Beim Großteil der bayerischen Bevölkerung kommt das Betreuungsgeld Umfragen zufolge gut an. Die SPD versucht allerdings offenbar, das Projekt zu blockieren. (Foto: Imago/Christian Ohde)
Betreuungsgeld

Auf dem Rücken der Familien

Die Opposition verzögert das Landesbetreuungsgeld, weil es ihr nicht in das eigene ideologisch verkrampfte Familienbild passt. Sie verlangte nun im Sozialausschuss eine "Anhörung", obwohl nun wirklich alles zu dem Thema gesagt und diskutiert wurde. Damit ist klar, dass es nur darum geht, der CSU eins auszuwischen. Solche Handlungen fördern die Politikverdrossenheit und schaden den Familien.

„Auch wenn die Opposition das Landesbetreuungsgeld aus ideologischen Gründen verzögert, werden wir den Familien echte Wahlfreiheit bieten“, erklärte Kerstin Schreyer-Stäblein, stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Eigentlich hätte das Landesbetreuungsgeld zum 1. April eingeführt werden sollen, die Opposition verzögert das zuständige Gesetz aber dadurch, dass sie im Sozialausschuss von ihrem Minderheitenrecht Gebrauch gemacht hat, eine Anhörung zu verlangen. Da aber schon längst jedes Argument für und gegen das Betreuungsgeld ausgetauscht worden ist und schon längst alle Beteiligten gehört wurden, geht es der Opposition ganz offensichtlich nur darum, der CSU eins auszuwischen. Sie trifft aber mit ihrer Verzögerungstaktik letztlich nur die Familien. Besonders jene, die bereits einen Antrag gestellt haben und ihr Kind lieber zu Hause betreuen wollten.

Ideologie beschränkt den Horizont

Doch das passt nicht ins ideologische Bild der SPD und der Grünen, wonach der Staat besser für alles ist, also auch für die Kinderbetreuung. Offiziell verkauft wird das mit der Prämisse, man müsse doch allen Müttern über Kinderbetreuungseinrichtungen die Möglichkeit bieten, rasch wieder arbeiten zu können. So einfach gestrickt ist das Leben aber nicht. Natürlich gibt es Familien, die auf ein Zweiteinkommen angewiesen sind, in denen die Mutter der Hauptverdiener ist oder wo sie einfach gerne wieder arbeiten will. Es gibt leider auch Familien, deren Kinder in der Betreuungseinrichtung besser aufgehoben sind als zu Hause. Und ja, es gibt auch Familien, die das Geld in Anspruch nehmen und ihre Kinder daheim vernachlässigen. Aber es gibt eben auch sehr viele Familien, die ihre Kinder lieber zu Hause betreuen wollen, liebevoll und ernsthaft. Studien belegen zudem, dass es gerade für Kinder in den ersten drei Lebensjahren enorm wichtig ist, eine enge emotionale Bindung zu den Eltern, das „Urvertrauen“, entwickeln zu können.

Wir unterstützen Familien bei der Wahl, ob sie ihr Kind in einer Kindertagesstätte oder zu Hause selbst betreuen wollen.

Joachim Unterländer

„Betreuungsgeld und Kindertageseinrichtungen stehen nicht in Konkurrenz zu einander“, betont Joachim Unterländer, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration des Bayerischen Landtags. „Wir unterstützen Familien bei der Wahl, ob sie ihr Kind in einer Kindertagesstätte oder zu Hause selbst betreuen wollen. Die Opposition möchte den Familien diese Wahlfreiheit erheblich erschweren, doch staatliche Betreuungsangebote und Betreuung zuhause sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden.“ Der Freistaat werde weiterhin am KiTa-Ausbau festhalten. Und auch an der Zielmarke, bis 2018 jedem Schüler ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot bereitzustellen, werde nicht gerüttelt. Schreyer-Stäblein ergänzte:

Es ist traurig, dass die Familien in Bayern nun länger auf die Einführung des Landesbetreuungsgeldes warten müssen. Gerade bei Familien mit vielen Kindern und dementsprechend hohen Aufwendungen wäre diese Sozialleistung des Freistaates dringend nötig – je eher, desto besser. Die Verzögerungstaktik der SPD-Fraktion ist daher zutiefst unsozial.

Betreuungsgeld und Krippenförderung seien eine „Zwillingslösung“, betonte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. „Die Eltern in Bayern wollen das Betreuungsgeld und sie werden es auch bekommen“, erklären die beiden CSU-Politiker. „Die Opposition täte gut daran, echte Wahlfreiheit bei der Kindererziehung zu unterstützen, statt unseren bayerischen Familien ihre politische Ideologie aufzuzwingen.“

Die Voraussetzungen

Zentrale Voraussetzung für den Anspruch auf Betreuungsgeld ist, dass die Familien keine nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Das Bayerische Betreuungsgeld kann grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat eines Kindes beansprucht werden. Es wird 150 Euro monatlich für höchstens 22 Lebensmonate betragen.

Doch die Opposition im Bayerischen Landtag verzögert derzeit die Einführung des Bayerischen Landesbetreuungsgeldes. Das bedeutet für die Familien eine tatsächliche Verzögerung bei der Auszahlung. Seit das Bundesverfassungsgericht im Juli 2015 das Betreuungsgeld wegen fehlender Zuständigkeit des Bundes gekippt hat, dürfen keine neuen Anträge mehr bearbeitet und bewilligt werden (bis dahin genehmigte Anträge genießen Vertrauensschutz und erhalten noch Zahlungen).

Antragsstau wird größer

Die bayerische Sozialministerin Emilia Müller wies darauf hin, dass der Antragsstau immer größer werde und die Nachfragen immer mehr. Die Wartezeit für die Familien wird immer länger, auch wenn ihnen von der Staatsregierung eine rückwirkende Zahlung bis zum 1. Januar 2015 zugesichert wurde. Mehr als 73 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern in Bayern nahmen das Betreuungsgeld an, als es noch vom Bund gezahlt wurde. Dies ist ein überwältigender Beweis, wie gerne viele Familien ihr Kind lieber zu Hause betreuen wollen. Diese Familien können sich nun bei der Opposition bedanken, dass sie auf ihr Geld warten müssen.