unterstützung des Staates. „Wir kümmern uns um unsere Kommunen“, stellte Söder fest.

Keine Schulden, Schuldentilgung, hohe Investitionen, solide Rücklagen – das ist die mathematische Erfolgsformel für die Zukunft, und die gibt es nur in Bayern.

Markus Söder

Bislang ist der Bezug der Stabilisierungshilfe pro Kommune auf 5 Jahre beschränkt. „Es besteht mit den kommunalen Spitzenverbänden Einvernehmen, dass wir an dieser Begrenzung des Bezugszeitraumes nicht mehr festhalten wollen. So können wir unsere Kommunen weiter effektiv bei der Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen“, betonte Söder.

Insgesamt 8,8 Milliarden Euro für Kommunen

Schon bei den Beratungen zum neuen Doppelhaushalt 2017/18 im Bayerischen Landtag hatte Söder die Zahlungen in den kommunalen Finanzausgleich und die anderen Hilfen für Bayerns Kommunen besonders hervorgehoben. Deren Wirken werde der Freistaat insgesamt mit dem Rekordbetrag von über 8,8 Milliarden Euro. Darin enthalten seien 150 Millionen Euro jährlicher Stabilisierungshilfen überwiegend für Kommunen im strukturschwachen Nord- und Ostbayern. Diese könnten sich damit entschulden und „wieder aus eigener Kraft stärker werden“, sagte Söder.

Söder rühmte Bayern als „finanziell stärksten Teil Deutschlands“ und hob den Vorsprung des Freistaats gegenüber den anderen Ländern hervor. So liege die Pro-Kopf-Verschuldung in Bayern bei 2317 Euro, in Nordrhein-Westfalen dagegen bei 10.730 Euro. „Keine Schulden, Schuldentilgung, hohe Investitionen, solide Rücklagen – das ist die mathematische Erfolgsformel für die Zukunft, und die gibt es nur in Bayern“, sagte Söder.

Die bayerischen Stabilisierungshilfen für strukturschwache Kommunen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Vorliegen einer finanziellen Härte

Bestehende besondere Haushaltsschwierigkeiten des Landkreises. Es ist eine dezidierte Begründung des Antragstellers zur aktuellen Finanzlage und zur finanziellen Härte erforderlich. Dabei ist unter anderem auf die Entwicklung der freien Finanzspannen, Verschuldung und Rücklagen einzugehen.

und

2. Vorliegen einer strukturellen Härte

Überdurchschnittlicher Einwohner-Rückgang in den letzten zehn Jahren vor dem Jahr der Antragstellung in der Regel ab einem Rückgang von fünf Prozent.

und

3. Vorhandensein eines nachhaltigen Konsolidierungswillens.

  • Erarbeitung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts nach den Erfordernissen beim Pilotprojekt „Struktur- und Konsolidierungshilfen“ erforderlich (analog des 10-Punkte-Katalog für Gemeinden/Städte und tabellarische Übersicht über die konkret zu erzielenden Mehreinnahmen/Minderausgaben).Die Erstellung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts obliegt dem antragstellenden Landkreis und ist vom Kreistag zu beschließen.
  • Sofern im Rahmen der örtlichen oder überörtlichen Rechnungsprüfung Einspar- oder Einnahmepotentiale festgestellt werden, sind diese in das Haushaltskonsolidierungskonzept einzuarbeiten.
  • Falls im Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung noch kein abschließendes Haushaltskonsolidierungskonzept erstellt werden konnte, ist ein Beschluss des Kreistages mit einer Absichtserklärung zur Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts nach dem 10-Punkte-Katalog erforderlich.
  • Zudem ist der schon erarbeitete Teil des Haushaltskonsolidierungskonzepts, in dem die aktuellen und gegebenenfalls in der Vergangenheit (maximal 8 Jahre zurückliegend) bereits beschlossenen Umsetzungen dargestellt werden, einzureichen.
  • Nur in begründeten Ausnahmefällen genügt bei erstmaliger Antragstellung ein Beschluss des Kreistages mit einer entsprechenden Absichtserklärung zur Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts.

Ausgestaltung:

  • Zuweisung als gegebenenfalls mehrjährige Finanzhilfe.
  • Im Antragsjahr kann die mehrjährige Finanzhilfe zunächst als rückzahlbare Überbrückungsbeihilfe gewährt werden, sofern z.B. noch Unterlagen nachzureichen sind.
  • Auszahlung der mehrjährigen Finanzhilfe in jährlichen, ggf. unterschiedlich hohen Ratenüber über regelmäßig maximal fünf Jahre, sofern die Regierung bestätigt, dass das Haushaltskonsolidierungskonzept konsequent umgesetzt wird. Ob eine Stabilisierungshilfe gewährt wird bzw. wie hoch diese ist, wird jedes Jahr im Rahmen des Verteilerausschusses neu entschieden.
  • Neuer Antrag auf Zahlung einer mehrjährigen Finanzhilfe frühestens nach fünf Jahren nach der Auszahlung der letzten Rate der Finanzhilfe möglich.