Aus der Landesgruppe
Die Weiternutzung der „Paternoster“-Aufzüge, die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge, der Ausbau der IT-Sicherheit, der Bundesverkehrswegeplan, die Zukunft der Syndikus-Anwälte, Gespräch über Glaube und Werte sowie begabte junge Schülerzeitungs-Redakteure: Diese Themen stehen diese Woche auf der Agenda der CSU-Landesgruppe.
CSU im Bundestag

Aus der Landesgruppe

Die Weiternutzung der „Paternoster“-Aufzüge, die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge, der Ausbau der IT-Sicherheit, der Bundesverkehrswegeplan, die Zukunft der Syndikus-Anwälte, Gespräch über Glaube und Werte sowie begabte junge Schülerzeitungs-Redakteure: Diese Themen stehen diese Woche auf der Agenda der CSU-Landesgruppe.

Stracke: „Paternoster“ weiter im Dienst

Die Bundesregierung hat die Erste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke: „Das seit dem 1. Juni 2015 bestehende Verbot von Paternostern in öffentlich zugänglichen Gebäuden durch andere als vom Arbeitgeber eingewiesene Beschäftigte wird aufgehoben. Bundesministerin Nahles hat sich der breiten öffentlichen Kritik gebeugt. Künftig dürfen entsprechende Aufzüge wieder durch die Öffentlichkeit benutzt werden. Die Verantwortung für die sichere Benutzung eines Paternosters liegt beim Betreiber. Mit der heute beschlossenen Änderungsverordnung wird dieser verpflichtet, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine sichere Benutzung von Paternostern auch für den Publikumsverkehr zu erreichen. De facto wird damit der frühere Rechtsstand nahezu wiederhergestellt. Damit ist ein guter Kompromiss zwischen der Betriebssicherheit einerseits und der Wahrung von Industriegeschichte andererseits für die noch rund 250 in Deutschland betriebenen Personenumlaufaufzüge gelungen.“

Strebl: Betriebliche Altersvorsorge ausbauen

Für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) als wichtige Säule künftiger Alterssicherung hat sich der CSU-Bundestagsabgeordnete Matthäus Strebl eingesetzt. Vor dem Wirtschaftsrat der CDU kritisierte er in Berlin, dass über die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland noch keine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Vor allem gebe es hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge bei den Beschäftigten weiterhin zu viele Unsicherheiten. Vielen Beschäftigten sei diese Form der Alterssicherung sogar völlig unbekannt. Strebl verlangte, dass insbesondere für Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben diese Form der Altersvorsorge attraktiver gestaltet werden müsse. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibe zwar auch künftig Grundlage der Altersvorsorge, doch führe kein Weg daran vorbei, sie durch zusätzliche Maßnahmen zu ergänzen, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Selbst Arbeitgeber hätten vielfach noch nicht erkannt, welche Vorteile eine betriebliche Altersvorsorge auch für ihr Unternehmen mit sich bringe. So könnten sie gerade in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte und gute Arbeitskräfte für sich gewinnen und langfristig an ihr Unternehmen binden. Außerdem steigen nachgewiesenermaßen Motivation und Bindung an ein Unternehmen, wenn die Beschäftigten sehen, dass der Arbeitgeber an ihrer Vorsorge Interesse zeigt und sie fördert. Strebl, der im Bundestags-Ausschuss „Arbeit und Soziales“ federführend an der Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge mitwirkt, verwies auf die Bedeutung der sogenannten EU-Mobilitätsrichtlinie. Damit würden Freizügigkeit und Arbeitgeberwechsel innerhalb der EU erleichtert und Erwerb und Erhalt von Betriebsrentenansprüchen innerhalb der EU verbessert. Der Sozialpolitiker unterstrich, dass die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge nur dann Erfolg versprechend sei, wenn der Staat sich an den zusätzlichen Kosten beteiligt. Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb ein Gutachten zur Optimierung der staatlichen Finanzen in Auftrag gegeben, das Ende diesen Jahres vorliegen wird. Strebl zeigte sich zuversichtlich, dass dann zügig konkrete Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen werden könnten. In ihrem Koalitionsvertrag hätten CDU/CSU und SPD die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge ausdrücklich vereinbart. Wenn die Diskussion hierüber nicht vom Wahlkampf für die Bundestagswahlen 2017 beeinflusst werden sollten, müssten spätestens im nächsten Jahr die entsprechenden Weichen gestellt und Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen werden.

Holmeier: IT-Sicherheit wird ausgebaut

Für einen großen Schritt vorwärts zur IT-Sicherheit hält Karl Holmeier das IT-Sicherheitsgesetz, das der Bundestag beschlossen hat. Für Holmeier, der im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Berichterstatter für das IT-Sicherheitsgesetz ist, wird mit dem Gesetz „ein Meilenstein für die sichere Digitalisierung Deutschlands gelegt, der unentbehrlich für die Sicherheit der in Deutschland auf den Weg gebrachten Industrie 4.0 ist.“ Ziel des IT-Sicherheitsgesetzes ist die Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Systeme) in Deutschland. Es beschreibt dabei konkrete Anforderungen an die Sicherheit sogenannter „Kritischer Infrastrukturen“. Dabei handelt es sich um Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens in Deutschland von zentraler Bedeutung sind. So sollen zum Beispiel die Betreiber bzw. Verantwortlichen für die Kritischen Infrastrukturen künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und IT-Sicherheitsvorfälle unmittelbar dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden, welches diese Vorfälle auswertet und eine koordinierte Gegenmaßnahme einleitet. Karl Holmeier: „Vor allem für unsere mittelständischen Hightech-Unternehmen in der Region ist der sichere Schutz der IT-Infrastrukturen wichtiger denn je. Für mich ist die IT-Sicherheit neben dem Breitbandausbau eine der wichtigsten Faktoren für eine intensivere und erfolgreiche Digitalisierung Deutschlands. Für das moderne Gemeinwesen in Deutschland ist es unerlässlich, das Sicherheitsniveau bei den kritischen Infrastrukturen zu erhöhen. Das betrifft die Energie- und Wasserversorgung genauso wie Verkehrsinfrastruktur oder das Gesundheits- und Finanzwesen. Mit dem Gesetz verkleinern wir die Anfälligkeiten unserer Dateninfrastruktur in sensiblen Bereichen.“

Launert: Syndikus-Anwälte bessergestellt

„Endlich werden Unternehmensjuristen den Rechtsanwälten weitestgehend gleichgestellt“, kommentiert die oberfränkische Bundestagsabgeordnete Silke Launert den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Nachdem das Bundessozialgericht vor rund einem Jahr festgestellt hat, dass Syndikusanwälte grundsätzlich nicht befreit werden können von der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine große Debatte über deren rechtliche Stellung entbrannt. Die Altersversorgung von etwa 40.000 Syndikusanwälten war plötzlich in Frage gestellt. „Mit der Gleichstellung wird die Einheit der deutschen Anwaltschaft hergestellt und klargestellt, dass Syndikusanwälte in den anwaltlichen Versorgungswerken verbleiben können“, so die Abgeordnete, die auch Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz ist. Es sei höchste Zeit gewesen, in dieser Sache endlich für Rechtssicherheit zu sorgen. Abschließend erklärt sie: „Dieser Gesetzentwurf sollte zum Anlass genommen werden, um auch bei anderen verkammerten freien Berufen wie Ärzten, Apothekern oder Architekten für Rechtssicherheit zu sorgen. Angesichts der gravierenden Auswirkungen für die Betroffenen in Hinblick auf die Planung ihrer Altersversorgung ist auch hier eine Neuregelung angezeigt.“

Christian Schmidt: Gespräch über Glaube, Werte, Politik

Christian Schmidt, Bundeslandwirtschaftsminister und Vorsitzendes Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CSU, lädt junge Menschen von 18 bis 28 Jahren ein, an den „23. Tagen der Begegnung“ teilzunehmen. „Kommt nach Berlin und trefft Politiker zum Gespräch über Glaube, Werte und Politik“, fordert Schmidt die jungen Leute auf. Die Veranstaltung findet vom 23. bis 25. September 2015 in Berlin unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert im Bundestag statt. „Diese Veranstaltung ist die älteste fraktionsübergreifende Initiative im Deutschen Bundestag“, so Schmidt. „Seit 1985 lädt ein überkonfessioneller Einladerkreis von Abgeordneten zu dieser Veranstaltung mit Referaten, Workshops und Gesprächen in den Deutschen Bundestag ein. Spitzenpolitiker, Journalisten, Wissenschaftler und Unternehmer denken nach über Glaube und Werte, unsere „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ (Präambel des Grundgesetzes) und stellen sich der Diskussion mit den etwa 180 Teilnehmern.“ Persönliche Begegnungen und Gespräche sollen dazu beitragen, die universelle Verantwortung für die Gestaltung unseres Gemeinwesens bewusst zu machen und einen authentischen Einblick in die Arbeit des Parlamentes und den Politikeralltag zu gewähren. Nähere Informationen gibt es hier.

Stefinger empfängt preisgekrönte Schüler der Gänseliesel-Schule

Interviews mit Prominenten, Städteportraits, Freizeittipps und noch vieles mehr ist Inhalt der „Gänseliesel-Post“. Dabei handelt es sich nicht um ein neues Lifestylemagazin, sondern um die beste Schülerzeitung Deutschlands in der Schulkategorie Grundschule. Wie die Großen gibt es auch bei den Nachwuchsredakteuren der Grundschule an der Gänselieselstraße in Waldperlach regelmäßige Treffen und Besprechungen. Themen werden diskutiert, Arbeiten verteilt und das Layout angepasst. Die Freude und der Elan der Grundschüler spiegeln sich schließlich in ihrer Schülerzeitung wieder und so haben sie den 1. Preis bei der Prämierung der besten Schülerzeitungen Deutschlands 2015 gemacht. Am 19. Juni wurden die stolzen Nachwuchsreporter von Bundesratspräsident Volker Bouffier im Bundesrat in Berlin ausgezeichnet. Der direktgewählte Bundestagsabgeordnete für den Münchner Osten und die Innenstadt, Wolfgang Stefinger, der selbst die Gänseliesel-Grundschule besuchte, ließ es sich nicht nehmen die Schüler persönlich in Berlin zu begrüßen und zum Erfolg zu gratulieren. „Es ist toll, dass die Arbeit bei der Schülerzeitung so viele positive Aspekte in sich vereint. So lernen die Schüler nicht nur spielerisch den Umgang mit Computern und Programmen, sie können gleichzeitig kreativ sein und auch die Arbeit im Team kennenlernen“, so der Abgeordnete Wolfgang Stefinger.

Radwan: Projektbewertungen zum Bundesverkehrswegeplan im Herbst 2015 abgeschlossen

Das Bundesverkehrsministerium informierte in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses über den aktuellen Stand bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplan (BVWP) voraussichtlich Ende September 2015 kann damit gerechnet werden, dass die derzeit laufende Projektbewertung abgeschlossen ist. Anschließend wird der sog. Referentenentwurf erarbeitet, der insbesondere die Bewertungsergebnisse und die Dringlichkeitseinstufung der Projekte enthalten wird. Vor dem für Ende 2015 angestrebten Kabinettsbeschluss wird der Entwurf des BVWP erstmals einer Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen. Voraussichtlich im Oktober/November 2015 können sich alle Interessierten online oder schriftlich sechs Wochen lang zum Entwurf äußern.

Der oberbayerische Abgeordnete Alexander Radwan dazu: „Gut 2000 Projektideen wurden zur Fortschreibung des BVWP angemeldet, davon ca. 1500 für die Straßeninfrastruktur, elf davon im Bundeswahlkreis. Von besonderer Bedeutung für die Kommunalpolitik und die Bürger vor Ort ist die erstmalige Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie ist deshalb richtig und notwendig, um das Für und Wider der Betroffenen vor Ort vernünftig einschätzen zu können. Alle Stellungnahmen werden einzeln ausgewertet, jedoch nicht individuell beantwortet, wobei Mehrfachsendungen nur einmal inhaltlich und Stellungnahmen ohne Sachbezug gar nicht berücksichtigt werden können. Dieses (neue) Verfahren bietet mehr Transparenz und eine deutlich verbesserte Bürgerbeteiligung“.