„Wer hier leben will, muss ‚Ja‘ zu unseren Werten sagen“
Unter dem Slogan „Fördern und Fordern" beschließt das Bayerische Kabinett ein eigenes Landesintegrationsgesetz. Mit der neuen Regelung wolle der Freistaat, das „Land der gelingenden Integration" bleiben, sagt Staatskanzleichef Huber. Besonderes Augenmerk legt die Staatsregierung auf das Erlernen der deutschen Sprache und ein Bekenntnis zum Wertekanon.
Integrationsgesetz

„Wer hier leben will, muss ‚Ja‘ zu unseren Werten sagen“

Unter dem Slogan „Fördern und Fordern" beschließt das Bayerische Kabinett ein eigenes Landesintegrationsgesetz. Mit der neuen Regelung wolle der Freistaat, das „Land der gelingenden Integration" bleiben, sagt Staatskanzleichef Huber. Besonderes Augenmerk legt die Staatsregierung auf das Erlernen der deutschen Sprache und ein Bekenntnis zum Wertekanon.

Der Bayerische Ministerrat hat heute den Entwurf eines Bayerischen Integrationsgesetzes beschlossen. Unter dem Grundsatz  „Fördern und Fordern“ hat die Staatsregierung ein Gesetz verabschiedet, das von Integrationsministerin Emilia Müller und Staatskanzleichef Marcel Huber (beide CSU) entwickelt worden war. Bayern sei heute das Land der gelingenden Integration, teilte Huber mit. Das solle auch so bleiben. „Die erfolgreiche Integration der dauerhaft bleibeberechtigten Migranten ist eine entscheidende Zukunftsaufgabe für unsere Gesellschaft.“

Bayerisches Gesetz  „erforderlich“

Integrationsministerin Müller sagte, die große Zahl der Menschen, die nach Bayern kämen, machten ein bayerisches Integrationsgesetz  „unbedingt erforderlich“. „Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und sozialer Erfahrung sowie mit verschiedenen ethnischen, kulturellen und religiösen Prägungen braucht Regeln“, sagte die Ministerin in einer Stellungnahme. Deshalb habe man das Bekenntnis zur Leitkultur, zur  „identitätsbildenden Prägung unseres Landes“, auch als Präambel an den Anfang des Gesetzes gestellt.

Entwurf des Bayerischen IntegrationsgesetzesPlay Video
Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes

Diesen Umstand betonte auch Marcel Huber: „Wer in Bayern dauerhaft leben will, muss ‚Ja‘ zu unserem Wertekanon aus Grundgesetz und Bayerischer Verfassung sagen.“ Wer dagegen die Rechts- und Werteordnung missachte, Toleranz und Solidarität ausnutze oder zu Hass und Intoleranz aufrufe, dem trete man künftig mit Sanktionen wehrhaft entgegen.

Verpflichtung zur Integration

In dem Gesetz formuliert der Ministerrat sieben zentrale Punkte, die für eine gelingende Integration erfüllt werden müssen. Dabei wird klar definiert, welche Voraussetzungen von Seiten der Ankommenden vorliegen müssen, um dauerhaft Teil der bayerischen Gesellschaft zu werden. Von den Flüchtlingen wird laut Gesetz erwartet, dass sie die deutsche Sprache erlernen. Bereits im fünften Lebensjahr sollen die Deutschkenntnisse laut Gesetz der Kinder überprüft werden. Wenn nötig, wird ein Vorkurs Deutsch angeboten. Eltern, die einen Sprachtest bei ihrem Kind verweigern, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Wer lange genug Zeit hatte, Deutsch zu lernen, es aber nicht getan hat, der muss künftig einen Dolmetscher selbst zahlen, wenn er im behördlichen Verkehr einen benötigt.

Achtung der Rechts- und Werteordnung

Auch die Achtung der in Bayern und Deutschland geltenden Rechts- und Werteordnung wird in dem Gesetz klar festgeschrieben: Jeder müsse sich an die Rechtsordnung halten und sie akzeptieren. Das Gesetz enthält hierzu bei Missachtung konkrete Sanktionen wie etwa einen „Grundkurs“ zum Thema. Wer zu diesem Grundkurs nicht erscheint, bekommt ein Bußgeld.

Dialog mit Verbänden und Interessenvertretungen

Wie wichtig die Einführung des Bayerischen Integrationsgesetzes ist, machte Emilia Müller deutlich:  „Mit der Vermittlung unserer Werte schaffen wir die Voraussetzungen für den Erhalt des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft.“ Im Vorfeld ihrer Sitzung waren die Minister mit dem Bayerischen Integrationsrat, der Israelitischen Kultusgemeinde und den Spitzen der Fraktionen des Bayerischen Landtags zu Gesprächen zusammengekommen. Dabei seien die dort gegebenen Anregungen in den Gesetzentwurf eingeflossen. Das Integrationsministerium werde den Dialog jetzt weiterführen, teilte die Staatsregierung mit. Geplant sind Gespräche mit weiteren Verbänden.

Mit der Vermittlung unserer Werte schaffen wir die Voraussetzungen für den Erhalt des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft.

Integrationsministerin Emilia Müller

Lesen Sie hier zentrale Forderungen des Gesetzes im Wortlaut:

 

  1. Das Erlernen der deutschen Sprache: Nur wer deutsch spricht, kann sich vollwertig in die Gesellschaft integrieren und erfolgreich am Arbeitsleben teilhaben. Deshalb wird beim Spracherwerb möglichst frühzeitig angesetzt. Bereits im 5. Lebensjahr sollen die Deutschkenntnisse der Kinder überprüft werden. Wenn nötig, wird ein Vorkurs Deutsch angeboten. Eltern, die sich der Sprachstandserhebung ihres Kindes verweigern, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem gilt: Wer lange genug Zeit hatte, Deutsch zu lernen, es aber nicht getan hat, der muss künftig einen Dolmetscher selbst zahlen, wenn er im behördlichen Verkehr noch einen braucht.
  2. Landesleistungen: Sie erhält künftig nur, wer sich eindeutig identifizieren lässt, z. B. über seinen Pass. Einem missbräuchlich mehrfachen Leistungsbezug aufgrund Mehrfachidentitäten soll so wirksam begegnet werden.
  3. Eine ausgewogene Siedlungs- und Bewohnerstruktur: Die Bildung von Ghettos soll vermieden werden. Weiter soll verhindert werden, dass einzelne Kommunen in ihrer Integrationsfähigkeit überfordert werden. Deshalb wird über die Vergabe von Sozialwohnungen künftig auch eine ‚Strukturkomponente‘ entscheiden. Danach wird neben der Dringlichkeit auch die Bewohnerstruktur im Umkreis berücksichtigt. Ferner ist bereits jetzt eine Verordnungsermächtigung für eine vom Bundesgesetzgeber noch zu schaffende Verteilungsmöglichkeit von anerkannten Flüchtlingen vorgesehen.
  4. Die Achtung unserer Rechts- und Werteordnung: Jeder muss sich an unsere Rechtsordnung halten und sie akzeptieren. Das Gesetz enthält hierzu bei Missachtung konkrete Sanktionen. So kann verpflichtend zu einem „Grundkurs“ vorgeladen werden, der mit der Rechts- und Werteordnung vertraut macht. Wer zu diesem Grundkurs nicht erscheint, bekommt ein Bußgeld.
  5. Das Verbot, die verfassungsmäßige Ordnung zu unterlaufen: Wenn z.B. radikale Imame die Scharia durchsetzen wollen und unsere verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen, droht ihnen ein empfindliches Bußgeld. Denn hier geht es um die Grundfeste der staatlichen Ordnung.
  6. Öffentliche Einrichtungen: Die Kommunen erhalten – ausgehend von den Negativerfahrungen vieler Kommunen bei der Nutzung von Frei- und Hallenbädern – die Möglichkeit, den Zutritt zu ihren öffentlichen Einrichtungen – also Schwimmbad, Bücherei, Stadion etc. – von einer vorherigen Belehrung über die dort einzuhaltenden Regeln abhängig zu machen, wenn sie vermuten, dass diese dem Nutzer nicht bekannt sind.
  7. Der Integrationsbeauftragte und der Bayerische Integrationsrat: Das Gesetz verankert ausdrücklich das Amt des Integrationsbeauftragten und den Bayerischen Integrationsrat.