Hoteliers oder Gastronomen haften nicht, wenn ihre Gäste illegal Dateien herunterladen. Das empfiehlt Generalanwalt Maciej Szpunar in einer Stellungnahme dem Europäischen Gerichtshof. Betreiber können zwar verpflichtet werden, die Rechtsverletzungen zu verhindern. Geschädigte könnten aber nicht verlangen, dass Betreiber ihr kostenloses WLAN stilllegen, durch ein Passwort sichern oder die Kommunikation überwachen.
Störerhaftung macht Betreiber haftbar
Bislang gilt in Deutschland die sogenannte Störerhaftung. Die Richtlinie aus dem Jahr 2000 regelt vornehmlich die Haftung von professionellen Datennetzbetreibern. Damit haftet der Betreiber eines offenen Netzes für alles, was über seinen Internetzugang passiert. Seit Jahren prozessiert Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei dagegen. Jemand hatte über seinen offenen WLAN-Zugang auf einer Tauschbörse ein Musikalbum zum Herunterladen angeboten. Der Musikkonzern Sony verklagte McFadden daraufhin auf Urheberrechtsverletzung. Der Fall ging jetzt bis vor den Europäischen Gerichtshof.
Betreiber weiterhin in der Pflicht
Generalanwalt Maciej Szpunar legte die Richtlinie zwar zugunsten des Betreibers aus, schlug aber vor, dass ein Gericht Geldbußen verhängen kann, wenn beispielsweise ein Hotel- oder Barbesitzer nichts gegen nachgewiesene illegale Downloads über sein Netzwerk unternimmt. „Diese Haftungsbeschränkung steht nicht nur einer Verurteilung des Vermittlers zur Leistung von Schadensersatz entgegen, sondern auch seiner Verurteilung zur Tragung der Abmahnkosten und der gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der von einem Dritten begangenen Verletzung des Urheberrechts“, heißt es in der Pressemitteilung von Szpunar.
Unterscheidung zwischen privat und gewerblich
CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek räumt ein, dass mit der Stellungnahme die ursprünglich angedachte Verpflichtung, WLAN-Netze mit Passwörtern schützen zu müssen, nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Er verweist aber darauf, dass der Generalanwalt wieder eine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen WLAN-Betreibern vorgenommen habe. In seiner Stellungnahme bezieht sich Generalanwalt Szpunar auf Gewerbetreibende. Das EU-Recht sieht laut CDU-Politiker Jarzombek dennoch „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen vor, um dauerhaften Missbrauch zu vermeiden.