Winfried Bausback, Bayerischer Justizminister. (Foto: Archiv)
Justizminister Bausback

„Wir brauchen den Straftatbestand der sexuellen Belästigung“

Soll sexuelle Belästigung eine Straftat werden? Geht es nach Bayerns Justizminister Winfried Bausback, lautet die Antwort: Ja. Man müsse Schutzlücken und Widersprüche im deutschen Sexualstrafrecht unbedingt auflösen, sagt der CSU-Politiker. Heute befasst sich der Bundesrat mit dem Thema.

Der Bundesrat berät heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts. Bayerns Justizminister Winfried Bausback sagte dazu im Vorfled der Sitzung, es sei dringend an der Zeit, die bestehenden Schutzlücken und Wertungswidersprüche im Sexualstrafrecht zu beseitigen. „Der Entwurf des Bundesjustizministers ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte der CSU-Politiker mit Blick auf den Entwurf seines SPD-Amtskollegen Heiko Maas im Bund. „Mehr aber leider auch nicht.“ Der Entwurf schöpfe den Handlungsbedarf bei Weitem nicht aus. „Wir brauchen weitergehende Verbesserungen des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“, forderte Bausback.

„Die Übergriffe sind ein gravender Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung“

Schutzlücken sieht der bayerische Justizminister vor allem bei sexuellen Belästigungen körperlicher Art: „Übergriffe, wie der flüchtige Griff an das Gesäß oder den Busen, stellen für die Opfer einen gravierenden Eingriff in ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung dar. Dies muss sich auch im Strafgesetzbuch widerspiegeln.“

Der Entwurf des Bundesjustizministers bewirke insoweit aber keine nachhaltige Verbesserung. „Ein eigenständiger Straftatbestand der sexuellen Belästigung ist dringend erforderlich. Die unzureichende Bewältigung der Problematik des „Begrapschens“ mit den Mitteln des Beleidigungstatbestandes muss endlich ein Ende haben“, fordert Bausback.

Mit Blick auf die Ereignisse in Köln sieht Bausback weiteren Handlungsbedarf auch bei sexuellen Übergriffen, die aus Gruppen heraus oder durch Gruppen begangen werden. „Solche Taten müssen angemessen erfasst und geahndet werden können“, so der Minister.

Kritik an Maas-Entwurf

Allerdings lehnt Bausback die im Gesetzentwurf des Bundesjustizministers vorgesehene Streichung des besonders schweren Falls bei einer Nötigung zu sexuellen Handlungen klar ab. „Damit würden neue Schutzlücken geschaffen. Und das gerade für den Bereich der Straftaten im Internet“, so der bayerische Justizminister. „Dort passiert es leider viel zu häufig, dass Opfern mit der Veröffentlichung kompromittierender Bilder gedroht wird, wenn sie nicht sexuelle Handlungen an sich vornehmen“, so der Minister. Das Strafrecht müsse weiterhin eine klare und scharfe Antwort auf derartige Taten haben.