Das Asylrecht in Deutschland wird verändert. (Foto: Imago/Christian Ohde)
Wohnsitzzuweisung

„Mit uns leben, nicht neben uns“

Ab sofort dürfen Bayerns Bezirke anerkannten Asylbewerbern für drei Jahre deren Wohnsitz vorschreiben. Mit der Wohnsitzzuweisung und der Verteilung der anerkannten Asylbewerber will Sozialministerin Müller der Bildung von Parallelgesellschaften entgegen wirken und die Integration fördern. Mit der Regelung setzt Bayern neue Maßstäbe in der Asylpolitik.

Ab diesem Monat dürfen die Bezirksregierungen im Freistaat anerkannten Asylbewerbern für drei Jahre einen Wohnsitz vorschreiben. Damit sollen laut Bayerns Sozialministerin Emilia Müller negative Effekte der hohen Zahl von Asylverfahren abgemildert oder ganz verhindert werden. „Mit der Wohnsitzzuweisung gewährleisten wir, dass Migrantinnen und Migranten in Bayern mit uns leben und nicht neben uns“, sagte die CSU-Politikerin. So verhindere der Freistaat die Bildung von Parallelgesellschaften und fördere zugleich die Integration.

Verteilung im ganzen Freistaat soll Parallelgesellschaften verhindern

Der Freistaat ist das erste Bundesland, das die sogenannte Wohnsitzzuweisung zulässt. Gesetzliche Grundlage für die Regelung ist das seit Anfang August geltende Integrationsgesetz des Bundes. Dieses erlaubt den Ländern, auch für anerkannte Flüchtlinge Regeln zur Wahl des Wohnsitzes zu erlassen. Bisher war das nur für Asylsuchende im Verfahren möglich. Den Ländern war dabei freigestellt worden, ob sie konkrete Wohnorte vorschreiben oder umgekehrt den Umzug in bestimmte Städte oder Regionen verbieten. Bayern hat sich bei seiner Regelung für eine konkrete Zuweisung eines Wohnortes entschieden. Die Verteilung der anerkannten Asylbewerber im gesamten Freistaat sei der effektivste Weg zur Verhinderung von Parallelgesellschaften.

Mit der Wohnsitzzuweisung gewährleisten wir, dass Migrantinnen und Migranten in Bayern mit uns leben und nicht neben uns.

Emilia Müller, CSU

Ausnahmen für Azubis und sozialversichungspflichtig Beschäftigte

Die Wohnsitzzuweisung gilt für alle anerkannten Asylbewerber in Bayern. Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Personen, die bereits eine Ausbildung absolvieren oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie müssen mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von mindestens 712 Euro nachweisen.

„Begonnene Integration vor Ort“ soll gefördert werden

Emilia Müller teilte mit, die Bezirksregierungen würden die Unterzubringenden in der Regel dorthin zuweisen, wo sie schon während des Asylverfahrens untergebracht waren. Die Verteilung richte sich nach der auf die Einwohnerzahl festgelegten Quote, die bereits jetzt schon für Asylbewerber gilt. Diese werde auf anerkannte Flüchtlinge erweitert. Damit würden die meisten Flüchtlinge nach der Anerkennung zunächst einmal weiterhin dort leben, wo sie schon während des Asylverfahrens untergebracht waren. „So können wir auf die bereits begonnene Integration vor Ort aufbauen“, sagte die CSU-Politikerin.

Mit der Verteilung auf das ganze Land soll außerdem verhindert werden, dass die Asylbewerber weiterhin zu großen Teilen in die bayerischen Ballungszentren ziehen. Besonders die Großstädte, wo der Wohnraum ohnehin bereits knapp ist, verzeichnen insgesamt hohe Zuzugsraten.

(dos/dpa)