Tausende Asylbewerber in Illegalität abgetaucht?
In Deutschland verliert sich die Spur von rund 13 Prozent der als Asylbewerber registrierten Menschen. Zudem sei von bis zu 400.000 Flüchtlingen im Land weder Name noch Identität bekannt. An der deutsch-österreichischen Grenze hat Deutschland in diesem Jahr bereits Tausende ohne Dokumente abgewiesen.
Asylpolitik

Tausende Asylbewerber in Illegalität abgetaucht?

In Deutschland verliert sich die Spur von rund 13 Prozent der als Asylbewerber registrierten Menschen. Zudem sei von bis zu 400.000 Flüchtlingen im Land weder Name noch Identität bekannt. An der deutsch-österreichischen Grenze hat Deutschland in diesem Jahr bereits Tausende ohne Dokumente abgewiesen.

Von gut jedem achten registrierten Flüchtling verliert sich nach seiner behördlichen Erfassung die Spur. Im vergangenen Jahr kamen rund 13 Prozent der als Asylbewerber registrierten Menschen nicht bei der zuständigen Aufnahmeeinrichtung an. Das berichtet das Bundesinnenministerium, laut Süddeutscher Zeitung.

Hunderttausende ohne Identität

Das bedeutet: von mehr als 143.000 Menschen ist nicht klar, ob sie in andere Länder weitergereist oder in die Illegalität abgetaucht sind. Denn insgesamt waren 2015 etwa 1,1 Millionen Flüchtlinge erstmals im sogenannten Easy-System erfasst worden. Aber es sind nicht nur über 140.000 Asylbewerber verschwunden, sondern von bis zu 400.000 Menschen im Land seien den Behörden Namen und Identität nicht bekannt. Das bestätigt Frank-Jürgen Weise, Chef des Bundesamtes für Migration (Bamf).

Weniger Abweisungen in andere EU-Länder

Deutschland hat zudem immer weniger Asylbewerber an eigentlich zuständige EU-Länder abgegeben. Deutsche Behörden stellten nur noch bei jedem zehnten Asylbewerber die Anfrage an einen EU-Partner, diesen zurückzunehmen – 2014 war dies bei jedem fünften der Fall. Laut dem Dublin-System der EU ist derjenige Mitgliedsstaat für den Schutzsuchenden verantwortlich, in dem der Flüchtling erstmals EU-Boden betritt. Für Syrer hatte Deutschland das Prinzip zeitweise nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich außer Kraft gesetzt.

Tausende ohne Reisedokumente abgewiesen

Das Bundesinnenministerium habe jedoch darauf verwiesen, dass Drittstaatsangehörige, die die Einreisevoraussetzungen des Schengener Grenzkodexes nicht erfüllen, an der Grenze zurückgewiesen werden können, wenn sie dort kein Asyl beantragen. Zu den Voraussetzungen für eine Einreise gehört unter anderem der Besitz gültiger Reisedokumente und Visa, sowie der Besitz ausreichender finanzieller Mittel. So hat Deutschland an der deutsch-österreichischen Grenze in diesem Jahr bereits 7000 Flüchtlinge abgewiesen, laut SZ. Dabei handelte es sich um Menschen, die weder im Besitz der erforderlichen Reisedokumente waren, noch Asyl beantragt haben – also etwa um Flüchtlinge, die durch Deutschland in ein anderes Land weiterreisen wollten.

Im Januar wurde dem Bericht zufolge zirka 5.000 Flüchtlingen die Einreise verweigert. Die meisten von ihnen kamen demnach aus Afghanistan (etwa 1200), Marokko (700), Iran (600), Syrien (500) und Irak (500). In den ersten drei Februar-Wochen wurden nach SZ-Angaben weitere 2300 Flüchtlinge zurückgewiesen. Für diese gebe es noch keine Aufschlüsselung nach Herkunftsländern.

Bayerns Praxis ist Vorbild für Asylpaket II

Um die Zahl der Flüchtlingen zu reduzieren und Ausweisungen zu erleichtern, hat der Bundestag jetzt das Asylpaket II beschlossen. Die bayerische Staatsregierung begrüßte die Verabschiedung: Das Gesetz sei längst überfällig gewesen und trage eine klare bayerische Handschrift, betont Staatskanzleichef und Bundesratsminister Marcel Huber (CSU). In Manching und Bamberg habe Bayern schon frühzeitig gesonderte Rückführungseinrichtungen für Antragsteller mit geringer Bleibeperspektive gegründet, die nun Vorbild für den Bund seien.

dpa/AS