Aus der Landesgruppe
Das Integrationsgesetz des Bundes, Terrorbekämpfung, der Verkehrswegeplan, die Sorge um die Milchbauern, Treffen der Landesgruppenspitze mit dem Bayerischen Bauernverband und der Spitze der bayerischen Agentur für Arbeit, die Neuregelung des Strommarkts und der Erneuerbaren Energien, der Kampf gegen die Zwangsprostitution: Diese Themen stehen auf der Agenda der CSU-Landesgruppe.
CSU im Bundestag

Aus der Landesgruppe

Das Integrationsgesetz des Bundes, Terrorbekämpfung, der Verkehrswegeplan, die Sorge um die Milchbauern, Treffen der Landesgruppenspitze mit dem Bayerischen Bauernverband und der Spitze der bayerischen Agentur für Arbeit, die Neuregelung des Strommarkts und der Erneuerbaren Energien, der Kampf gegen die Zwangsprostitution: Diese Themen stehen auf der Agenda der CSU-Landesgruppe.

Bayerischer Arbeitsmarkt weiterhin spitze

Bayerns Arbeitsmarkt ist robust. Dies wurde beim Gespräch der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit in Bayern, Markus Schmitz, deutlich. Die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt in Bayern und die Integration von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt waren die Schwerpunktthemen. „Der regelmäßige Austausch mit der BA hat sich bewährt. Das ist eine wichtige Perspektive für uns“, sagte die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt.

Mit einer Arbeitslosenquote von 3,4 Prozent im Mai 2016 und einem erneuten Rückgang der Quote im Vergleich zum Mai 2015 um 1,7 Prozent steht Bayern auf dem Arbeitsmarkt glänzend da. „Im Ländervergleich haben wir die Nase vorn“, so Schmitz. Rund 240.000 Menschen sind arbeitslos gemeldet, davon knapp 63.000 als Langzeitarbeitslose und knapp 27.000 Geflüchtete aus den 15 Hauptherkunftsländern. In etwa 40 Prozent der bayerischen Kreise herrscht Vollbeschäftigung mit einer stabilen Arbeitslosenquote von unter drei Prozent, nur in einigen Städten liegt sie über fünf Prozent. „Bayern ist bereits heute ein Land gelebter Integration“, machte Schmitz deutlich. Jeder fünfte Ausländer, der nach Deutschland kommt um hier zu arbeiten, gehe nach Bayern. Er führte aus, dass der Zuwachs der Beschäftigung in Bayern auf einem starken Anstieg ausländischer Arbeitnehmer beruhe, vor allem aus Osteuropa. Damit hätten auch die bayerischen Betriebe bereits viel Erfahrung mit der Integration.

Schmitz stellte zudem das Arbeitsmarktprogramm „Flucht“ vor: Neben dem Integrationspakt mit der bayerischen Staatsregierung und Wirtschaft legt die BA-Regionaldirektion Bayern für das Jahr 2016 ein zusätzliches, mit 75 Millionen Euro dotiertes Arbeitsmarktprogramm auf. Wichtig sei ihm jedoch zu betonen, dass dadurch kein Cent an Leistungen für Inländer gespart werde, erklärte der bayerische BA-Chef. Man müsse sich auch weiter um die anderen Themen wie die Bekämpfung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit oder die Inklusion kümmern. Schmitz nannte drei Erfolgsfaktoren für eine gelungene Integration: Sprachkenntnisse, (möglichst) inländische Berufsabschlüsse sowie eine Vermeidung von Ghettobildung. Sein Fazit: Einen beträchtlichen Teil der Flüchtlinge werde man in Arbeit bringen, aber auch einige haben, die nicht in den Arbeitsmarkt integrierbar seien. Insgesamt brauche man viel Geduld: Ein Großteil der Flüchtlinge werde erst nach 10 Jahren in den Arbeitsmarkt integriert werden können“.

Ausführlich diskutiert wurden auch Themen wie die Ausbildungssituation in Bayern, der sogenannte Problemdruck-Indikator bei der Verteilung von Bundesmittel auf die Jobcenter sowie die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Gerda Hasselfeldt lobte den intensiven Austausch und stellte fest, dass der größere Spielraum, den die Regionaldirektionen vor Ort heute hätten, von Markus Schmitz in Bayern hervorragend ausgefüllt werde.

Stimme der Landwirte

Die Abgeordneten der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag haben sich mit dem Präsidenten des Bayerischen Bauernverbandes, Walter Heidl, und Generalsekretär Hans Müller getroffen. Der regelmäßige Gedankenaustausch der Landesgruppe mit dem Bayerischen Bauernverband hat bereits Tradition. In diesem Jahr, in dem die Landwirte enorm unter Druck stehen, war er nach Auffassung beider Seiten ganz besonders wichtig.

Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, betonte, wie bedeutend es sei, angesichts der momentanen Lage der Landwirtschaft im Gespräch zu bleiben: „Die Landwirte stehen vor enormen Herausforderungen. Der stetig sinkende Milchpreis ist dabei nur einer von vielen Anhaltspunkten. Mit den Ergebnissen des Milchgipfels haben wir Wege gefunden, unsere Bauern zu entlasten. So wurde der Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung für den Bundeshaushalt 2016 bereits um 78 Mio. € erhöht. Und auch für den Haushaltsentwurf 2017 stehen die Chancen gut, dass der Bundeszuschuss weiter steigen wird. Es war immer und maßgeblich die CSU, die sich dafür stark gemacht hat“, sagte Gerda Hasselfeldt.

Der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes begrüßte die Zuschüsse zur LUV. Sie seien ohne großen Verwaltungsaufwand schnell umsetzbar, so Heidl. Er lobte auch das geplante Agrarmarktstrukturgesetz mit Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des erforderlichen Marktgleichgewichtes beitragen. Entscheidend seien die Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeuger und Molkereien. „Ich bin dankbar, dass dies auf dem Milchgipfel angesprochen wurde“, so Heidl. Einig waren sich die Gesprächsteilnehmer, dass die derzeit anstehende Novelle des Kartellrechts im Sinne der Erzeuger verbessert werden sollte.

 

Alle Akteure sind jetzt in der Pflicht

„Was wir nicht brauchen, sind weitere sinnlose Regulierungen, betont die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler.
Vor dem Hintergrund der Landwirtschaftskrise hat der Bundestag eine Neuregelung des Agrarmarktstrukturgesetzes beschlossen.  Die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes erlaubt unter anderem auch nicht anerkannten Erzeugerorganisationen, beispielsweise Genossenschaften, befristet für einen Zeitraum von sechs Monaten freiwillige gemeinsame Vereinbarungen zu treffen, um Liefermengen zu senken bzw. zu erhöhen. Dazu erklärt Mortler: „Mit der Verabschiedung des Agrarmarktstrukturgesetzes können Milcherzeuger und Molkereien nun eigenverantwortlich auf das Überangebot von Milch auf den Märkten reagieren. Alle Akteure – der Lebensmitteleinzelhandel, die Molkereien, die Milchbauern und die Politik – sind jetzt in der Pflicht, gemeinsam Lösungen zu finden. Was wir nicht brauchen, sind weitere sinnlose Regulierungen, die unsere Landwirte immer mehr strangulieren und den Strukturwandel beschleunigen. Deshalb ist es unverständlich, wenn aus den Reihen des Deutschen Bundestags ungebremst der Ruf nach noch höheren Auflagen laut wird. Bündnis 90/Die Grünen sind hier Spitzenreiter. Die Partei wirbt einerseits für die kleinen Betriebe, macht aber mit überzogenen Forderungen nach unnötigen Auflagen Politik für die Großen. Das ist paradox und alles andere als praxisnah. Unsere Bäuerinnen und Bauern leben von Pflanze und Tier und nicht nur vom Papier. Neben den strukturellen Änderungen brauchen wir aber auch kurzfristige Hilfen. Ich begrüße deshalb das von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt vorgeschlagene Hilfspaket. Insbesondere die Erhöhung des Bundeszuschusses zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung für 2017 ist ein wichtiger Schritt. Damit erreichen wir schnell und unbürokratisch eine finanzielle Entlastung für alle Landwirte. Darüber hinaus halte ich steuerliche Erleichterungen, vor allem eine Erweiterung des Gewinnermittlungszeitraums auf drei Jahre, für sinnvoll. Weitere Maßnahmen sind angedacht.“

 

Status quo des Strommarkts erhalten

„Eine Trennung des deutschen Strommarktes in zwei Preiszonen ist nicht akzeptabel“, meint Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein. Er führt für die CSU-Landesgruppe die Verhandlungen zur Reform des EEG. „Eine Trennung des deutschen Strommarktes in zwei Preiszonen ist nicht akzeptabel. Sie hätte zur Folge, dass der Strom im Norden deutlich günstiger und im Süden erheblich teurer würde. Das wäre den Menschen und Unternehmen in unserem Land nicht vermittelbar. Statt Trennung brauchen wir Geschlossenheit. Solchen Gedankenspielen aus Brüssel müssen wir konsequent entgegentreten: Zum einen durch einen beschleunigten Netzausbau, zum anderen durch einen bedarfsgerechten Ausbau der Erneuerbaren, der besser mit den Netzen koordiniert wird. Dann müssen wir gar nicht erst diskutieren, welche Maßnahmen die EU uns auferlegen will – oder überhaupt auferlegen kann. Für eine bessere Koordinierung des Erneuerbaren-Ausbaus mit dem Netzausbau reichen die bisher im EEG vorgesehenen Maßnahmen nicht. Wir müssen mehr tun. Ich denke an eine Anpassung der so genannten Härtefallregelung im EEG, das heißt der Entschädigung für den Fall, dass eine Anlage wegen eines Netzengpasses nicht einspeisen kann. Diese muss für neue Anlagen deutlich abgesenkt werden. Das schafft Anreize für einen netzdienlichen Ausbau der Erneuerbaren und für die Nutzung von Energiespeichern. Damit würden wir auch eine längst fällige Vereinbarung des Koalitionsvertrages umsetzen.“

 

Kabinett beschließt Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der CSU-Abgeordnete Albert Rupprecht aus Weiden spricht sich für einen verträglichen Netzausbau aus und fordert, die Kosten im Blick zu behalten. Den Beschluss des Bundeskabinetts zum EEG begrüßt er: „Der heutige Kabinettsentwurf ist ein Schritt, um in der Energiewende weiterzukommen. Zentral für mich ist dabei, die Kosten im Blick zu behalten. Ganze Existenzen hängen an der Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes, deshalb müssen wir dieses wirtschaftlich verträglich auszugestalten. Ein wichtiger Erfolg für mich, ist die Aufnahme der Förderung von Anlagen mit Biomasse bei der ich mich bei zahlreichen Gesprächen bei meinen Fachkollegen dafür eingesetzt habe. Landwirte und Unternehmer aus der Heimat hatten sich hier an mich gewendet, um auf die Bedeutung der Förderung hingewiesen. Im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren werde ich mich dafür einsetzen, dass mit dem geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien der dazu gehörige Netzausbau verträglich für Mensch, Natur und Landschaft gestaltet wird.“ Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass die Höhe der EEG-Vergütungen künftig nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt bestimmt wird. Um den Markt dabei nicht mit einem Überangebot zu überfluten, werden jährliche Ausschreibungsmengen für die unterschiedlichen Energiequellen, wie Wind, Sonne und Biomasse festgelegt. Der Gesetzentwurf wird nun im nächsten Schritt Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

 

Zwangsprostitution wird durch neue Vorschriften besser bekämpft

Die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der oberfränkischen Frauen-Union, Silke Launert, erklärt anlässlich der ersten Lesung im Bundestag zum Prostituiertenschutzgesetz und dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels: „Mit dem Prostituiertenschutzgesetz und dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels haben wir heute in erster Lesung zwei Gesetze beraten, mit denen wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Zwangsprostitution gehen. Bei den Verhandlungen der beiden Gesetzesentwürfe wurde mit dem Koalitionspartner zäh und lange gerungen. Nun können wir zwei gute Arbeitsgrundlagen vorweisen und im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch nachjustieren. Die Regulierung des Prostitutionsgewerbes, die wir mit dem Prostituiertenschutzgesetzes erreichen wollen, ist die notwendige Reaktion auf das klägliche Scheitern des 2002 von der rot-grünen Regierung verabschiedeten Prostitutionsgesetzes. Mit den neuen Reglungen werden wir durch verschiedene Maßnahmen, wie unter anderem der Anmeldepflicht und der zwingend vorgeschriebenen Gesundheitsberatung den Prostituierten die Möglichkeit geben, aus ihrer Anonymität herauszutreten und Kontakt zu Beratungsstellen und Außenstehenden aufzunehmen. Daneben werden wir in Zukunft durch das Verbot, das Ob sowie Art und Ausmaß sexueller Handlungen zu bestimmen insbesondere solch abscheuliche Angebote wie Flatrate-Sex unterbinden und gleichzeitig das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung stärken. Künftig wird es auch nicht mehr jedem möglich sein, ein Bordell zu betreiben. Ebenso wie in der Gastronomie muss auch ein Bordellbetreiber seine Befähigung bzw. Zuverlässigkeit nachweisen. Nicht zuletzt diese demnächst verankerte Verpflichtung wird das Geschäft mit Ausbeutung und Menschenhandel ungleich schwieriger und unattraktiver machen für Kriminelle. Ich hoffe außerdem, dass wir in den kommenden Verhandlungen mit der SPD darüber übereinkommen, gerade für schwangere Prostituierte und ihre ungeborenen Kinder einen besonderen Schutz gesetzlich festzulegen. Wie in anderen Berufen auch, sollte es hier regulierte Arbeitszeiten und -bedingungen geben. Daneben sollten auch die Unions-Forderungen wie die Versorgung der Prostituierten mit einer Krankenversicherung sowie der Schutz von Prostituierten mit geistiger Einschränkung gesetzlich verankert werden. Ergänzend zum Prostituiertenschutzgesetz werden wir es mit den neuen strafrechtlichen Regelungen zum Menschenhandel den Gerichten leichter machen, die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Einem aktuellen Bericht der EU-Kommission zufolge wurden in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 15.846 Frauen, Männer, Mädchen und Jungen als Opfer von Menschenhandel in der EU registriert. Angesichts der Migrationskrise, in der gerade Frauen und Kinder für die Menschenhändler leichte Beute sind, dürften die tatsächlichen Zahlen noch sehr viel höher liegen. Erstmals werden in Zukunft auch Freier zur Rechenschaft gezogen, wenn sie die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nehmen und es offensichtlich ist, dass diese ein Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel ist. Also beispielsweise, wenn das Opfer Spuren von Gewalt aufweist, Angst oder keinerlei Sprachkenntnisse hat. Nicht bestrafen wollen wir hingegen diejenigen Freier, die dies erkennen und dann zur Anzeige bringen. Damit setzen wir eine langjährige Forderung der Bayern und der Frauen Union um. Die Freierstrafbarkeit ist ein wichtiges Signal an die Freier, dass sich in dem schmutzigen Geschäft mit gehandelten Mädchen und Frauen nicht nur die Hintermänner schuldig machen, sondern auch die, die die Gewinne nach oben treiben. Schließlich gilt hier wie anderswo, dass die Nachfrage das Angebot bestimmt und genau diesem Prinzip werden wir den Boden entziehen.“

Zum selben Thema schreibt der Augsburger Abgeordnete Volker Ullrich: „Das von der damaligen rot-grünen Regierung gelockerte Prostitutionsschutzgesetz war ein Irrweg. Diesen Fehler korrigieren wir nun endlich. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass in Deutschland Frauen zur Prostitution gezwungen und durch moderne Sklaverei physisch und psychisch misshandelt werden. Wo Menschen ihre Würde verlieren, hat der Staat die Pflicht zum Handeln. Das Gesetz wird nicht alle Missstände in diesem Gewerbe beseitigen können, doch es werden Vollzugsdefizite abgebaut. Zwangsprostitution wird eingedämmt. Wir haben heute erste wichtige Schritte unternommen, um Zwangsprostituierte künftig besser zu schützen. Die Regeln für Bordellbetreiber werden verschärft. Unter strengen Auflagen müssen sie künftig eine Erlaubnis für das Betreiben eines Bordells von den Behörden einholen. Die Befugnisse der Behörden werden ausgeweitet. Künftig können Bordelle strenger kontrolliert werden. Umgesetzt wurde eine zentrale Forderung der Union: Wir haben erreicht, dass sich Prostituierte unter 21 Jahren zweimal pro Jahr gesundheitlich beraten lassen und ihre Tätigkeit alle zwei Jahre anmelden müssen. Nach langen zähen Verhandlungen haben wir heute ein Gesetz auf den Weg gebracht, das seines Namens würdig ist. Wir werden weiter für die Rechte von Zwangsprostituierten kämpfen. Mittelfristig erhoffe ich mir weitere Regulierungen für diejenigen, die Zwangsprostituierte ausbeuten und schlecht behandeln.“

 

300.000 Euro für den Denkmalschutz im Landkreis Würzburg

Im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderprogramms für den städtebaulichen Denkmalschutz werden im Jahr 2016 insgesamt 300.000 Euro in Gemeinden des Landkreises Würzburg fließen. Hierzu erklärt der Würzburger CSU-Bundestagsabgeordnete Paul Lehrieder: „In unseren Gemeinden finden sich unzählige historische Bauten, deren Erhalt für den Charakter unserer Ortskerne unerlässlich ist. Deswegen freue ich mich, dass vier Gemeinden aus unserem Landkreis profitieren. Darunter sind die Gemeinden Aub und Ochsenfurt, die 78.000 Euro bzw. 60.000 Euro in die Revitalisierung der Altstadt investieren können. Eibelstadt erhält eine Förderung in Höhe von 72.000 Euro und Thüngersheim kann 90.000 Euro aus dem Städtebauförderprogramm zur Sanierung des Altortes nutzen.“ Für den Freistaat Bayern stehen insgesamt rund 20,6 Millionen Euro aus dem Programm zur Verfügung, die je zur Hälfte vom Bund und vom Land zur Verfügung gestellt werden. Verwendet werden die Gelder zur Sicherung, Modernisierung und Erhaltung denkmalgeschützter Altstadt- und Ortskerne. Mit insgesamt 77 Prozent der Zuwendungen an Gemeinden des ländlichen Raums bilden diese einen besonderen Förderschwerpunkt in diesem Jahr.

 

Entschlossen gegen den Terrorismus

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf über den besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrors beschlossen. Das Gesetz geht auf den Koalitionsausschuss am 13. April 2016 zurück und kam auf Drängen der CSU zustande.  Inhalte des Gesetzentwurfs sind gemeinsame Dateien des Nachrichtendienstes mit der Polizei, Identifizierungspflichten bei Nutzern von Prepaid-Handys, der Einsatz Verdeckter Ermittler bei der Bundespolizei schon zur Gefahrenabwehr und die Erweiterung der Führungsaufsicht auf Verurteilungen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.Zum erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser: „Die menschenverachtenden Anschläge in Paris und Brüssel haben uns deutlich vor Augen geführt, dass Terrorismus keine Grenzen kennt. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden darf deshalb auch nicht an den Grenzen aufhören. Ich begrüße es außerordentlich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Grundlage geschaffen wird, damit der Verfassungsschutz und wichtige ausländische Nachrichtendienste gemeinsame Dateien einrichten können. Mit dem Gesetzentwurf werden Kernforderungen der CSU umgesetzt. Die Befugnisse der Bundespolizei zur Gefahrenabwehr werden ausgeweitet. Verdeckte Ermittler können in Zukunft eingesetzt werden, um Schleuserbanden auszuhebeln, die rücksichtlos Menschen in Not wie Ware verschieben. Verurteilte Hassprediger und Terrorunterstützer dürfen in Zukunft überwacht werden und können nicht mehr unbehelligt dort weitermachen, wo sie vor der Verurteilung aufgehört haben. Mit dem Gesetz gehen wir einen weiteren Schritt, um gegen den internationalen Terror effektiver vorzugehen. Wir dürfen aber in unseren Bemühungen nicht nachlassen. Es bleibt zu wünschen, dass die Strafbarkeit der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder eingeführt wird, um den Menschenfängern schon vorab das Handwerk zu legen.“

 

Ostbayernrunde lobt Verkehrswegeplan

Die Bundestagsabgeordneten der Ostbayernrunde haben den Bundesverkehrswegeplan und die benötigten Lärmschutzmaßnahmen in den Mittelpunkt gestellt. Gast war hierzu war der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, der den Mitgliedern einen Sachstandsbericht zum Bundesverkehrswegeplan gab. Die ostbayerischen Abgeordneten waren sich einig, sich bei der Elektrifizierung für ein hohes Lärmschutzniveau einzusetzen und haben dies auch Ulrich Lange mit auf den Weg gegeben. Der Weidener Abgeordnete Albert Rupprecht verdeutlicht: „Die Lärmvorsorge bei der Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof-Regensburg hat absolute Priorität. Außerdem muss der Ausbau eine signifikante Verbesserung bei der Anbindung im Personennahverkehr mit sich ziehen!“ Hierfür setzt sich Rupprecht auch weiterhin mit aller Kraft ein. In den kommenden Wochen sind zahlreiche Gespräche mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und der Deutschen Bahn geplant, gleichzeitig hat Rupprecht alle bestehenden Fragen in einem umfassenden Schreiben an Bundesminister Alexander Dobrindt gestellt, um hier belastbare Aussagen zu erhalten. Der Bundesverkehrswegeplan soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Der Bundesverkehrswegeplan stuft die Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof-Regensburg als „vordringlichen Bedarf“ ein. Anfang Mai war Ulrich Lange, verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf Einladung von Albert Rupprecht auch zu Besuch in Neustadt/Waldnaab, um sich vor Ort über die dortigen Anliegen auszutauschen.

Kompromiss bei Zeitarbeit und Werkverträgen umgesetzt

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke: „Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wird der Kompromiss des Koalitionsausschusses zur Regulierung der Zeitarbeit und von Werkverträgen vom 10. Mai 2016 umgesetzt. Über sechs Monate nach Vorlage des ersten Entwurfs aus dem Hause von Andrea Nahles ist jetzt der Weg frei für das parlamentarische Verfahren. Die SPD hat in dieser Zeit mühsam lernen müssen, dass es bei dem Vorhaben nicht um die Umsetzung des SPD-Wahlprogramms geht, sondern um den Koalitionsvertrag. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und eine Vermeidung des Missbrauchs von Werkverträgen wären mit uns über ein halbes Jahr früher möglich gewesen. Für die zeitliche Verzögerung können sich die Betroffenen bei den Sozialdemokraten bedanken. Diesmal allerdings hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertragstreu verhalten und den Kompromiss aus dem Koalitionsausschuss absprachegemäß umgesetzt. Im Gesetzentwurf gibt es Licht und Schatten. Einige Punkte von unserer Mängelliste an früheren Diskussionsentwürfen wurden aufgegriffen, andere nicht. So fehlt nach wie vor eine rechtssichere und bürokratiearme Definition, was unter Equal Pay zu verstehen ist. Und die vorgesehenen Sanktionen, wie z.B. die gesetzliche Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen Zeitarbeitnehmer und Entleiher bei Überschreiten der Überlassungshöchstdauer halten wir weiter für unverhältnismäßig. Diese kritischen Punkte werden wir im Verfahren weiter thematisieren. Heute aber freue ich mich für die zahlreichen Arbeitnehmer, die von dem Gesetzentwurf und den darin enthaltenen Neuregelungen profitieren werden.“

Integration ist Verpflichtung

Eigeninitiative und Integrationsbereitschaft werden gefördert, meint der der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, zum Entwurf des Bundes-Integrationsgesetzes. Frieser erklärt nach einem Besuch des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) bei der CSU-Landesgruppe: „Der intensive und vertrauensvolle Austausch mit dem Bundesinnenminister zeigt deutlich, dass die Koalition mit dem Integrationsgesetz die Integration in Deutschland nach dem Prinzip des Forderns beim Einleben gestaltet. Eigeninitiative und Integrationsbereitschaft werden gefördert, Integrationsverweigerung hingegen wird nicht hingenommen. Das Angebot an Integrations- und Sprachkursen wird erheblich verbessert und ausgebaut. Außerdem wird der Zugang zum Arbeitsmarkt gefördert, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können durch 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten einen schnellen Einblick in den deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Integrationsleistungen werden nicht nur angeboten, sondern deutlich eingefordert, gegebenenfalls können sogar Leistungen gekürzt werden. Dadurch wird klar gemacht: Integration ist eben nicht nur Angebot, sondern eine Verpflichtung für alle, die neu in unser Land kommen und hier, wenn auch nur auf Zeit, leben wollen. Ohne Integrationsleistungen wird es auch kein dauerhaftes Bleiberecht mehr geben. Die Zeiten, in denen eine Niederlassungserlaubnis ohne eigene Leistungen einfach „ersessen“ werden konnte, sind vorbei. Auch die Möglichkeit, anerkannten Schutzberechtigen den Wohnsitz vorzuschreiben, wird erheblich zur besseren Integration durch Vermeidung von Gettobildung beitragen. Damit wird eine wesentliche Forderung der CSU-Landesgruppe endlich umgesetzt. Das Gesetz bietet Integrationsanreize, da Integrationswillige belohnt und Integrationsverweigerer mit Sanktionen belegt werden können.“ Weiter betont Frieser: „Das Integrationsgesetz zeigt, dass wir uns nun endlich in einem Fahrwasser befinden, in dem wir nicht nur zur Reaktion auf schwer bewältigbare Zustromszahlen verdammt sind, sondern konstruktiv und nachhaltig das (Ein)Leben in unserem Land regeln. Insbesondere mit der Wohnsitzzuweisung wird eine wesentliche Forderung der CSU-Landesgruppe endlich umgesetzt. Sie ist eine Lehre aus der Tatsache, dass es ein enormes Integrationshindernis darstellt, wenn Migranten nur innerhalb ihrer Communities bleiben und keinen Kontakt zur einheimischen Bevölkerung haben. Integrationsleistungen werden belohnt. Sobald Asylberechtigte ihren Lebensunterhalt sichern können, sind sie frei, ihren Wohnort zu wählen. Auch die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird in Zukunft nur bei Vorliegen von Integrationsleistungen erteilt. Eigeninitiative und Integrationsbereitschaft werden gefördert, Integrationsverweigerung hingegen wird nicht hingenommen. Pflichtwidrige Ablehnung von Integrationskursen wird Leistungskürzungen zur Folge haben. Hier müssen wir prüfen, ob die geplanten Sanktionen wirkungsvoll genug sind.“

Zu dem bei der Kabinettsklausur im märkischen Schloss Meseberg beschlossenen Entwurf für ein Integrationsgesetz meint die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt: „Mit dem Integrationsgesetz schafft die Koalition einen neuen Rahmen für Integration in Deutschland. Erstmals werden Integrationsleistungen auch eingefordert, gegebenenfalls können sogar Leistungen gekürzt werden. Das entspricht genau dem Prinzip fordern und fördern. Das Gesetz unterstreicht: Integration ist eben nicht nur eine Bringschuld des Staates, sondern auch eine Verpflichtung für alle, die neu in unser Land kommen und hier leben wollen. Besonders begrüße ich, dass Integrationsleistungen künftig auch für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verlangt werden. Auch die Wohnsitzzuweisung wird wesentlich zur Integration durch Vermeidung von Ghettobildung beitragen und gleichzeitig unsere Kommunen entlasten.“