Themenseite: Sexualstrafrecht
Sexualstrafrecht

„Nein“ heißt jetzt wirklich „Nein“

Der Bundestag hat das Sexualstrafrecht verschärft – mit deutlich erkennbarer Handschrift der CSU-Landesgruppe und der bayerischen Staatsregierung. Nun gilt das Prinzip: „Nein heißt Nein“. Strafbar macht sich ein Täter damit nicht nur, wenn er Gewalt anwendet oder androht, sondern sich über den erkennbaren Unwillen seines Opfers hinwegsetzt. Ausländische Täter können rascher ausgewiesen werden.

mehr lesen
Sexualstrafrecht

Bayern und Sachsen fordern Nachbesserungen

Bei der Gesetzesnovelle zu einer Verschärfung des Sexualstrafrechts sehen die Justizminister aus Bayern und Sachsen noch Nachholbedarf. Der Entwurf des Bundes gehe „nicht weit genug“, sagt etwa Bayerns Ressortchef Bausback. Zusammen mit Sachsens Minister Gemkow fordert Bausback, sexuelle Belästigung als Straftatbestand zu definieren.

mehr lesen
Sexualstrafrecht

JA zu „NEIN heißt NEIN!“

Recht und Gerechtigkeit, das sind allzu oft zwei verschiedene Dinge. Besonders im Bereich der Sexualstraftaten erfüllen die Urteile nicht immer das Rechtsempfinden der Opfer. Schuld daran sind Lücken im Gesetz, die nun geschlossen werden sollen. Ein Gastbeitrag von Dr. Silke Launert zur geplanten Sexualstrafrechtsreform.

mehr lesen
Gesetzesänderung

Lücken im Sexualstrafrecht

Die Verschärfung des Sexualstrafrechtes ist ein Erfolg, geht aber noch nicht weit genug. Lücken im Sexualstrafrecht konnten geschlossen werden und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wurde verbessert. Straftaten wie in Köln aus einer Gruppe heraus stoßen jedoch auf Beweisprobleme. Hamburg legt darum einen weiteren Gesetzentwurf mit dem Tenor „Nein heißt Nein“ vor.

mehr lesen