Untergräbt die Gewaltenteilung in Polen: PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski. (Foto: Damian Burzykowski/Newspix/imago)
Polen

Kaczynski-Partei schaltet Justiz gleich

Eine von politischen Weisungen unabhängig arbeitende Justiz im Sinne der Gewaltenteilung ist eines der Kennzeichen von Rechtsstaaten und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Polens nationalkonservative PiS-Regierung hat diesen Konsens nun verlassen: Nach den öffentlich-rechtlichen Medien wird auch die Justiz gleichgeschaltet. Der Justizminister ist dann gleichzeitig Generalstaatsanwalt.

Nach stürmischer Debatte hat das polnische Parlament die Zusammenlegung von Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft beschlossen. Für die entsprechende Gesetzesänderung stimmten 236 Abgeordnete bei 209 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen. Die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) des früheren Präsidenten Jaroslaw Kaczynski hat im Parlament die absolute Mehrheit.

Alle Staatsanwaltschaften, auch auf regionaler Ebene, werden dem neuen Gesetz nach direkt dem Justizministerium unterstellt. Die Funktion des Generalstaatsanwalts übernimmt Justizminister Zbigniew Ziobro selbst. Er hat das Recht, bei jeder Ermittlung zu intervenieren. Die Gewaltenteilung zwischen Judikative, der richterlichen Gewalt, und Legislative, der politischen, wird dadurch bedroht.

Opposition erhebt schwere Vorwürfe

Rund 60 Gegenanträge der Opposition waren zuvor bei der Abstimmung gescheitert. In der Debatte wurde den Nationalkonservativen vorgeworfen, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu zerstören. Statt dessen drohten die Vertreter der Anklagebehörde zu politischen Funktionären zu werden, warnte etwa die liberalkonservative Opposition.

Damit wird die 2009 von der christdemokratischen Vorgängerregierung eingeführte Reform, die die Staatsanwaltschaft zu einer unabhängigen Einrichtung gemacht hatte, wieder zurückgenommen. Nun soll das Gesetz im Senat, der zweiten Kammer, beraten werden.

Verfassungsgericht, Medien, Statsanwaltschaft

Das Gesetz reiht sich ein in eine Serie umstrittener Reformen wie etwa das neue Mediengesetz, dass der Regierung die Entscheidung über Leitungspositionen in den öffentlich-rechtlichen Medien gibt.

Die PiS-Regierung hatte zuvor auch die Handlungsfähigkeit des Verfassungsgerichts massiv eingeschränkt: Richter sollen ihre Entscheidung nur noch mit Zweidrittelmehrheit treffen können, statt wie bisher mit einfacher Mehrheit. Da zwei Drittel der Richterstimmen in den meisten Fällen als nicht erreichbar gelten, fällt das Gericht aus Sicht von Kritikern als Kontrollinstanz der rechtskonservativen Regierung weitgehend aus.

Die EU-Kommission hat jüngst wegen dieser Angriffe auf Gewaltenteilung und Rechtsstaat durch die PiS jüngst ein Prüfverfahren zur Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet.

dpa/wog