Die Gebühren, die die Deutsche Bahn von privaten Konkurrenten für die Nutzung ihrer Strecken verlangen darf, werden künftig von einer Regulierungsbehörde festgesetzt. Dadurch soll der Bahnverkehr attraktiver werden. Im Bild: Ein Zug der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) im Bahnhof Tegernsee. (Foto: imago/Ralph Peters)
Bahn-Regulierung

Mehr Konkurrenz auf der Schiene

Das Bundeskabinett hat das Eisenbahnregulierungsgesetz verabschiedet. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will mehr Wettbewerb auf der Schiene zulassen und Bahnfahren damit attraktiver machen. Die Bahn soll künftig die Trassenpreise nicht mehr eigenmächtig festlegen dürfen – also diejenigen Gebühren, die sie von ihren Konkurrenten für jeden Zug verlangt, der auf den eigenen Schienen fährt.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eines Eisenbahnregulierungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll mehr Wettbewerb schaffen und damit auch ein besseres Angebot für Kunden. Wie das Verkehrsministerium mitteilt, sollen damit „der diskriminierungsfreie Zugang zum Schienennetz gestärkt und die Entgelte zur Nutzung der Schienenwege erstmals durch die Bundesnetzagentur vorab genehmigt werden“. Das gebe den privaten Eisenbahnunternehmen Rechts- und Planungssicherheit für eine gesamte Regulierungsperiode. Ziel ist, damit den Wettbewerb und die Effizienz im Eisenbahnsektor weiter zu verbessern.

„Wir wollen den Wettbewerb im Bahnbereich stärken“, umreißt Dobrindt das Ziel des Gesetzes. „Dieser Wettbewerb sichert Innovationen und Qualität des Angebots – im Interesse der Bahnkunden. Wettbewerb braucht klare, transparente Regeln.“ Als zentrales Element des Gesetzes nennt Dobrindt: „Mehr Transparenz der Entgelte für die Nutzung von Schienenwegen und uneingeschränkte Zugangsrechte für Wettbewerber.“

Kernelemente des Gesetzes

  • Genehmigung der Trassenpreise vor Einführung. Künftig genehmigt die Bundesnetzagentur die von der DB Netz AG erhobenen Entgelte von Konkurrenten für die Nutzung der Bahntrassen, bevor sie erhoben werden. Die Kompetenz der Bundesnetzagentur wird so erheblich gestärkt.
  • Anreize zur Kostensenkung. Den Betreibern der Schienennetze werden Anreize zur Senkung der Infrastrukturkosten und damit zur Senkung der Trassenentgelte gegeben.
  • Stärkung der Bundesnetzagentur. Bei der Bundesnetzagentur werden Beschlusskammern für den Eisenbahnbereich eingesetzt. Die Bundesnetzagentur genehmigt künftig die Trassenentgelte und überwacht die Einhaltung der Regelungen für die Unabhängigkeit der Infrastrukturbereiche innerhalb der Struktur des Eisenbahnunternehmens.