Die Zentrale der BayernLB (Bild: BayernLB)
Bayerische Landesbank

Das Kartenhaus stürzt ein

Es ist ein erster Erfolg für die Bayerische Landesbank im Rechtsstreit um ihre ehemalige österreichische Banktochter Hypo Alpe Adria: Das Landgericht München I sprach der BayernLB Ansprüche in Höhe von über zwei Milliarden Euro zuzüglich Zinsen zu.

Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht München angefochten werden. Aber Österreich hat für seine juristischen Tricks eine erste Ohrfeige erhalten. Dem Urteil nach muss die von Österreich in eine „Bad Bank“ mit dem Namen Heta umgewandelte Hypo Alpe Adria Ansprüche aus zehn Kreditverträgen erfüllen. Zurückzuzahlen sind 1,03 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen sowie 1,287 Milliarden Schweizer Franken (rund 1,06 Milliarden Euro) zuzüglich Zinsen. Die Heta darf diese Beträge trotz ihrer schwierigen Lage nicht als Eigenkapital­ersatz behalten. Sie berief sich auf das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz. Nach Angaben der Heta stellte sich heraus, dass ihr Eigenkapital eine Quote von acht Prozent unterschritten hatte und sie damit den Kredit behalten durfte. Das Institut konnte aber nicht beweisen, dass die BayernLB von solchen unzulässigen Kapitallücken gewusst hat. Eine weitere Forderung über 300 Millionen Schweizer Franken wies das Gericht ab, da es dafür nicht zuständig sei.

Tricksereien der Österreicher ohne Erfolg

„Das Urteil ist der Beleg dafür, dass das erste wacklig konstruierte Kartenhaus der Heta in sich zusammenfällt“, so der Vorstandsvorsitzende der BayernLB, Johannes-Jörg Riegler. Das Landgericht entschied auch, dass ein von Österreich im März verkündetes Moratorium für Forderungen an die Heta unwirksam ist. Und wie das Moratorium könne sich auch das im August 2014 von Österreich eigens erlassene Gesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria nicht auf EU-Richtlinien stützen, da es sich hier um eine Maßnahme zur Beendigung der Geschäftstätigkeit handle.

Das Verhalten Wiens ist in Europa einmalig

„Es wäre jetzt an der Zeit, die Schuld zu begleichen“, so Bayerns Finanzminister Markus Söder zum Urteil. Er hatte bereits im März seine Forderung an Österreich erneuert, sich nicht aus der Verantwortung zu stehlen: „Das Verhalten Wiens ist in Europa einmalig und einem Rechtsstaat nicht angemessen. Die massive Schieflage geht komplett auf das Konto des österreichischen Managements. Wir wollen unser Geld zurück.“

Weitere Klage abgewiesen

Nach Presseberichten hat das Oberlandesgericht Wien bei einer weiteren Klage die Schadenersatzansprüche der BayernLB gegen die Mitarbeiter-Privatstiftung (MAPS) als kleinstem von mehreren Vorbesitzern der Hypo Alpe Adria zurückgewiesen. Eine Bestätigung durch das Gericht liegt aber noch nicht vor. Die BayernLB hatte den Prozess gegen MAPS als Pilotverfahren betrieben, weil diese vor dem Verkauf ihrer Hypo-Anteile falsche Angaben zur Bilanz und zum Kernkapital gemacht habe. Zwar bestätigte das Gericht laut den Presseberichten, dass die Bayern 2007 arglistig getäuscht wurden. Ein Schaden sei dadurch aber nicht entstanden, so die merkwürdig anmutende Begründung – sofern die Berichte zutreffen. Die Klägerin sei so stark am Erwerb der Hypo Alpe Adria interessiert gewesen, dass sie auch in Kenntnis nicht offengelegter Nebenabsprachen an dem Verkauf in Höhe von 1,6 Milliarden Euro festgehalten hätte. Die juristische Niederlage würde die Hoffnungen der BayernLB dämpfen, vom österreichischen Bundesland Kärnten, das der größte Verkäufer war, Schadenersatz zu bekommen. „Die BayernLB nimmt das Urteil zur Kenntnis und wird die Gründe untersuchen“, so ein Bank-Sprecher.