Dauerthema für Debatten: Der Wohnungsbau. (Bild: Imago/Sven Simon)
Wohnimmobilienkredite

Haus und Grund werden faktisch entwertet

Interview Die Zeiten für Immobilienfinanzierungen sind aufgrund der niedrigen Zinsen günstig wie nie. Doch das neue Gesetz zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie zwingt Banken zu einer restriktiveren Kreditvergabe. Verbraucher haben es nun deutlich schwerer, ein Baudarlehen, eine Anschlussfinanzierung oder einen Kredit für eine Renovierung aufzunehmen. Ein Interview mit Jürgen Gros.

Ein Interview mit Dr. Jürgen Gros, Vorstand des Genossenschaftsverbands Bayern, zu einem weitgehend unbekannten Aspekt der europäischen Bankenpolitik.

Bayernkurier: Herr Gros, seit dem 21. März gilt die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Welche Auswirkungen hat das neue Regelwerk für Kreditnehmer?

Gros: Ganz klar: Der Gesetzgeber zwingt die Banken mit den neuen Vorschriften zu einer restriktiveren Vergabe von Immobiliendarlehen. Das kann dazu führen, dass Verbraucher, die bis zum 20. März 2016 kreditwürdig waren, seit dem 21. März keinen Kredit mehr bekommen dürfen. Das ist nicht nur für die betroffenen Personen ein Problem. Darunter leidet perspektivisch auch die Baubranche. Schließlich führen weniger Kredite dazu, dass weniger gebaut und renoviert wird. Und das wirkt sich ganz schnell auf die Auftragslage des Maurers, des Bodenverlegers, des Elektrikers, des Sanitärinstallateurs oder des Malers aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das beabsichtigt hat.

Bayernkurier: Warum wird die Kreditvergabe durch die Richtlinie ausgebremst?

Gros: Das Umsetzungsgesetz verlangt, dass Banken Immobilienkredite nur noch nach intensiver Prüfung der Kreditwürdigkeit ausreichen dürfen. Das ist grundsätzlich vernünftig, denn es geht um viel Geld und lange Kreditlaufzeiten. Doch abgesehen davon, dass die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken schon in der Vergangenheit eine Kreditpolitik mit Augenmaß betrieben haben: der Gesetzgeber hat es sich leicht gemacht und die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung an mehreren Stellen vage und unbestimmt definiert. Um Rechtsrisiken zu vermeiden, müssen Banken nun konservativer vorgehen und im Zweifelsfall Kredite zurückzuhalten. Oder sie müssen sich absichern, wodurch sich die Kreditkonditionen verschlechtern. Damit wird der Hauskauf oder der Umbau gerade für Menschen mit kleineren Einkommen erschwert.

Bayernkurier: Viele Gesetze sind schwammig formuliert. So gravierend klingt das nicht …

Gros: Das ist gravierend. Noch gravierender ist freilich, dass seit dem 21. März die Höhe des Einkommens und des frei verfügbaren Vermögens bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ausschlaggebend sind. Anders als bisher dürfen Kreditinstitute nicht mehr hauptsächlich auf die Werthaltigkeit der grundpfandrechtlichen Sicherheit des finanzierten oder belasteten Grundstücks abstellen. Das heißt, wer mäßig verdient oder eine kleine Rente bezieht, ist womöglich nicht mehr kreditwürdig – selbst wenn er in einer Villa am Starnberger See wohnt. Das ist absurd.

Bayernkurier: Welche Kundengruppen trifft das besonders?

Gros: Das ist unter anderem für Rentner ein Thema. Ich nenne Ihnen dazu ein Beispiel: Ein älteres Ehepaar möchte das eigene Haus altersgerecht umbauen, damit es in Zukunft darin wohnen bleiben kann. Verfügen die beiden nur über eine bescheidene Rente, die den Kapitaldienst allenfalls knapp übersteigt, werden sich die Banken in Zukunft zurückhalten müssen. Früher hätten sie so eine Renovierung in der Regel finanziert, da das Darlehen durch den Grundbesitz besichert gewesen wäre. Doch das hauptsächliche Abstellen auf den Wert des Grundstücks ist bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nicht mehr zulässig. Bitteres Fazit: Das Gesetz untersagt die Kreditvergabe.

Bayernkurier: Gibt es weitere Beispiele?

Gros: Landwirte. Die sind zum Teil vermögend, weil ihnen landwirtschaftliche Flächen gehören. Allerdings ist bei manchen Landwirten die Liquiditätslage aufgrund der gesunkenen Preise für Agrarerzeugnisse angespannt. Wenn jetzt einer den Dachstuhl seines Wohnhauses ausbauen will, wird er es unter Umständen schwer haben, eine Finanzierung zu bekommen. Früher wäre in solchen Fällen in der Regel ein Darlehen vergeben worden, da der Wert der mit Grundschulden belasteten Grundstücke den Darlehensbetrag überstieg. Das ist jetzt nicht mehr erlaubt.

Bayernkurier: Damit wird Immobilienvermögen deutlich unattraktiver.

Gros: Das ist der springende Punkt. Wenn Immobilieneigentümer Haus oder Wohnung nicht mehr zur Kreditrückführung einbringen können, wird ihr Grund- und Immobilienvermögen faktisch entwertet. Oder anders gesagt: Die Bürger werden bei der Verfügung über ihr Vermögen bevormundet. Diesen Eingriff in die persönliche Freiheit muss der Gesetzgeber korrigieren. Wir werden nicht müde werden, darauf zu drängen.