Die Gesundheitskarte soll das Leben für Patienten und Ärzte einfacher machen. Bild: Fotolia/M. Schuppich
Gesundheitswesen

Chancen der Digitalisierung nutzen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen beschlossen. Dazu hat der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stephan Stracke, einige Anmerkungen.

Mit dem „eHealth-Gesetz“ setzt die Koalition eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um: die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens mittels elektronischer Kommunikations- und Informationstechnologien weiter zu verbessern, meint der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Stracke. „Von einer stärkeren Nutzung der Digitalisierung für eine bessere gesundheitliche Versorgung der Menschen profitieren alle: Patienten, Ärzte und Krankenhäuser, Krankenkassen und Unternehmen.“

Die gesetzlich Versicherten verfügen heute schon über eine elektronische Gesundheitskarte. Dies gilt es durch medizinische Anwendungen sowie die Vernetzung zwischen den Ärzten und Krankenhäusern für den Austausch behandlungsrelevanter Informationen weiter zu entwickeln. Der Regierungsentwurf legt dazu einen Gesamtplan für die schnellere Einführung von Anwendungen und einer Datenautobahn im Gesundheitswesen, der Telematikinfrastruktur, vor.

Zugriff erleichtert

Um die Einführung digitaler Anwendungen zu beschleunigen, setzt der Gesetzentwurf klare Vorgaben und Fristen. Wer sich dem neuen Verfahren verweigert, muss finanzielle Konsequenzen hinnehmen. Versicherte erhalten die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch ihre notfallrelevanten medizinischen Daten der elektronischen Gesundheitskarte, auch zur Unterstützung ihrer Behandlung in der Regelversorgung, bereit zu stellen. Das Zugriffsverfahren für Versicherte auf Daten der Gesundheitskarte wird erleichtert, die Patientenautonomie gestärkt.

Auch in der Pflege sowie im Heil- und Hilfsmittelbereich besteht ein stetig steigender Bedarf, schnell und sicher mit anderen Leistungserbringern kommunizieren zu können. Die Telematikinfrastruktur soll deshalb richtiger Weise auch für nicht-approbierte Gesundheitsberufe geöffnet werden. Für diese Leistungserbringergruppe sollte eine Nutzungsmöglichkeit durch entsprechende Zugriffsmöglichkeiten auf Anwendungen gewährleistet werden, soweit diese zur Versorgung der Versicherten durch diese Leistungserbringer notwendig sind.“