CSU-Landesgruppe in Berlin: Das Reichstagsgebäude, Sitz des Deutschen Bundestages. (Foto: M. Dietrich)
Bundestag

Aus der CSU-Landesgruppe

Der Armuts-und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit Rekord-Sozialausgaben von 888 Milliarden Euro, das Verbot von Kinderehen, die Modernisierung des Mutterschutzes, günstigere automatisierte Autos für Rentner und Rechtssicherheit für Rotkreuzschwestern – das steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe.

Deutschland geht es gut wie nie

Zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht des Bundeskabinetts erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke: „Die Zahlen lügen nicht: Deutschland geht es gut wie nie. Die Wirtschaft brummt, die Löhne steigen, Monat für Monat feiern wir neue Höchststände bei der Beschäftigung und neue Tiefstände bei der Zahl der Arbeitslosen. Die Einkommensungleichheit ist seit 2005 nicht mehr gestiegen, die Vermögensungleichheit ist rückläufig und die Mittelschicht stabil. Menschen, die die Unterstützung des Staates brauchen, erhalten sie auch. Soziale Transferleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung für Ältere senken deutlich das Armutsrisiko für die Menschen. Das zeigt: Der Sozialstaat in Deutschland wirkt. Der Umfang der sozialen Leistungen in Deutschland liegt mittlerweile bei über 888 Milliarden Euro pro Jahr. Die Sozialausgaben des Bundes sind mit aktuell über 160 Mrd. Euro Jahr für Jahr der größte Ausgabenblock des Bundeshaushalts. Das beweist: Deutschland hat einen leistungsfähigen Sozialstaat, der die Grundlagen dafür schafft, dass es gerecht und solidarisch in unserem Land zugeht. Wir stellen uns den Herausforderungen, wie zum Beispiel der Integration der Flüchtlinge und der Vermeidung von Armut, aber ohne ideologische Scheuklappen. Deshalb ist es gut, dass die Strategie von Frau Nahles, die Lage in Deutschland schlecht zu reden, um für die kommende Wahlperiode das soziale Füllhorn zu versprechen, nicht aufgegangen ist. Die Wahlschlappe der SPD im Saarland beweist, dass sich die Menschen von den Sozialdemokraten nicht ins Bockshorn jagen lassen. Zudem ist es völlig unprofessionell, wenn eine amtierende Bundessozialministerin so agiert, als wenn sie noch Generalsekretärin wäre, und auf der Grundlage von vorläufigen Berichten ihr ideologisches Süppchen kocht und Wahlkampf betreibt.“

Kinderehen werden annuliert

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser: „Der endlich beschlossene Gesetzentwurf sieht die Nichtigkeit von Ehen mit Kindern unter 16 Jahren vor und greift damit das Anliegen der Union auf, Kinder ohne die Notwendigkeit eines langwierigen Anfechtungsverfahrens sofort aus ihrer Lage zu befreien. Kinderfeindliche Praktiken haben in unserem Land keinen Platz. Kinder unter 16 Jahren können sich noch nicht für eine Ehe entscheiden. Solche Kinderehen sind für mich gleichbedeutend mit Zwangsehen. Hier ist kein Raum für falsch verstandene Toleranz und für diffuse Ehrbegriffe. Das Kindeswohl muss unbedingt Vorrang haben. Kinder dürfen auch nicht ihrer Kindheit, ihrer sexuellen Selbstbestimmung und ihrer Bildungschancen beraubt werden, weil eventuell Unterhaltsleistungen verloren gehen. Folgeprobleme, die gegebenenfalls entstehen, werden sozial abgefedert und können die rechtliche Anerkennung von Kinderehen nicht rechtfertigen. Bei Ehen mit Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren hingegen müssen wir differenzieren. Hier ist es richtig im Aufhebungsverfahren zu prüfen, ob eine einvernehmliche Bindung besteht, damit wir Eheleute nicht trennen, weil vielleicht nur ein halbes Jahr fehlt. Nachdem wir lange genug auf den Gesetzentwurf warten mussten, darf keine weitere Zeit verschwendet werden, damit schnellstmöglich Rechtssicherheit herrscht.“

Mutterschutz modernisiert

Der Bundestag hat ein neues Mutterschutzgesetz verabschiedet, mit dem „die Regelungen endlich im 21. Jahrhundert angekommen sind“, lobt die niederbayerische CSU-Bundestagsabgeordnete Gudrun Zollner. Das Gesetz aus dem Jahr 1952 sei nun „der heutigen Lebenswirklichkeit von Frauen angepasst“, sagt Zollner. Das neue Mutterschutzgesetz trägt dem Bemühen Rechnung, Frauen auch bei Schwangerschaft weiter die Berufsausübung oder -ausbildung zu ermöglichen, ohne die Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind zu gefährden. Das Gesetz regelt deshalb so viel wie nötig, ohne die werdenden Mütter unter einer unnötigen Schutzglocke gefangen zu setzen, Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung der Frauen seien nicht aus den Augen verloren worden. So wurden unter anderem die Regelungen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit flexibler gestaltet und neuesten gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Zwar bleibt Nachtarbeit für Schwangere weiterhin verboten. Von 20 bis 22 Uhr ist künftig jedoch eine Beschäftigung möglich, wenn die Schwangere zustimmt und zusätzlich eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Ganz wichtig ist Gudrun Zollner, dass der neue Mutterschutz ein Gesetz mit möglichst geringem Aufwand für die Praxis ist. „Viele von der SPD geforderte Überregulierungen konnten wir von der CDU/CSU-Fraktion verhindern“, betont die Bundestagsabgeordnete, gleichzeitig stellvertretende Bezirksvorsitzende der Mittelstands-Union Niederbayern. So ist nun keine konkretisierende Gefährdungsbeurteilung für werdende und stillende Mütter mehr nötig, wenn die bereits vorgeschriebene abstrakte Gefährdungsbeurteilung gar keine Gefahr ausweist. „Keiner Frau wäre gedient, wenn wir aus übertriebener Vorsicht Einstellungshemmnisse im Gesetz hätten“, erklärt Gudrun Zollner.

Günstige automatisierte Autos für Rentner

Die Debatte über ältere Autofahrer ist aktueller denn je. Einige wollen einen Pflicht-Test für Autofahrer ab 75 einführen, andere fordern gar von älteren Autofahrern, den Führerschein abzugeben. Der CSU-Sozialpolitiker Reiner Meier sieht eine Chance in der neuen Technologie und fordert eine Prämie für den Kauf von selbstfahrenden Autos  für Senioren. „Seit Jahren gibt es ein Hin und Her über ältere Autofahrer. Ich finde diese Debatte diskriminierend und überholt. Eine solche Kaufprämie für automatisierte Autos für Senioren ist ein guter Ansatz, damit der technische Fortschritt bei Senioren ankommt“, sagt Meier. Der Bundestagsabgeordnete setzt sich für die Mobilität älterer Menschen ein. „Wir sollten nicht über Verbote sondern über Lösungen reden! Gerade für Senioren in den ländlichen Regionen ist ein Auto unabdingbar“, so Meier. „Es gibt mittlerweile eine hohe Akzeptanz für automatisierte Fahrzeuge. Die Technologie ist inzwischen sicher und die Haftungsfragen sind bereits geklärt. Ich sehe da großes Potenzial.“ Wie Meier erklärt, hat der Bundestag Ende März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Darin geht es um das automatisierte Fahren und um die Haftungsfragen. Insbesondere haftet der Hersteller, wenn ein Auto im automatisierten Modus gesteuert wird. Am 12.05.2017 soll auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen, damit das Gesetz am 01.07.2017 in Kraft treten kann.

Rechtssicherheit für Rotkreuzschwestern

Das DRK-Gesetz soll nach dem Willen der Koalition verändert werden. Dies erfreut den sozialpolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke: „Rotkreuzschwestern tragen erheblich zu einer guten Pflege und einer hohen Qualität der medizinischen Versorgung bei. Für unsere Gesellschaft sind ihre tägliche Arbeit und ihr Engagement von großer Bedeutung. Sie sind eine wesentliche pflegerisch-medizinische Komponente des Deutschen Roten Kreuzes, das zur Erfüllung seiner gesetzlichen und humanitären Aufgaben eine stets einsatzfähige Organisation vorhalten muss. Wir haben bereits frühzeitig gesetzlichen Korrekturbedarf eingefordert, dem Frau Nahles nunmehr nachkommt. Die Änderung ist damit ein besonderer Erfolg der CSU-Landesgruppe. Konkret gilt Folgendes: Künftig findet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auch Anwendung auf die Gestellung von Rotkreuzschwestern, allerdings mit Ausnahme der Regelungen zur Überlassungshöchstdauer. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass sie weiterhin kontinuierlich in unterschiedlichsten Gesundheitseinrichtungen auch anderer Träger eingesetzt werden können. Im Übrigen gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit seinen zahlreichen Schutzvorschriften auch zu Gunsten der Rotkreuzschwestern.“ Wie Stracke erklärt, wurden Rotkreuzschwestern bisher nicht als Arbeitnehmer angesehen. Deshalb fand bislang das Arbeitnehmerüberlassungssetz auf sie keine Anwendung. Dies hat sich durch die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus November 2016 und des Bundesarbeitsgerichts von Ende Februar 2017 geändert. Danach ist die Gestellung von Rotkreuzschwestern als Arbeitnehmerüberlassung einzuordnen, die den europäischen und deutschen Vorschriften zur Leiharbeit unterfällt.