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Wohnsitzzuweisung

„Mit uns leben, nicht neben uns“

Ab sofort dürfen Bayerns Bezirke anerkannten Asylbewerbern für drei Jahre deren Wohnsitz vorschreiben. Mit der Wohnsitzzuweisung und der Verteilung der anerkannten Asylbewerber will Sozialministerin Müller der Bildung von Parallelgesellschaften entgegen wirken und die Integration fördern. Mit der Regelung setzt Bayern neue Maßstäbe in der Asylpolitik.

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