Aus der Landesgruppe
Die Begrenzung der Masseneinwanderung, persönliche Erklärungen zur Neuregelung der Sterbehilfe, der Kampf gegen Steuerhinterziehung, die betriebliche Altersvorsorge, die Flexi-Rente die Landtechnik-Messe „Agritechnika“ sowie Sofort-Geldbußen für Polizisten-Beleidigung: Das sind die Themen der CSU-Landesgruppe in dieser Woche.
CSU im Bundestag

Aus der Landesgruppe

Die Begrenzung der Masseneinwanderung, persönliche Erklärungen zur Neuregelung der Sterbehilfe, der Kampf gegen Steuerhinterziehung, die betriebliche Altersvorsorge, die Flexi-Rente die Landtechnik-Messe „Agritechnika“ sowie Sofort-Geldbußen für Polizisten-Beleidigung: Das sind die Themen der CSU-Landesgruppe in dieser Woche.

Rechtsstaatliche Verfahren für alle

Zum Vorschlag des Bundesinnenministers bei syrischen Flüchtlingen von der beschleunigten Prüfung des Asylantrags zukünftig Abstand zu nehmen, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser: „Die Asylverfahren sind in Deutschland nach klaren rechtsstaatlichen und auch für alle vorhersehbaren Prinzipien durchzuführen. Daher kann es beschleunigte Verfahren nur für einen Übergangszeitraum und nicht auf Dauer geben. Auch für syrische Antragsteller muss wieder eine individuelle Prüfung vorgenommen werden. Sie können auch weiterhin einen Anspruch auf unseren Schutz haben. In vielen Fällen werden sie aber keine individuelle Verfolgung nachweisen können. Ihnen steht somit nur ein subsidiärer Schutz mit einem Aufenthaltsrecht von zunächst einem Jahr zu. Dies sichert dennoch ihren Aufenthalt bei uns, bis der Krieg beendet ist. Auch im Hinblick auf die vielen unterschiedlichen Krisenregionen kann es auf Dauer keine Bevorzugung einer Flüchtlingsgruppe geben. Dies führt letztlich nur dazu, dass sich Menschen aus anderen, teilweise auch aus sicheren Herkunftsstaaten, als Syrer ausgeben. Eine Rückkehr zu einer individuellen Prüfung jedes Antrages ist daher vorzuziehen. Die Flüchtlingsströme bringen bereits jetzt unsere Kapazitäten an ihre Grenzen. Die Aufnahme eines Vielfachen an Familienmitgliedern wird diese Situation noch weiter verschärfen. Dieser Realität muss sich auch der Koalitionspartner stellen. “

CSU bleibt Motor der Koalition

Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben sich voriges Wochenende auf ein Paket mit Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geeinigt.

Dazu erklärt CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt: „Die CSU hat sich mit zentralen Forderungen durchgesetzt. Der Kompromiss ist ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Uns ging es nie um Begriffe, sondern um die Lösung des Problems und das Verfahren an sich. Genau das wird nun – analog zum sogenannten Flughafenverfahren – in den besonderen Aufnahmeeinrichtungen mit Schnellverfahren innerhalb von maximal drei Wochen umgesetzt. So wird zügig unterschieden zwischen Flüchtlingen mit und ohne Bleibeperspektive. Eine klare Sprache spricht auch die Einführung der verschärften Residenzpflicht. Nur wer sich daran hält, hat Anspruch auf Leistungen und eine Perspektive auf Asyl. Andernfalls drohen Sanktionen bis hin zur Abschiebung. Das sind die schärfsten Regeln, die wir in Deutschland für solche Fälle je hatten. Wir bringen wieder Ordnung in das Verfahren und senden klar das Signal, dass nicht jeder zu uns kommen kann. Von großer Bedeutung ist die Aussetzung des Familiennachzugs. Damit können wir Druck aus dem Kessel nehmen und es wird klar, dass die Belastungsgrenze erreicht ist. Bayern geht mit zwei Aufnahmeeinrichtungen mal wieder mit positivem Beispiel voran. Andere Bundesländer sind jetzt gefordert, zügig nachzuziehen. Das Modell kann nur funktionieren, wenn die Last auf möglichst viele Schultern verteilt wird.“

Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, meint dazu: „Die CSU bleibt der Motor der Großen Koalition in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Auf unsere Initiative hin konnten gestern weitere wichtige Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise beschlossen werden. Die beschlossenen Maßnahmen sind ein erster Schritt, um den Flüchtlingszustrom wieder in rechtsstaatliche Bahnen zu lenken. Nur so können wir die wirklich schutzbedürftigen Menschen von denen trennen, die keinen Anspruch auf ein Bleiberecht in Deutschland haben. Die Verschärfungen tragen endlich auch der Tatsache Rechnung, dass auch in Deutschland die Kapazitäten für die Aufnahme von Schutzbedürftigen begrenzt sind. Die Zeit drängt. Nationale Regelungen alleine werden aber bei weitem nicht ausreichen. Die EU-Außengrenzen müssen endlich wieder geschützt, Schengen und Dublin eingehalten und eine innereuropäische Solidarität bei der Verteilung von bleibeberechtigten Asylbewerbern aufgebaut werden. “

Etwas anders sieht das Andrea Lindholz, die aus Aschaffenburg stammende CSU-Innenpolitikerin und Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Asyl und Migration. Sie findet, der Beschluss von CSU, CDU und SPD in der Flüchtlingspolitik sei zu kurz gegriffen: „Die CSU hat als kleinster Koalitionspartner die Diskussion über spezielle Aufnahmezentren zur systematischen Registrierung und Beschleunigung aussichtsloser Asylverfahren angestoßen. Herausgekommen ist ein Kompromiss, der die geforderten Schnellverfahren in besonderen Einrichtungen vorsieht. Die Einigung der Koalition ist ein wichtiges Signal, greift aber zu kurz. Gut ist, dass die von uns geforderten Schnellverfahren kommen. Die Aussetzung des Familiennachzugs wird mittelfristig den Zugang eindämmen. Mit der verschärften Residenzpflicht in den Aufnahmeeinrichtungen konnten wir ein ordnungspolitisches Zeichen setzen. Die Chance auf effektivere Grenzkontrollen wurde nicht genutzt. Schweden und Österreich sagen, dass ihre Kapazitäten erschöpft sind. Auch Deutschlands Kräfte sind nicht unbegrenzt. Dieses Signal fehlt.“ Mit Blick auf die nächsten Wochen erklärte Lindholz: „Es geht nicht um ein pro oder contra Flüchtlinge, sondern um eine realistische und nachhaltige Asylpolitik. Wir können nicht unbegrenzt Menschen aufnehmen. In den anstehenden Verhandlungen wird sich die CSU genau dafür mit allem Nachdruck einsetzen müssen. Angesichts von tausenden Zugängen pro Tag müssen die Zugangszahlen schnell und effektiv begrenzt werden. Im vereinten Europa muss die Kontrolle an den EU-Außengrenzen anfangen. Solange effektive europäische Lösungen nicht in Sicht sind, müssen wir unseren nationalen Spielraum optimal ausnutzen.“

Sterbehilfe: Weg der Mitte setzt sich durch

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung beschlossen. Mehrere CSU-Abgeordnete haben persönliche Erklärungen über ihr Abstimmungsverhalten und die Beweggründe hierfür herausgegeben.

Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, erklärt: „Nach einer intensiven Debatte hat sich der von mir mitverfasste Gruppenantrag zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung durchgesetzt. Trotz vieler kontroverser Diskussionen und Falschmeldungen war im heutigen Plenum klar, dass der Gesetzentwurf ausschließlich die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unterbindet und somit weder Ärzte noch nahe Angehörige kriminalisiert. Unser Weg der Mitte, der nur so wenig regeln möchten wie möglich, aber so viel wie nötig konnte die Mehrheit der Abgeordneten überzeugen.“

Der CSU-Sozialpolitiker Stephan Stracke meint: „Ich bin sehr zufrieden und zugleich erleichtert über dieses Ergebnis.“ Stracke hatte sich von Anfang an für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe stark gemacht und auch den mit dieser Zielrichtung getroffenen Parteitagsbeschluss der CSU inhaltlich mit vorbereitet. „Mit der heutigen Entscheidung stärkt der Deutsche Bundestag das Prinzip Helfen und Schützen“, betonte der CSU-Politiker. Mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe wird effektiv verhindert, dass die Sterbehilfe in Deutschland zu einer Dienstleistung wird, die jeder wie selbstverständlich in Anspruch nehmen kann. „Dieses Verbot soll Menschen in Zukunft vor übereilten oder fremdbestimmten Sterbewünschen schützen. Zusammen mit der gestern beschlossenen Stärkung der Palliativmedizin und des segensreichen Hospizwesens sorgen wir für konkrete Hilfen und menschenfreundliche Begleitung am Lebensende“, erklärte Stracke. Im deutschen Strafrecht ist die Beihilfe zum Suizid, egal ob sie zum Beispiel von einem Arzt oder einem Angehörigen durchgeführt wird, straflos. Diese Straflosigkeit wird lediglich durch das nun getroffene Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eingeschränkt. „In den übrigen Fällen der Beihilfe zum Suizid schweigt das Strafrecht wie bisher auch. Das ist gut und eröffnet weiterhin den Raum für individuelle Gewissensentscheidungen“, unterstrich der Abgeordnete.

Auch der CSU-Bildungspolitiker Albert Rupprecht hat in einer persönlichen Erklärung sein Votum erklärt: „Es gibt keine persönlichere Entscheidung im Leben als die Frage, wie man bei schwerer und auswegloser Krankheit die letzten Lebenstage würdevoll verbringen will. Hier gibt es kein richtig oder falsch. In der Abwägung aller mir zugänglichen Argumente, habe ich heute für den Gruppenantrag Brand, Griese gestimmt, weil ich zum einen eine geschäftsmäßige Sterbehilfe verhindern möchte, andererseits Schwerstkranke aber die Möglichkeit haben sollen, bei nahestehenden Menschen und Personen ihren Vertrauens, wie ihrem Arzt, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Suizidbeihilfe muss aber auf den Einzelfall begrenzt bleiben (singuläre Situation). Ich freue mich, dass dieser Antrag auch mit der Mehrheit im Deutschen Bundestage beschlossen wurde. Jeder Mensch hat das Recht, für sich selbst zu entscheiden, ob er eine professionelle palliativmedizinische Betreuung wünscht oder aber keinen anderen Weg sieht, als Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Falsch wäre es aber, mit diesen letzten Wünschen der Betroffenen Geschäfte zu machen. Außerdem müssen wir Möglichkeiten schaffen, dass Schwerstkranke mit dem Wunsch nach Erlösung nicht auf undurchsichtige Angebote zurückgreifen oder im Ausland Unterstützung in Anspruch nehmen müssen.“

Meilenstein zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung – keine Steuererhöhung

Der Bundestags-Finanzausschuss hat heute das Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten sowie das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze abschließend beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende der CSU-Mittelstands-Union und CDU/CSU-Finanzobmann im Bundestag, Hans Michelbach: „Das Gesetz verpflichtet Finanzinstitute, Informationen über Finanzkonten in Steuersachen auszutauschen. Der geplante Start 2017 ist aber nur möglich, wenn alle Länder die technischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bis dahin müssen wir voreilige Schnellschüsse vermeiden. Ein solcher Schnellschuss wäre auch die Abschaffung der Abgeltungssteuer. Darüber kann erst am Ende gesprochen werden, zumal mit der Einführung der Abgeltungsteuer auch das bürokratische Halbeinkünfteverfahren abgeschafft wurde.  Eine unveränderte Wiedereinführung der Kapitalertragsbesteuerung in der alten Form wäre also in keinem Fall sinnvoll.“ Der CSU-Wirtschafts- und Finanzexperte betont in diesem Zusammenhang die Zusage der Großen Koalition, keine Steuererhöhungen vorzunehmen: „Die Abgeltungssteuer muss auch deshalb vorerst beibehalten werden, weil ihre Abschaffung eine Steuererhöhung von rund 600 Millionen Euro bedeuten würde. Eine Steuererhöhung ist aber im Koalitionsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Und das ist auch im Interesse aller, die die politische Aufforderung, private Vorsorge für das Alter zu stärken, ernst nehmen.“

„Ey Bulle, hast du ein Problem?“

Der Neu-Ulmer CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein fordert Sofort-Geldstrafen für Beleidigungen von Polizeibeamten. Respektloses und ungebührliches Verhalten gegenüber Polizisten soll nach Vorstellung des CSU-Politikers gleich bei der ersten Verfehlung mit wenigstens 50 Euro sanktioniert werden. Grund für den Vorstoß des stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden sind Beschwerden von Polizeibeamten aus dem Landkreis Neu-Ulm. „Leider kommt es immer häufiger vor, dass Jugendliche und Heranwachsende, aber auch Erwachsene Polizisten gegenüber respektlos, ja beleidigend auftreten. Sprüche wie „Ey, Bulle, hast du ein Problem?!“, „Guck mal, da kommen die Bullen!“ oder „Ey, Alter, was willst du?!“ gehören heute nicht nur in den großen Städten zum Alltag unserer Gesetzeshüter. Auch da, wo scheinbar noch „alles in bester Ordnung“ ist, in den kleineren Städten und Gemeinden in unserem Landkreis, werden Polizisten nicht geachtet, sondern offen verachtet. Da fehlt jeder Anstand. Das führt bei den Beamten natürlich zu Missmut und Frustration. Das müssen sich unsere Polizisten, die jeden Tag ihren Kopf hinhalten müssen, nicht bieten lassen. Eine spürbare Geldstrafe würde solche Rüpel durchaus treffen und sie bei der nächsten Begegnung mit einem Polizisten bestimmt drei Mal darüber nachdenken lassen, ob sie noch einmal so frech daherkommen.“, glaubt Nüßlein. Zwar räumt der Abgeordnete ein, dass es im hier einschlägigen „Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“ schon heute eine Reihe von Strafen bei Beleidigungen gegen Polizisten vorgesehen sei. Diese Paragraphen hätten allerdings eher gröbere Beleidigungen und klare Rechtsverstöße wie körperliche Gewalt im Visier, „nicht solche ,Grenzfälle‘, wo die Grenze meines Erachtens schon längst überschritten ist. Außerdem: Was bringt es den Polizisten, wenn Wochen oder Monate nach dem Vorfall vor Gericht oder vonseiten der Staatsanwaltschaft minimale oder am Ende gar keine Strafen festgesetzt werden, wie es leider oft der Fall ist? Das lässt diese jungen Leute doch kalt, ebenso teilweise deren Eltern. Deswegen muss die Strafe von den betroffenen Polizeibeamten sofort und vor Ort ausgesprochen werden können – wie ein Strafzettel etwa.“, ist Nüßlein überzeugt. Ihm gehe es um den Grundsatz: „Wehret den Anfängen!“ Dazu hat sich der Abgeordnete nun an den innenpolitischen Sprecher seiner Fraktion, seinen CSU-Kollegen Stephan Mayer, gewandt und ihn um eine parlamentarische Initiative für eine entsprechende Gesetzesänderung gebeten. „Gerade jetzt, wo unsere Polizisten mit der Flüchtlingskrise sowieso schon alle Hände voll zu tun haben, wäre das ein wichtiges Signal für unsere Freunde und Helfer, dass wir auf ihrer Seite stehen und Anstand, Recht und Ordnung in unserer Gesellschaft nicht einfach aufgeben wollen.“, so Nüßlein.

Zukunft der Landwirtschaft

Die weltgrößte Landwirtschaftsmesse „Agritechnica“ in Hannover, bei der über 300.000 Aussteller ihre Produkte vorstellen, hat eröffnet. Die Veranstalter rechnen mit mehr als 500.000 Besuchern aus 88 Ländern.

Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler: „Die Landwirtschaft von heute sieht ganz anders aus als früher in unseren Kinderbüchern. Nur mit modernster Technik und größtem Know-how können unsere Landwirte den ständig steigenden Anforderungen im Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz gerecht werden. Das Stichwort lautet Präzisionslandwirtschaft. Mit GPS ist schon heute eine zentimetergenaue Bewirtschaftung von Feldern möglich. Auch eine Traktorensteuerung per Smartphone ist keine Zukunftsmusik mehr. Wichtig ist für mich, dass nicht nur die großen Betriebe von diesen Errungenschaften profitieren. Fortschritt auch für kleine und mittlere Betriebe möglich zu machen, das ist für mich eine der zentralen Aufgaben der Agrarpolitik der kommenden Jahre“, sagt Marlene Mortler.

Der zuständige Berichterstatter für Landtechnik, Artur Auernhammer, betont: „Die technische Entwicklung zur Landwirtschaft 4.0 kommt der Ablösung des Pferdes durch den Traktor gleich. Ich sehe enorme Chancen, möchte aber auch die Risiken ansprechen. Es muss klar sein, dass die digitalen Feldfrüchte, also die gesammelten Daten, jedem Landwirt selbst gehören. Ich will nicht, dass Betriebe Gefahr laufen, dass Ihre Datensätze über Getreide- oder Milchmengen am Ende an die Abnehmer gelangen, die dann schnell ihre Preispolitik anpassen.“

Längeres Arbeiten lohnt sich

Die AG der Koalitionsfraktionen „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ hat ihre Ergebnisse vorgestellt. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke: „Längeres Arbeiten im Rentenalter soll sich lohnen. Deshalb schaffen wir mit dem Flexi-Bonus für Rentner jenseits der Regelaltersgrenze die Möglichkeit, die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung künftig für sich zu aktivieren. Die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen vollständig, zwar zunächst befristet auf fünf Jahre. Die Entfristung bleibt aber unser Ziel. Damit haben wir anknüpfend an die bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Erleichterungen bei befristeten Arbeitsverträgen nach der Regelaltersgrenze weitere zentrale Forderungen durchgesetzt. Das Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird künftig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich attraktiver. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe tragen damit die Handschrift der Union. Auch das Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze haben wir deutlich verbessert. Wir wollen flexible Übergänge in den Ruhestand. Wir wollen Teilzeitarbeit und Teilrenten besser als heute miteinander verzahnen. Deshalb haben wir das geltende Hinzuverdienstrecht deutlich vereinfacht. Anstelle der starren Stufen gilt künftig eine flexible Anrechnungsregelung. Das ist gerechter und transparenter. Überversorgungen vermeiden wir durch eine Obergrenze. Gleichzeitig leisten wir mit dem neuen Modell einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung. Daneben stellen wir mit vielen Maßnahmen sicher, den Eintritt in eine Erwerbsminderungsrente durch medizinische und berufliche Rehabilitation deutlich stärker als bisher zu vermeiden. Und ganz wichtig: Wir haben alle Frühverrentungsanreize verhindert. Das bedeutet: Keine Teilrente und kein Arbeitssicherungsgeld ab Alter 60. Und last but not least: Für uns bleibt es beim Grundsatz der Nachrangigkeit. Fürsorgeleistungen erhält nicht, wer sich selbst helfen kann. Hiervon machen wir lediglich bei Betroffenen eine Ausnahme, die bei Inanspruchnahme ihrer Rente mit Abschlägen ab Alter 63 bis zu ihrem Lebensende auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wären und ihrerseits arbeitsuchend bleiben wollen.“

Betriebliche Altersversorgung gestärkt

Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie. Dazu erklären der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, und der zuständige Berichterstatter, Matthäus Strebl:

„Der erste Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist getan. Der Deutsche Bundestag beschließt heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie. Die Qualität der Betriebsrenten wird deutlich gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben wir zusätzlich die Gestaltungsmöglichkeiten von Pensionsfonds erweitert. Künftig können diese eine risikoreichere Kapitalanlagepolitik mit der Chance auf höhere Rentenleistungen für die Versorgungsempfänger betreiben. Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass der Pensionsfonds eine bestimmte Mindestrente zahlen und der Arbeitgeber gegebenenfalls Mittel nachschießen muss. Im Klartext: Höhere Renten ohne zusätzliches Risiko für die Beschäftigten. Für diese Änderung haben wir in der Sachverständigenanhörung am 9. November 2015 breite Zustimmung erhalten“, sagt Stephan Stracke.

„Allerdings kann dies nur ein Zwischenschritt sein. Weitere Änderungen müssen folgen, um die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu stärken und den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag substanziell umzusetzen. Wir brauchen vor allem eine Optimierung der staatlichen Förderung. Unsere Vorschläge, die wir zusammen mit nahezu allen maßgeblichen Verbänden und Institutionen entwickelt haben, liegen auf dem Tisch. Jetzt gilt es, die Ergebnisse des vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens abzuwarten und danach zügig die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Denn nur mit einer starken betrieblichen Altersversorgung kann mittel- und langfristig eine auskömmliche Absicherung im Alter erreicht werden“, sagt Matthäus Strebl.

Kulturschaffende können aufatmen

CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag verabredet, sich für die soziale Absicherung von Kreativen und Kulturschaffenden einzusetzen und für weitere Verbesserungen zu sorgen. Dabei geht es u.a. um eine Verlängerung der Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre, innerhalb derer die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt werden kann. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben ihren Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Änderung des SGB XII in den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eingebracht. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke: „Die bestehende Sonderregelung im Arbeitsförderungsrecht für kurz befristet Beschäftigte wird um ein Jahr bis Ende 2016 verlängert. Die Betroffenen können die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld weiter bereits durch Versicherungszeiten von mindestens sechs Monaten erfüllen. Die Sonderregelung ist vor allem für Kulturschaffende von hoher Bedeutung. Wir hätten uns weitere Erleichterungen vorstellen können. Die Betroffenen können sich bei Frau Nahles bedanken, dass es hierzu nicht gekommen ist. Die Ministerin wollte mit dem Kopf durch die Wand, eine generelle Rahmenfrist von drei Jahren für alle einführen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld deutlich zu erleichtern, und auf diese Weise die Agenda 2010 durch die Hintertür verwässern. Das war mit uns nicht zu machen. Die Leidtragenden sind die Künstler und Kulturschaffenden. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir werden im kommenden Jahr gegenüber der SPD weiter auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages drängen.“

Lebenshilfe zu Besuch im Bundestag

Auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Astrid Freudenstein ist eine Gruppe behinderter Menschen der Lebenshilfe Regensburg nach Berlin aufgebrochen. Gemeinsam mit dem Betreuer-Team um Christian Reinwald erkundeten sie drei Tage lang die Hauptstadt. Im Bundestag begrüßte Astrid Freudenstein ihre Gäste und stieg mit ihnen auf die Kuppel des Reichstagsgebäudes. Die Lebenshilfe-Beschäftigen engagieren sich in Lappersdorf im Werkstattrat, weshalb es auch eine lebhafte politische Diskussion mit der Abgeordneten gab. Astrid Freudenstein befasst sich in ihrer parlamentarischen Arbeit schwerpunktmäßig mit Behindertenpolitik und ist deshalb ohnehin in Kontakt mit den Lebenshilfe-Beschäftigten – auch daheim in Regensburg.