Schutz von Grund- und Trinkwasser muss Vorrang haben
Kritik am Gesetzentwurf zum Fracking: CDU-Politiker fordern, dass im Einzelfall der Bundestag entscheiden soll.
Fracking

Schutz von Grund- und Trinkwasser muss Vorrang haben

Kritik am Gesetzentwurf zum Fracking: CDU-Politiker fordern, dass im Einzelfall der Bundestag entscheiden soll.

Die Bundesregierung will die umstrittene Öl- und Gasförder-Methode Fracking künftig nur in Ausnahmefällen genehmigen. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) betonte, dass die strengsten Regelungen vorgelegt werden, „die es jemals gab“. Es werde nur unter schärfsten Auflagen bei oberster Priorität für Umwelt und Trinkwasser möglich sein.

Hohe Hürden für Fracking

Die Hürden sind hoch: So soll Fracking ab 2019 nur mit der Genehmigung eines sechsköpfigen Wissenschaftlergremiums möglich sein. Wasser- und Naturschutzgebiete sind von vornherein ausgeschlossen. Um­weltverträglichkeitsprüfung samt Bürgerbeteiligung seien in jedem Fall nötig, heißt es. Und die Genehmigungsbehörden können das Fracking auch verbieten, wenn es die Wissenschaftler befürworten.

Unterschiedliche Meinungen

In der Union gibt es unterschiedliche Auffassungen zu dem Gesetzentwurf. „Wir haben uns bei der Erarbeitung des jetzt vorliegenden Entwurfs intensiv eingebracht. Unser Ziel war dabei eine differenzierte Regelung: Oberste Priorität hat der umfassende Schutz von Mensch, Trinkwasser und Umwelt. Deswegen kann es zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand kein unkonventionelles Fracking in Deutschland geben“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein. Der niedersächsische CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeldt sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass es verboten werden müsste, das bei der Gasförderung anfallende Lagerstättenwasser im Boden zu entsorgen. Dieses Wassser sei benzol- und quecksilberbelastet. Der CDU-Abgeordnete forderte zudem, dass eine Entscheidung zum Fracking nicht an eine Kommission delegiert werden, sondern dass sie der Bundestag treffen sollte.

Kritik aus Bayern

Auch in Bayern wurde Kritik an dem Gesetzentwurf laut: „Wir brauchen keine gesetzliche Erlaubnis für Fracking, wir brauchen ein Fracking-Verbot unabhängig von der Bohrtiefe“, sagte Umweltministerin Ulrike Scharf. Bayern bleibe bei seinem Kurs, kein unkonventionelles Fracking zu erlauben, solange die Risiken für Mensch und Natur nicht vollständig ausgeschlossen seien. „Der Schutz des Grund- und Trinkwassers muss immer Vorrang haben“, so Scharf.