Bundestag beschließt Asylpaket II
Die große Koalition hat Handlungsfähigkeit bewiesen und im Bundestag mit klarer Mehrheit das Asylpaket II beschlossen. 429 Parlamentarier stimmten zu, 147 lehnten ab. Die CSU-Landesgruppe hatte nochmals nachdrücklich für eine Zustimmung geworben. Auch der Bundesrat billigte das Asylpaket II.
Klare Mehrheit

Bundestag beschließt Asylpaket II

Die große Koalition hat Handlungsfähigkeit bewiesen und im Bundestag mit klarer Mehrheit das Asylpaket II beschlossen. 429 Parlamentarier stimmten zu, 147 lehnten ab. Die CSU-Landesgruppe hatte nochmals nachdrücklich für eine Zustimmung geworben. Auch der Bundesrat billigte das Asylpaket II.

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das Asylpaket II beschlossen: 429 Abgeordnete stimmten zu, 147 stimmten mit Nein, vier enthielten sich. Bei der Abstimmung haben aus der großen Koalition ein CDU-Abgeordneter und 30 SPD-Parlamentarier mit Nein votiert. Damit demonstrieren Bundesregierung und große Koalition Handlungsfähigkeit, denn das Asylpaket II beinhaltet wichtige Regelungen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise.

Der Verabschiedung war eine monatelange Verzögerung durch die SPD vorausgegangen – die drei Parteichefs der Koalition hatten das Paket bereits am 5. November ausgehandelt. Nun muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. Doch da es aber nicht zustimmungspflichtig ist, kann es die Länderkammer nicht stoppen. Durch Anrufung des Vermittlungsausschusses könnte die Länderkammer das Gesetz noch weiter verzögern, dies deutet sich jedoch nicht an.

Für die nicht im Asylpaket enthaltene Definition weiterer sicherer Herkunftsländer – etwa in Nordafrika – ist hingegen eine Mehrheit im Bundesrat nötig. Dafür wird die Zustimmung zweier grün mitregierter Länder gebraucht.

Separate Einrichtungen für Identitätserschleier

Die Änderungen im Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und im Asylbewerberleistungsgesetz umfassen zum einen beschleunigte Asylverfahren für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für Asylbewerber, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, ihre Papiere vernichten oder ähnliches. Diese Asylbewerber werden in eigenen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht und nicht auf die Kommunen verteilt. Asylbewerber, die sich nicht in den für sie vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen melden, erhalten nur eingeschränkte Leistungen.

Desweiteren wird der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Zudem können Flüchtlinge künftig an den Kosten für Integrationsmaßnahmen beteiligt werden. Parallel dazu wurde das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern verabschiedet.

SPD hat viel Zeit verschwendet

„Die Zeit wird angesichts des andauernden Zustromes immer knapper, deshalb ist es wichtig, entschlossen zu handeln“, betont der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU) angesichts der monatelangen Blockade durch die SPD. „Mit der Schaffung besonderer Aufnahmeeinrichtungen und der Schaffung eines zusätzlich beschleunigten Asylverfahrens für Migranten aus sicheren Herkunftsstaaten reduzieren wir die Anreize für offenkundig nicht Schutzbedürftige deutlich.“ Auch die gesundheitlich begründeten Abschiebehindernisse würden stark eingeschränkt, lobt Mayer: „Gefälligkeits- und Vorratsatteste dürfen keinen Schutz vor der Aufenthaltsbeendigung bieten.“

Wir schränken den Nachzug für subsidiär Schutzberechtigte nicht aus Hartherzigkeit ein, sondern aus Einsicht in die Grenzen unserer Möglichkeiten.

Stephan Mayer, MdB

Auch die Einschränkung des Familiennachzugs hält Mayer für „richtig und verantwortungsvoll“: „Wir schränken den Nachzug für subsidiär Schutzberechtigte nicht aus Hartherzigkeit ein, sondern aus Einsicht in die Grenzen unserer Möglichkeiten, denn bereits heute halten sich mehr als 500.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland auf, denen überwiegend ein Recht auf Nachzug der Kernfamilie zusteht. Der in Deutschland für subsidiär Schutzberechtigte großzügig ausgestaltete Nachzug ist ein wesentlicher Anreiz für eine Antragstellung in unserem Land.“ Andere Staaten gewährten nur das, was das Europarecht zwingend vorschreibt, so Mayer. „Diesen Gleichklang mit den anderen EU-Staaten stellen wir jetzt her.“

Mit dem Gesetz zur Verschärfung der Ausweisung verhelfe die Koalition dem Rechtsstaat zu mehr Geltung, ist Mayer überzeugt: „Wer sein Gastrecht missbraucht, verdient keinen Schutz in Deutschland, sondern eine zügige Abschiebung. Für Vorkommnisse wie die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und anderen Städten darf es keine Toleranz geben. Das liegt auch im Interesse der vielen Schutzberechtigten, die Ihr Gastrecht sehr zu schätzen wissen.“

Grenze der Kapazität ist erreicht

Auch der aus Würzburg stammende CSU-Familienpolitiker Paul Lehrieder begrüßt das Asylpaket II. „Staat und Gesellschaft sind nicht mehr in der Lage, dauerhafte Zuströme der aktuellen Größenordnung zu bewältigen – die Grenze unserer Kapazitäten ist bei weitem erreicht“, so Lehrieder.  „Aus diesem Grund brauchen wir schleunigst eine massive Begrenzung des Zuzugs. Mit den auf den Weg gebrachten Maßnahmen leisten wir hierzu einen großen Beitrag.“

Bei Asylsuchenden reicht künftig eine Freiheits- oder Jugendstrafe von einem Jahr statt bisher drei Jahren aus, um ihnen die Anerkennung zu verwehren.

Paul Lehrieder, MdB

Lehrieder freut sich insbesondere über die Möglichkeit, alle ausländischen Straftäter umgehend auszuweisen: „Nach den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln ziehen wir Konsequenzen und werden künftig straffällig gewordene Ausländer bereits dann ausweisen können, wenn sie zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden sind – unabhängig davon ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Bei Asylsuchenden reicht künftig eine Freiheits- oder Jugendstrafe von einem Jahr statt bisher drei Jahren aus, um ihnen die Anerkennung zu verwehren. Damit machen wir ganz deutlich klar, dass diejenigen Personen, die unsere Hilfe und Aufnahmebereitschaft missbrauchen, sich nicht mehr auf unseren Schutz und unsere Unterstützung berufen können.“

Keineswegs verfassungswidrig

In der vergangenen Woche hatte die öffentliche Anhörung im Bundestag ergeben, dass das Asylpaket II keineswegs verfassungswidrig ist, wie Grüne, Linkspartei und Teile der SPD kritisiert hatten. „Die Mehrheit der Sachverständigen befürwortet die geplanten Regelungen. Sie seien sowohl verfassungs- als auch europarechtskonform“, analysiert der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser.

Die Praktiker vor Ort und die Kommunen drängen seit langem auf die vorliegenden Maßnahmen. Sie kommen keinesfalls überraschend, sondern eher zu spät.

Michael Frieder, MdB

Die von der Opposition geäußerte Kritik, eine Bearbeitung des Gesetzentwurfes sei in der Kürze der Zeit nicht möglich, weist Frieser zurück: „Die geplanten Maßnahmen sind seit November letzten Jahres bekannt. Die Opposition hätte die dreimonatige Verzögerung durch die SPD zur Vorbereitung nutzen können. Die Praktiker vor Ort und die Kommunen drängen seit langem auf die vorliegenden Maßnahmen. Sie kommen keinesfalls überraschend, sondern eher zu spät.“

Wer seine eigenen Bürger nicht zurücknimmt, hat keine Entwicklungshilfe verdient

Wenn Ausweispapiere fehlen – oder bewusst von den Asylbewerbern vernichtet wurden – ist dies eines der wichtigsten Abschiebehemmnisse. Rund 70 Prozent der irregulär Eingereisten geben an, keine Identitätsdokumente zu besitzen. Viele Heimatländer von abgelehnten Asylbewerbern weigern sich vehement, ihre Staatsbürger wieder aufzunehmen. Bundesinnenministerium und Auswärtiges Amt haben nun den Druck auf 17 Staaten mit Beschwerdebriefen erhöht (der Bayernkurier berichtete).

„Um die Rücknahme abgelehnter Asylbewerber in ihre Heimatländer zu beschleunigen, sollte sich die Bundesregierung vorbehalten, die Wirtschafts- und Entwicklungshilfe für diese Länder deutlich zu reduzieren“, lobt Frieser diesen Schritt. „Wir dürfen Staaten, die kein Interesse zeigen, uns entgegen zu kommen, nicht konditionslos Hilfen zubilligen. Das Ausstellen von Laissez-Passer-Dokumenten würde die Rückführung in Drittländer zusätzlich beschleunigen.“

Bayern nicht zu 100 Prozent zufrieden

Die bayerische Staatsregierung begrüßte die Verabschiedung des Asylpakets II: Das Gesetz sei längst überfällig gewesen und trage eine klare bayerische Handschrift, betont Staatskanzleichef und Bundesratsminister Marcel Huber (CSU). In Manching und Bamberg habe Bayern schon frühzeitig gesonderte Rückführungseinrichtungen für Antragsteller mit geringer Bleibeperspektive gegründet, die nun Vorbild für den Bund seien.

Allerdings ist Bayern nicht zu 100 Prozent mit dem Gesetz zufrieden, so Huber: „Dies genügt bei weitem noch nicht. Der anhaltende Zustrom von Flüchtlingen ist ohne eine Obergrenze nicht verkraftbar und gefährdet eine erfolgreiche Integration. Gelingende Integration ist aber die Voraussetzung dafür, dass die Arbeitslosigkeit niedrig und der Wohlstand erhalten bleiben.“

(dpa/wog)