Die EU denkt über Reformmöglichkeiten für das Dublin-Verfahren nach. (Bild: Imago/Ralph Peters)
EU-Asylrecht

Kabinett begrüßt Vorstoß aus Brüssel

Die Vorschläge der EU-Kommission zu einer Reform des Asylrechts stoßen bei der Bayerischen Staatsregierung auf positive Resonanz. Gleichzeitig betont Innenminister Herrmann, dass aus bayerischer Sicht die vordringlichste Aufgabe eine Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sein muss. Dafür müsse man das Dublin-Verfahren ganz neu ordnen.

Die Bayerische Staatsregierung wird die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems „kritisch begleiten und die Interessen Bayerns einbringen“. So steht es im Bericht zur jüngsten Kabinettssitzung, bei dem sich der Ministerrat mit den aus Brüssel bekannt gewordenen Reformvorschlägen für die EU-Asylpolitik beschäftigte.

Staatsregierung benennt drei Hauptpunkte für Reformen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zufolge stehen aus Sicht des Freistaats drei wesentliche Aspekte im Vordergrund. Herrmann: „Wir müssen mit einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Maßnahmen ergreifen, die die Zuwanderung steuern und begrenzen“, teilte der CSU-Minister mit. Außerdem müsse man europaweit sicherstellen, dass die Asylverfahren schneller und effizienter würden. „Und zum dritten wollen wir eine echte und gerechtere Verantwortungsteilung unter den Mitgliedstaaten erreichen.” Für diese drei Ziele ist nach den Worten des Innenministers insbesondere erforderlich, die Dublin-Verordnung neu zu fassen. Herrmann: „Ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem muss sicherstellen, dass ein Durchwinken von Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union verhindert wird und hier für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, die Einreise zu verweigern.“

Ein gemeinsames Europäische Asylrecht muss sicherstellen, dass ein Durchwinken von Asylsuchenden innerhalb der EU verhindert wird und die Möglichkeit besteht, die Einreise zu verweigern.

Joachim Herrmann, Bayerischer Innenminister

Auf positive Resonanz trifft in München der EU-Vorschlag, einen Asylantragsteller im Rahmen der Dublin-Verordnung künftig dazu zu verpflichten, im Mitgliedstaat der ersten Einreise seinen Antrag zu stellen und sich dort aufzuhalten. In dem Moment, wo ein Antragsteller dagegen verstößt, soll dessen Asylantrag in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden. Zudem soll ein Antragsteller nur dort, wo er sich aufhalten muss, Anspruch auf die volle Bandbreite an Leistungen haben. Außerdem sind für die verschiedenen Schritte des Dublin-Verfahrens kürzere Fristen vorgesehen, um Überstellungen in andere Dublin-Staaten zu beschleunigen und die Zuständigkeit schneller zu bestimmen. Gute Schritte, wie Herrmann betont. Aber jetzt müsse eben auch die schnelle Umsetzung kommen: „Die Umsetzung dieser Änderungen muss nun oberste Priorität haben, um die Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems generell wieder herzustellen.“

Bayern fordert mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden

Im Rahmen der Neufassung der Verordnung für eine Europäische Datenbank, in der Fingerabdrücke gespeichert werden (sogenannte Eurodac-Verordnung), fordert Bayern einen verbesserten und unmittelbaren Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die dort gespeicherten Daten. Herrmann: „Die neuen Nutzungsmöglichkeiten, um abgelehnte Asylbewerber zu identifizieren und zurückzuführen oder illegal eingereiste Personen festzustellen, werden einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rückführungsmöglichkeiten leisten.“

Kritik an Anerkennungspraxis

Kritisch sieht die Staatsregierung die Vorschläge der Europäischen Kommission für neue Regelungen im Asylverfahren und der Anerkennungspraxis. Die in der ganzen EU geltenden Verordnungen sollen dabei nach dem Wunsch Brüssels an die Stelle der bisherigen Richtlinien treten. „Wir wollen keine Gleichmacherei durch Verordnungen, vielmehr müssen wir nationale Handlungsspielräume erhalten“, sagte Innenminister Herrmann. Daher müsse es weiterhin bei Richtlinien bleiben. „Wir wehren uns gegen den Wegfall nationaler Listen von sicheren Herkunfts- und Drittstaaten“, betonte der CSU-Mann. Eine gemeinsame EU-Liste sei zwar sehr sinnvoll, könne aber nationale Listen nicht ersetzen.

Schutzstatus für „Urlauber“ soll erlöschen

Auch die Berichte der vergangenen Wochen, wonach Asylbewerber offenbar Urlaub in ihren Herkunftsstaaten gemacht hatten, spielten bei der Kabinettssitzung eine Rolle. Die Staatsregierung forderte, Asylbewerbern, die zu Urlaubszwecken in ihre Heimat zurückreisen, den Schutzstatus eines Asylbewerbers automatisch abzuerkennen. Darüber hinaus regt Bayern eine Änderung der Familienzusammenführungsrichtlinie mit dem Ziel an, auch den Familiennachzug bei Flüchtlingen grundsätzlich von der Sicherung des Lebensunterhalts und dem Nachweis ausreichenden Wohnraums abhängig zu machen, um so einer weiteren Zuwanderung in die Sozialsysteme vorzubeugen.